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Vorbereitung Umgangsverfahren
#51
Okay, mag so gedacht gewesen sein. Wenn ich aber auch Deine Angaben dazu lese, sind es ja in erster Linie Anwälte, die davon Gebrauch machen. Zu Lasten derer, denen diese Möglichkeit an sich nutzen sollte. Ich könnte mir als vielleicht zielführendere Alternative vorstellen, so ein kleiner Hinweis mit der Zustellung: " Auf diesen Antrag können Sie bis zum ........... beim Gericht eingehend schriftlich antworten oder ihre Antwort bei der Geschäftsstelle des Gerichtes zu Protokoll geben." Denn daß ein juristischen Laien darauf kommt, neben FamFG auch in der ZPO zu suchen, glaube ich eher nicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#52
(30-01-2012, 18:38)Ibykus schrieb: Mir passiert das auch mit konstanter Regelmäßigkeit, dass der gegnerische Anwalt Schriftsätze im Termin vorlegt.

Die lese ich dann "auf die Schnelle" quer und sage: "ich gehe davon aus, dass auch dieser Schriftsatz wie die seiner Vorgänger, nichts juristisch relevantes enthält, worauf es sich zu antworten lohnt. Ich bestreite daher ausdrücklich -im Falle meiner Unkenntnis mit Nichtwissen- seinen Inhalt und bitte das zu protokollieren."
Fertig!
Am Besten Du lernst das auswendig. Damit machst Du nichts falsch; ....
Das ist ein wichtiger Tipp - eine Erwiderungsfrist kann man immer auch ergänzend beantragen. Die wird auch i.d.R. eingeräumt.

Es passiert auch immer häufiger, dass das Jugendamt seine Stellungnahme erst im Termin mitbringt - oder auch gar nix - mit Verweis auf angebliche Arbeitsüberlastung. Da gilt das gleiche.

Übrigens ein tolles Kennzeichen, wie wichtig das Jugendamt das Kindeswohl nimmt, wenn es sich nicht mal auf solche Termine vorbereiten kann. Wenns um Unterhalt geht, kann das Jugendamt auch seitenweise Boshaftigkeiten vorbereiten.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#53
(31-01-2012, 18:05)sorglos schrieb:
(30-01-2012, 18:38)Ibykus schrieb: Mir passiert das auch mit konstanter Regelmäßigkeit, dass der gegnerische Anwalt Schriftsätze im Termin vorlegt.

Die lese ich dann "auf die Schnelle" quer und sage: "ich gehe davon aus, dass auch dieser Schriftsatz wie die seiner Vorgänger, nichts juristisch relevantes enthält, worauf es sich zu antworten lohnt. Ich bestreite daher ausdrücklich -im Falle meiner Unkenntnis mit Nichtwissen- seinen Inhalt und bitte das zu protokollieren."
Fertig!
Am Besten Du lernst das auswendig. Damit machst Du nichts falsch; ....
Das ist ein wichtiger Tipp - eine Erwiderungsfrist kann man immer auch ergänzend beantragen. Die wird auch i.d.R. eingeräumt.

Ja, habe ich schon ausgedruckt und über den Schreibtisch gehängt - damit es dann ganz automatisch geht, wenn´s notwendig ist.

Was das JA angeht, kann ich ja persönlich nicht maulen...

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#54
Der Tip ist wirklich eine gute Idee. Kommt in die faq. Ich bin ja auch mal drauf reingefallen.
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#55
meiner Erinnerung nach, stand in derartigen Schriftsätzen wirklich nur bloßes "Papperlapapp". Kleingeistige "Tiefschläge" als Reaktion auf mein voraus gegangenes Schreiben.

Wenn man selber an einer schnellen Entscheidung des Gerichts interessiert ist, dann macht man das so, wie oben beschrieben.
Will man das Verfahren in die Länge ziehen kann man in Anwaltsprozessen (bspw. Unterhalt) darauf bestehen, sich mit seinem RA zu besprechen; andernfalls (in Parteiprozessen) sich mit dem Gericht streiten und dem Papier eine Wichtigkeit beimessen, die es erforderlich macht, zu vertagen, um einen Anwalt zu befragen.

Das Gericht wird aber regelmäßig seiner Belehrungspflicht nachkommen und den Schriftsatz kurz erklären um dann festzustellen, dass dessen Inhalt keine neuen Anträge und auch keine neuen Tatsachen, die entscheidungserheblich sind, beinhaltet.

Und wenn Du das später mit Rechtsmitteln angreifst, weil das Gericht seine Entscheidung Deiner Rechtsauffassung nach doch auf Behauptungen, die der nachgereichte Schriftsatz enthält, begründet, kannst Du sicher sein, dass Dich die Rechtsmittelinstanz abweisen wird (jedenfalls dann, wenn in familiengerichtlichen Streitigkeiten Väter entsorgt werden sollen). Big Grin

Freu Dich ...


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#56
Nachdem die Umgangsvereinbarung ja in trockenen Tüchern war, hatte die KM Gelegenheit zu demonstrieren, dass sie sich (teilweise) nicht an die dort getroffenen Vereibarungen gebunden fühlt:

- Zur vereinbarten email-Kommunikation rückt sie trotz widerholter Bitte ihre email-Adresse nicht ´raus.

-Obwohl vereinbart ist, dass das Kind auch an den Umgangstagen in der Schule zu Mittag ißt, war beim letzten Umgang kein Mittagessen bestellt.

-Die Unterlagen zur LRS-Förderung wurden bein letzten Umgang nicht wie vereinbart übergeben.

-Die nur unvollständige Herausgabe notwendiger Sachen des Kindes wurde nicht nachgebessert.

Ich habe/werde die Anwältin der KM (siehe Vorbereitung Unterhaltsverfahren) zunächst informieren und wenn dies nicht zur Abhilfe führt, beim FG die Ergänzung der Vereinbarung entsprechend §89, 2 FamFG beantragen, worauf ich zunächst in der Hoffnung auf Einsicht nach den doch deutlichen Signalen in der Verhandlung trotz ursprünglicher Antragstellung verzichtet hatte.
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#57
wackelpudding schrieb:beim FG die Ergänzung der Vereinbarung entsprechend §89, 2 FamFG beantragen, worauf ich zunächst in der Hoffnung auf Einsicht nach den doch deutlichen Signalen in der Verhandlung trotz ursprünglicher Antragstellung verzichtet ....
"... und so für das Wohl meines Kindes kostbare Zeit verloren habe!"

Bei Streitigkeiten mit den Müttern -zumal mit Bezug auf den Umgang mit unseren Kindern- helfen uns keine außergerichtlichen Vereinbarungen.

Den väterlichen Umgang vorzuenthalten, ihn zu boykottieren oder von mütterlichem Wohlwollen abhängig zu machen ist eine Charakterfrage.

Durch Vereinbarungen (weder durch gerichtliche noch durch behördliche) ändern wir diese charakterlichen Defizite nicht.

Aber wir haben bei 89 FamFG die Möglichkeit, Müttern zu zeigen, dass ein solches Verhalten wenigstens Ärger oder sonstige Nachteile nach sich ziehen.


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#58
(04-03-2012, 15:27)Ibykus schrieb: "... und so für das Wohl meines Kindes kostbare Zeit verloren habe!"

Na ja, Umgang habe ich regelmäßig, Sorgerecht auch. Am Wohl meines Kindes arbeiten jetzt auch JA/Träger...

Natürlich ist zu berücksichtigen, dass sowohl das Gericht, als auch JA/Träger eine nicht eskalationsfördernde Vorgehensweise als im Kindeswohl liegend betrachten. Nur, wenn eine gerade geschlossene gerichtliche Vereinbarung unterlaufen wird, muß es ja auch gerade aus der Sicht des Gerichtes der richtige Zeitpunkt sein auf ihre Einhaltung zu dringen, in dem Sinne also eine Maßnahme zur Vorbeugung weiterer Eskalationen...

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#59
Die Situation ist jetzt, dass die KM auf konkrete Terminvorschläge meinerseits ab Februar 2013 mit ´ner sms reagiert hat, dass Umgang stattfinden kann "wie gehabt" - was immer das heißen mag. Meiner darauf folgenden Bitte -per Einwurfeinschreiben- die Termine zu bestätigen, ist sie nicht nachgekommen. Andererseits mußte ich den ursprüglich vereinbarten Januarumgang wg. eines überraschend defekten und nicht rechtzeitig zu beschaffenden Ersatzteiles für mein Womo ausfallen lassen und konnte den dann dem ersten vorgeschlagenen Februartermin (z. Z.) vorschalten. Ich werde mir jetzt wohl jeden vorgeschlagenen Termin einzeln bestätigen lassen - na ja, hält die elterliche Kommnikation in Gang...Big Grin
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#60
So etwas durch Einschreiben zu dramatisieren ist Unsinn.

Wenn etwas unklar ist, hätte ich mich per SMS bedankt, und geschrieben dass du jetzt davon ausgehst, dass sie es sicher soundso gemeint hätte (eben so, wie es du es am liebsten verstehen würdest). Wenn nicht, solle sie sich bitte melden.
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#61
mmh... mein Sohn sagte Letztens, als ich ihn über das handy seiner Mutter erreichte, nachdem die Polizei das Gespräch vermittelt hatte: "Papa, ich weiß jetzt, warum Mama auf Deine sms nicht antwortet: Sind 28 ungelesene drauf..."

Hinzu kommt, daß Sie auch schon vor Gericht geltend gemacht hat, da hätte wohl ihr handy nicht funktioniert.

Aber bei "normalen" Verhältnissen hättest Du recht.
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#62
wackelpudding, du warst schneller!

SMS taugt nicht. Die kann immer behaupten, es nicht bekommen zu haben. Du musst belegen können, dass sie die Nachricht bekommen hat.
Umgekehrt kannst du dich nicht auf SMS berufen, die sie dir schickt. Du kannst nämlich nicht belegen, dass sie es dir geschickt hat.

Einschreiben taugen auch nichts. Bei einem Einschreiben bestätigt der Briefträger, dass er irgendwas abgeliefert hätte. Was da drin ist, weiß niemand. Ich würde sie deshalb nicht um Einschreiben bitten.
Wenn es knüppeldicke kommt, musst du dich mit ihr vor Zeugen unterhalten, und alles, was ohne Zeugen gesagt wird, ist so gut wie nicht gesagt worden.
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#63
Ach, ich habe bisher die Erfahrung, dass das FG von mir vorgelegte Einwurfeinschreiben zur Kenntnis genommem hat. Mag woanders anders sein...
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#64
E-Mail ?

Für kritische private Korrespondenz nehme ich mindestens E-Mail,
immer Ursprungsnachricht mitkopiert,
für Behörden Fax.
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#65
(07-02-2013, 22:01)wackelpudding schrieb: Ach, ich habe bisher die Erfahrung, dass das FG von mir vorgelegte Einwurfeinschreiben zur Kenntnis genommem hat. Mag woanders anders sein...
Dann schick dir doch die Einschreiben, die du brauchst!
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#66
(07-02-2013, 22:05)Skipper schrieb: E-Mail ?
Mit PGP-Unterschrift ist das technisch in Ordnung. Leider sind die Juristen noch nicht so weit.
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#67
(07-02-2013, 22:05)Skipper schrieb: E-Mail ?

Tja, email-Kommunikation ist bei gerichtlichem Vergleich vereinbart worden: Sie teilt mir nur -trotz mehrfacher Anfragen, zuletzt per Einwurfeinschreiben- keine email-Adresse mit...
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#68
(07-02-2013, 22:11)wackelpudding schrieb: Tja, email-Kommunikation ist bei gerichtlichem Vergleich vereinbart worden: Sie teilt mir nur -trotz mehrfacher Anfragen, zuletzt per Einwurfeinschreiben- keine email-Adresse mit...
Es gibt leider viele Leute, die nur eine Email-Adresse haben, weil sie die brauchten, um ihren Facebook-Account zu erstellen, und inzwischen die Zugangsdaten für die Email-Adresse vergessen haben.
Der ganze Klimbim mit elektronischer Unterschrift oder gar Verschlüsselung interessiert die Leute nicht.

Für deinen Fall ist das aber uninteressant. Du hast, und sie legt es darauf an, keine Chance zu belegen, was du mit ihr besprochen hast.
Das alleine wäre für mich der Grund gegen die Frau zu entscheiden. Aber ich bin ja kein Richter.
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#69
Tja, ich hatte ja zuletzt keine Umgangsvereinbarung mit der Mutter unseres gemeinsamen Kindes mehr. Da das Kind jetzt bei mir wohnt, brauche ich auch keine. Die Mutter bräuchte eine, denn in der eA zum ABR-Verfahren wurden nur Telefonkontakte geregelt und daß der Junge die ersten 3 Wochen der Sommerferien bei ihr verbringen soll.

Die mütterlichen "Umgangsversuche" sehen jetzt so aus, dass sie dem Jungen eine sms schickt, ich möchte ihn an dem und dem Bahnhof zum Zug bringen., was er dann nicht wollte. Daraufhin versuchte sie erfolglos, ihn vor der Schule abzufangen.

Ich bin der Meinung, Kinder brauchen beide Eltern; insofern wäre mir an einem geregelten Umgang gelegen - auch weil die jüngere Halbschwester ja bei der Mutter lebt. Leider haben die vorstehenden Ereignisse bei meinem Sohn die Abwehr verstärkt, den Ferienumgang wie vereinbart wahrzunehmen. Dazu kommt auch, dass sie ihm Sachen nicht schickt, um die er mehrfach gebeten hat und ihn in den Telefonaten (4 von vereinbarten 11 hat sie wahrgenommen) mit ihren Vorstellungen volltextet und sich für seine Wünsche nicht interessiert, wie er sagt. Er erwartet nun, daß dies auch in den Sommerferien der Fall sein wird und hat Angst davor, dass sie ihn wieder niederschreit, wenn er nicht ihrer Meinung ist.

Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
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#70
wackelpudding schrieb:Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Der Junge sollte wissen, dass Du Umgang mit seiner Mutter für wichtig hältst.
Und dass Du seinen Willen in jedem Fall respektieren wirst.

Will er seine Mutter besuchen, dann unterstützt Du das.
Will er seine Mutter nicht besuchen, dan respektierst Du das.
Basta!
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