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Aufteilung Hausrat
#1
Das Trennungjahr ist vorbei, ja sogar um mehr als vier Monate.
Der Ex habe ich bereits vor 14 Monaten die Frage nach der Aufteilung unseres Hausrates (kompl. einger. Haus mit 140 qm) gestellt. Sie wohnt dort mit unserem gemeinsamen Sohn. Nachdem ich ihr eine Liste des kompl. Inventars geschickt habe und um einen Temrin zwecks Teilung des Hausrates gebeten hatte, erhielt ich durch ihren Anwalt ein Haus- und Zutrittsverbot, d. h. keine Chance auf den Hausrat, den ich zu 99 % vor und in den letzten sechs Jahren angeschafft und tlws. bereits 1 x ausgetauscht habe. Mehrere nachfolgende Erinnerungen blieben unbeantwortet bzw. mit dem Hinweis beantwortet, dass man darauf zurückkommen würde. Nach meinem Gefühl will der gegn. Anwalt die Sache unbedingt entweder auf den Scheidungstermin oder danach verschieben; mein Anwalt spielt offenbar mit, denn er folgt meiner Anweisung nicht, dem gegn. Anwalt eine Antwortfrist zu setzen mit einem danach fixierten Termin, an dem ich die anteiligen Haushaltsgegenstände (Liste liegt seit langem vor) abholen kann. Ich meine, dass bei erneuter Fristmissachtung ich doch die Gelegenheit hätte, mit einer einstw. Anordnung Druck ausüben zu können.
Ich sehe nicht ein, dass sich auf meinem anteiligen Hausrat irgendwelche Beschäler herumlümmeln und ich "irgendwann" Restmüll abholen kann.
Wert des Hausrates ca. 60.000 Euro.
Tipps bitte !
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#2
(26-02-2011, 17:26)Terbeck schrieb: Wert des Hausrates ca. 60.000 Euro.
Tipps bitte !
Im schlimmsten Fall kanst Du davon ausgehen, dass das Zeugs später nicht mehr zu gebrauchen ist.
Das Gericht wird in Verbindung mit dem Vermögensausgleich die Sachen dann aufteilen. Wenn die Rechnungen der Gegenstände auf Deinem Namen ausgestellt sind, wird es etwas einfacher, diese wieder zurück zu bekommen.

Ich frage mich allerdings, warum Du beim Auszug nicht gleich "Deine" Sachen mitgenommen hast? Ich weiß, im Nachhinein....

Ansonsten gehe ich noch davon aus, dass der Wert heute wohl nicht mehr so hoch anzusiedeln ist.

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#3
@Terbeck...

Wie ist das. Hast Du Dich neu eingerichtet nach der Trennung?
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#4
Bilang habe ich mich nicht neu einrichten können. Meine Holde hat, während ich noch morgens vor der Trennung -leider- ins Büro gefahren bin, fix das Konto mittels Online Banking leergeräumt; ich hatte ihr morgens bereits die Kreditkarten entzogen.
Deshalb war ich froh, bei meinen Eltern unterzukommen und mit etwa 200 Euro Bargeld über die Runden zu kommen bis zum Monatsende. DAnn gings natürlich bereits mit Forderungen des gegn. Anwalts los, mit meinem Anwalt und dann ruck zuck mit KU und TU. Ein weiteres Konto bei einer Sparbank hat der gegn. Anwalt gleich sperren lassen, damit ich von dort nichts abheben konnte.
Und seitdem zahle ich und zahle ich, Anwälte, Gerichtskosten. Ich verdiene -leider- nicht schlecht, sodass von dem Gehalt nicht so viel übrig bleibt, um mir eigenen Hausrat und eine eigene Wohnung wieder zulegen zu können.
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#5
@Terbeck...

Kann es sein, dass dein Anwalt voll popo ist, oder warum kriegt ihr das mit paar Möbeln für Dich nicht auf die Reihe? Irgendwie klemmt da die Säge. Scheidung, Trennung, Unterhalt mag ja alles sein, aber wie lange willste denn da noch zuwarten, bis die Olle da paar Sachen von Dir rausrückt? Was sagen denn die Experten dazu?

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#6
@blue
Das mit der schießwütingen Rattin wird nix.
3 Monate nach der Trennung wurde der Advokat der Ex aufgefordert, mit seiner Mandantin einen Termin abzustimmen, wann die -damals lt. beigefügter Liste- anteiligen Hausrats- und Haushaltsgegenstände abgeholt werden könnten.
Darauf kam die erste Behauptung, dass die von mir gekaufte Waschmaschine bereits defekt und von der Ex durch eine Neue ersetzt worden sei.
Der örtl. Händler konnte jedoch nur bestätigen, dass die von mir gekaufte Maschine noch vorhanden sei, weil er gerade ein Teil ersetzt hätte.
Als also das nicht mehr zog, erteilte mir der Advokat meiner Ex Haus- und Hofverbot, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch die Miete weiterzahlte.
Danach erfolgten noch weitere Aufforderungen zur Hausratsteilung, ohne Reaktion bzw. Ergebnis.
Wohl ahnend, dass ich irgendwann im Scheidungstermin über die von mir bereits gezahlten TU und KU nochmal gemolken werden würde, habe ich in der Auflistung des Hausrates und der Gegenstände sehr wohl erwähnt, dass mir zudem (leider nur) die hälftige Mietkaution, der hälftige Wert er Einbauküche und weiterer vom Vormieter übernommener Gegenstände gegen Abstand zusteht (immerhin ca. 5 TSD €). Diese will ich mit Nachzahlungen verrechnen.
Da meine Ex aber im letzten Jahr seit Juni vom Sozialamt neben meinen Zahlungen noch Geld erhalten hat, das sie natürlich bei ihren finanziellen Darstellungen "vergessen" hat, ist bereits die Sozialkasse an mich herangetreten und hat mich aufgefordert, keine zusätzlichen Zahlungen mehr an die Ex, sondern nur noch mit befreiender Wirkung an die Sozialkasse zu entrichten.
Clever wie der Strolch von Advokat der Ex glaubte zu sein, hat er ein paar Tage nach Rechtskraft des OLG Urteils mich via meinen Anwalt aufgefordert, nunmehr binnen fünf Tagen (einschl. Wochenende) den ausgeurteilten Betrag an ihn zu überweisen, sonst würde er pfänden.
An den ihm vorliegenden Erstattungsanspruch der Sozialkasse habe ich meien Anwalt nochmals hingewiesen, weil der das wohl wieder man vergessen hatte. (Die gegn. Anwaltsaufforderung zur Zahlung erhielt ich von meinem Anwalt via eMail, als ich wieder einmal im Ausland unterwegs war) Ich hätt ihm in den A.. treten können, aber er bewegt sich halt manchmal, wenn auch halbherzig.
Vorgestern habe ich ihn aufgefordert, dem gegn. Anwalt eine Frist zu setzen, bis zum Tag X zu bestätigen, dass ich am Tag Y meinen Hausrat abholen kann, weil mir an diesem Tag nicht nur ausreichend Helfer zur Verfügung stehen, sondern weil an diesem Tag auch mein Sohn bei mir zum Wochenende ist. Das würde ihm ersparen, zuzusehen, wie ich meinen Teil abhole. Er würde es nur bemerken, wenn ich hier bei meinen Eltern eintreffe, um die Dinge einzulagern, sonst würde die Ex wieder und wieder den Jungen aufhetzen und ihm (wie schon gehabt) erklären, dass der böse Papa nun ihm und seiner Mama alles wegnehmen würde.
Der gegn. Anwalt hielt das für nicht klug. Ich glaube inzwischen, dass auch er die Teilung des Hausrates in eine gebührenpflichtige Veranstaltung anlässlich oder nach dem Scheidungstermin steuern möchte, damit beide Anwälte auch noch ein schönes Stück Kuchen als Honorar abgreifen können.
Ich hatte vorgeschlagen, die Termine zu nennen, um im Verweigerungsfalle zumindest einen Antrag auf Erlass einer einstw. Anordnung stellen zu können, um die gegn. Seite ins Obligo zu bringen.
Mir ist schon klar, dass, je länger ich warte, der Wert der herauszugebenden Gegenstände nahe null tendiert oder gar nur noch für den Sperrmüll geeignet ist weil defekt.
Aber zumindest will ich dann eine Nutzungsentschädigung sowie die Verrechnung von Mietkaution, Küchenabstand (4 TSD) etc.
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#7
Streit um Hausrat endet meistens so, dass derjenige, der die Gegenstände in seinem Besitz hat, die eine Hälfte davon behalten kann und die Anwälte die andere Hälfte, bzw. deren Gegenwert.
Mindestens!
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#8
Den Streit mit der Ex würde ich unkompliziert beenden. Warte bis Deine Ex aus dem Haus ist, Tür eintreten und das was Dir gehört mit einer Axt zerhacken und dann wieder gehen. Den ganzen Kram mit Anwälten ist lächerlich und die freuen sich darüber. Kurzen Prozess machen und Ende! Das bringt auch Respekt, denn Du zeigst Entschlossenheit.

Alles andere ist Weichspülerei. Und die Anwälte reden auch oft nur Müll und lallen Unfug, den wir glauben sollen.
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#9
Während des Getrenntlebens kommt nur eine vorläufige Verteilung des Hausrats in Betracht.

Derjenige Ehegatte, der Hausratsgegenstände benutzt, die dem anderen Ehegatten gehören oder die beiden gemeinsam gehören, ist grundsätzlich verpflichtet, dem anderen hierfür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen (§ 1361a Abs. 3 S. 2 BGB)

Grundsätzlich soll der Hausrat nach der Scheidung gleichmäßig verteilt werden. Wurde der Hausrat gleichmäßig verteilt, so scheidet eine Ausgleichszahlung aus. Eine Ausgleichszahlung kommt nur dann in Betracht, wenn nach der Verteilung ein deutlicher Wertunterschied auszugleichen ist.

Abwarten bis nach der Scheidung und Nutzungsentschädigung fordern.
Dein Anwalt hätte dich aufklären müssen. Scheint nichts zu taugen der Bursche.
Evt. Prüfung ob der Anwalt haften muss. Und Beschwerde an die Anwaltskammer
wg Parteienverrat.
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#10
@aalglatt...

Ich bin mir sicher, gäbe es zu der Variante hier eine Umfrage incl. einer zugehörigen Duskussion, dann explodiert der Tread hierBig Grin

Anrufen in Russland unter der Vorwahl nullski einski achtski fünftski schirinowski und die Direktverbindung zu Inkassobüro Igor § Viktor steht.Da werden sie geholfen.

@Terbeck...

Noch läuft der Streit um die Sachen. Wenn Du den Teil deiner Sachen willst, weil Du ihn brauchst, dann mache doch eine Anzeige dazu gegen deine Ex wegen Herausgabe. Die wird dann darauf reagieren müssen. Mindestens mit einer einstweiligen Anordnung, dass dein Zeug dort zwingend verbleiben müsse, weil sie es wiederum zwingend für sich bräuchte. RUMPOPPEN mit Neuen ist da aber nicht zwingend dabei in den Argumenten. Na und wenn Du die Anordnung durchhast, Gerichtsvollzieher anklingeln und Auftrag erteilen. Da musst Du nicht mal mit dabei sein, wenn der tätig wird. Kannst dann schön entspannt auf dem Sofa bei meinetwegen deinen Eltern mit deinem Sohn abhängen und Dich später vom Gerichtsvollzieher rückrufen lassen zwecks Abmeldung Ergebnis. Wird dein Zeug geliefert, gehst mit Sohnemann Eis schlappern.
Günstig bei der Durchführung wäre ein Zeitpunkt, wo deine Ex mal wieder schön lange auf dem Amt abhängen muss.

Und noch was. Es zählen Fakten, also die Belege wie Kaufquittungen und da im Original. Eher weniger wie langatmige Erklärungen, wie man in Besitz der Sachen gelangt ist. Somit muss die forderungsliste kurz und knackig sein, weil plausible nachvollziehbar. Unnützen Zeug aus der Liste entfernen... Str.- Alt.- Entf. und tschüss.

Kann man so sehen, muss man aber nicht.

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#11
@aalglatt...

Logo, für Hartgesottene stellt so was null Problem dar. Die sehen da drüber weg. Kein Thema.

Und korrekt. Bringt nicht wirklich was, sich auf solche Scharmützel einzulassen. Da verstreicht meist Zeit sinnlos. Ich habe meine beiden Anwälte gefeuert, die erste Anwältin der Ex bloßgestellt und schwups beendete die ihr Mandat für die Ex und deren zweite Anwältin habe ich einfach angezeigt, als die mir mit ihrem Schwachsinn dumm kam.
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#12
Ich mache alles ohne Anwalt. Schlechter als keinen Erfolg mit Anwalt zu haben, kann es nicht werden. Am schönsten ist immer noch das Versäumnisurteil. Wer nichts mehr hat, hat ein ganz entspanntes Leben, weil es nämlich völlig egal ist, wer gewinnt. Ehe ich dieses System begriffen habe, sind natürlich einige Jahre vergangen.

Mein letzter Anwalt hat für 3 Briefe und 2 Telefonate insgesamt über 700 € gekostet. Das war der Auslöser für mich!
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#13
Jo, das mit dem Hausrat hatte ich auch geregelt.
Alles mikroskopisch zerlegt.
Da gabs dann nix mehr zu teilen......................
War immer noch besser als sie zu zerlegen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#14
(27-02-2011, 14:31)aalglatt schrieb: Man zerstört lediglich das eigene Eigentum. Der Hausfriedensbruch ist eine belanglose Straftat. Wer sich auf die anwaltliche Ebene mit der Ex begiebt, ist schon auf der Verliererspur.

Oh Gott, wie primitiv !

Ich habe einen Sohn, der im Haushalt meiner Ex/seiner Mutter lebt und den ich vierzehntägig übers Wochenende bei mir habe.
Was wird die Ex ihm wohl erzählen, wenn ich dieser schwachsinnigen Idee folgen würde und welchen negativen Einfluss das auf das Kindesverhalten, vor allem aber auch an Folgen auf die Gedankengänge des Jugendamtes haben könnte.

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#15
(27-02-2011, 14:31)aalglatt schrieb: Man zerstört lediglich das eigene Eigentum.

Und was soll die Mühe bringen? Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.

Der ganze Krempel, ob angeschlagen oder nicht, ist wertlos und uninteressant im Vergleich zu laufenden Unterhaltspflichten und dem Verbleib des Kindes.

Eine Waschmaschine, neu, z.B. Bauknecht WA Care 34: 333,48 EUR (Amazon, vor fünf Minuten nachgesehen).
Das ist weniger wie ein einziger Monat Kindesunterhalt Zahlbetrag, allerunterste Tabellenstufe für einen 12jährigen. Solche Posten sind nichts gegen laufenden Unterhalt. Und wer dann noch Exenunterhalt zahlt oder für mehr als ein Kind, bei dem übersteigt der Unterhalt weniger Tage die Kosten für strittigen Haushaltskrempel.
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#16
(27-02-2011, 21:39)p schrieb:
(27-02-2011, 14:31)aalglatt schrieb: Man zerstört lediglich das eigene Eigentum.

Und was soll die Mühe bringen? Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.

Besser ich habe mich so abreagiert als anderweitig.
Aber da ist jeder anders.
Vielleicht hätten die Männer heute nicht so viele Probleme, wenn sie sich in der Vergangenheit nicht hätten derart weichspülen lassen.............

Als ich damals von der Schule heimkam, war die Wohnung komplett leergeräumt und meine Mutter weg, als ich gegangen wurde, war sie halt zerstört.
Und wo ist jetzt da der Unterschied ?

@Terbeck, laß doch den ganzen Krempel einfach dort, schon hast du ein Problem weniger am Bein.
Nutze die Chance, dich kosteneffizient einzurichten, ohne den ganzen Weiberschnickschnack.
Jetzt kannst du endlich machen was du willst.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#17
(27-02-2011, 21:56)neuleben schrieb: Besser ich habe mich so abreagiert als anderweitig.

An einem so irrelevanten Nebenschauplatz wie Hausrat hätte ich mich nicht abreagieren können. Meine Ex hat bis heute noch Sachen von mir. Interessiert mich nicht. Ich bin schon monatelang mit 8kg im Rucksack unterwegs gewesen, alles kein Problem, wieso gebrauchtem Krempel nachweinen oder sich daran mit rotem Kopf abmühen?

Während andere noch beim Zerkleinern schwitzen, hab ich schon angefangen, die Spuren meines verschwundenen Notgroschens zu verwischen :-)

Das Problem ist der Verbleib des Kindes und laufende Unterhaltspflichten, wie gesagt. Das kostet wirklich und das hat wirkliche Folgen.
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#18
Wie gesagt p, in der Ausnahmesituation reagiert eben jeder anders.
Also zu oft erlebt man das ja normalerweise nicht.

Jedenfalls ist es ein neuer Lebensabschnitt, den man auch als Chance sehen kann.
Ein Neustart ohne Altlasten, das hat doch was ?
Als ich mit meine heutigen Frau aus Asien zurück kam, übernachteten wir zuerst beim Freund und dann saßen wir in einer total leeren Wohnung.
Ohne Herd gab es Mozarellasalat, dann kauften wir nach und nach alles zusammen.
Das war eine spannende Zeit, an die ich mich heute noch gut erinnern kann.
Es gibt doch kein langweiligeres Leben als eines, in dem alles arschglatt verläuft.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#19
Aggression hilft nichts - Ruhe bewahren (nicht einfach) und Souveraenitaet zeigen!

Unschoen ist es dass das Trennungsjahr mittlerweile schon vier Monate vorueber ist und man inzwischnen viel TU bezahlt ohne zu wissen wo die Reise hin geht. Ist da was zu machen???

Meine Frau hat sich mit Auto (Restwert €16k), 12-Teiliges Silberbesteck (Neuwert €14k) und Kleinkram verabschiedet (€32k). Mein Anwalt hat gemeint kann warten da die hintergebliebene Moebel einen viel geringeren Wert haben und es automatisch zu einem Ausgleichsanspruch kommen wuerde.

Weiterhin bezahle ich brav, hoffe allerdings dass meine Frau mir rechtzeitig die benoetigte Kopien fuer die Scheidung zuschickt. Werde die dann schon selber einreichen.

Fuer den Fall alles zu dreist wird und ich kein Bock mehr habe zu zahlen, LV und RV policen sind schon verkauft worden und ausser Gehalt ist nichts mehr zu pfaenden. Hat mir mein Anwalt zu geraten.

Noch etwas vergessen?


Panto
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#20
@Bitch
Alles toll, wenn man sich nicht auch noch um sein Kind kümmert bzw. kümmern will.
Das hat absolute Priorität. Und warum sollte man einer Ex, deren Priorität sich im Laufe weniger Jahre von Familie zu Disko, Torschlusspanik, dem berühmten Jucken zwischen den großen Zehen und zunehmendem Geltungsbedürfnis entwickelte, auch noch mehr als die berühmten 50 Prozent des von m i r insgesamt angeschafften Hausrates einschl. aller Einrichtungsgegenstände, zweier 107 cm Flatscreens, höchstwertigem Mobiliars, der Ablöse des Kredites für ihren PKW, überlassen.
Mich ereilte bereits das große Würgen, als mir mein priv. Rentenversicherer mitteilte, dass für die sechs Jahre Ehe meiner Hochwohlgeborenen ein Anteil an dieser Rente in Höhe von knapp 10 TSD € gutgeschrieben würde.
Was die Deutsche RV Bund ausrechnen wird als Versorgungsausgleich wage ich nicht einmal zu erahnen,
In jedem Falle aber hat sie -wie ich erfuhr- aus der vermeintlichen Nachzahlung zum TU bereits eine Reise ins Dönerland gebucht, nicht ahnend, dass sie beim Sozialamt getricks und für ein paar Monate Geld herausgeschlagen hat, für das von Seiten Sozialamt mir ein Auszahlungsverbot auferlegt wurde.

Und zu @neuleben ein kleiner Hinweis:
Ich war und bin in leitender Position mit relativ hohem Einkommen tätig, bin regelmäßig mindestens 2 x pro Monat in den Arab. Emiraten dienstlich unterwegs und habe zudem auch noch in anderen Ländern zu tun.
Da kann ich nicht mit ein paar Kilo im Rücksack durch die Lande ziehen, ohne ganz schnell meinen Job zu verlieren.
Das unterscheidet mich von Manchen !

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#21
(28-02-2011, 18:17)Terbeck schrieb: Und warum sollte man einer Ex, deren Priorität sich im Laufe weniger Jahre von Familie zu Disko, Torschlusspanik, dem berühmten Jucken zwischen den großen Zehen und zunehmendem Geltungsbedürfnis entwickelte, auch noch mehr als die berühmten 50 Prozent des von m i r insgesamt angeschafften Hausrates einschl. aller Einrichtungsgegenstände, zweier 107 cm Flatscreens, höchstwertigem Mobiliars, der Ablöse des Kredites für ihren PKW, überlassen.

Nicht einfach überlassen, aber auch keinen Aufwand reinstecken, sich das Zeug zu holen. Verschleiss und Energieaufwand sind höher wie der Ertrag. 2x107cm Flatscreen, gebraucht davon die Hälfte: 350 EUR.

Mit allen Mitteln den laufenden Unterhalt zu minimieren bringt ungleich mehr.
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#22
(28-02-2011, 18:17)Terbeck schrieb: Ich war und bin in leitender Position mit relativ hohem Einkommen tätig

Meine Ex träumte auch davon, dass meine Karriere weiter nach oben geht, nur dass die leider nach unten ging. Pech gehabt Smile -für meine Ex.

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#23
Ich glaube, dass ich nach dem Gehörten von meiner Kanditatur zum Bundeskanzler freiwillig so lange zurücktrete, bis mein Sohn 35 ist. Oder gibt es Fälle, wo Papi für seinen ehemals kleinen Racker noch Unterhalt zahlen mussHuh
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#24
(28-02-2011, 20:15)aalglatt schrieb:
(28-02-2011, 18:17)Terbeck schrieb: Ich war und bin in leitender Position mit relativ hohem Einkommen tätig

Meine Ex träumte auch davon, dass meine Karriere weiter nach oben geht, nur dass die leider nach unten ging. Pech gehabt Smile -für meine Ex.

Und so würde es mir auch ergehen, wenn ich mit 8 kg im Rucksack durch die Lande ziehen würde. Und Mama würde meinen Sohn nur noch verächtlich machen.
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#25
"Wer zahlt, stützt und füttert automatisch das Unrechtssystem, das ihn entrechtet hat."

Quelle: www.trennungsfaq.com/umgang.html
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