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Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
#1
Es wurde in einigen Threads bereits erwähnt, dass eine Abmeldung schriftlich, am besten vom Flughafen aus, an das zuständige Einwohnermeldeamt gesendet werden soll.

In einigen Fällen ist es aber nötig, im Ausland eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorzulegen. Das würde aber dann nicht gehen.

Was spricht eigentlich dagegen, sich beim Einwohnermeldeamt persönlich ins Ausland abzumelden - auch um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten?

Wenn man noch keine neue Adresse hat oder das tatsächliche Zielland aus bekannten Gründen nicht angeben will - kann man nicht einfach ein Land nennen und sagen, dass man vor Ort erst mal in einer Pension lebt?

Was kann passieren?

Bei mir sieht es so aus, dass ich bis zum Abreisetag immer brav den Unterhalt abgedrückt habe - somit bis jetzt keine Schulden aufgelaufen sind.

Ich müsste mich doch normal abmelden können?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#2
(08-03-2010, 12:49)ali mente schrieb: Ich müsste mich doch normal abmelden können?

Klar, das solltest Du auch, weil, wie Du bereits geschrieben hast, in einigen Ländern für die Anmeldung die Abmeldebescheinigung aus Deutschland gefordert wird Wink

Das ist zum Beispiel auch in Spanien so, allerdings muss man dazu sagen, dass es auch hier im "Ermessen des Beamten" liegt, heisst im Klartext, dass man sich im Endeffekt dann trotzdem anmelden kann, weil die Leute sonst einfach unangemeldet hier bleiben, und das ganz ohne dass man ihnen, realistisch betrachtet, ans Bein pinkeln könnte.... Rolleyes

Sicherer ist es aber auf jeden Fall, und es spricht ja nichts dagegen sich am Vortag, oder gar am Tag der Abreise, abzumelden. In Deinem Fall, also dadurch, dass Du regelmässig den Unterhalt bezahlt hast, ist es sowieso kein Problem.
#3
Ist eine persönliche Abmeldung auch kein Problem, wenn man Willkürlich ein Zielland auswählt und auch keine neue Anschrift angeben kann (bzw. will)?
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#4
mir ist ein fall bekannt, der hat als neue anschrift einfach "irland" angegeben. da haben die beamten zwar geguckt, aber was sollen sie machen? letztendlich wurde das dann so akzeptiert.
#5
Natürlich reicht das Zielland aus. Wenn man nicht genau weiss, wo man wohnen wird, weil man zb. vor Ort suchen möchte, kann man ja nicht einfach irgendeine Adresse angeben...

Ausserdem bezweifle ich, dass es irgendeinen Beamten eines deutschen Meldeamtes auch nur irgendwas angeht, welche genaue Anschrift man dann im Ausland haben wird.

Also ja. Das Zielland reicht vollkommen aus. Mehr sollte man auch nicht angeben, wenn man weiss, wo man wohnt, ausser man erhofft sich dadurch Vorteile, von denen mir jetzt so adhoc kein einziger einfallen würde. Für einen Unterhaltspflichtigen sowieso nicht....
#6
Das Abmeldeformular persönlich beim Meldeamt abholen und wieder gehen. Ausfüllen, Kopie ziehen und im Flughafen im Briefkasten einwerfen und verschicken. Die Kopie der Abmeldung brauchst Du beim Beantragen eines neuen Reisepasses im Ausland für die Botschaft Smile
#7
(08-03-2010, 16:35)Exilierter schrieb: Das Abmeldeformular persönlich beim Meldeamt abholen und wieder gehen. Ausfüllen, Kopie ziehen und im Flughafen im Briefkasten einwerfen und verschicken. Die Kopie der Abmeldung brauchst Du beim Beantragen eines neuen Reisepasses im Ausland für die Botschaft Smile

Die Kopie der Abmeldung, oder die Kopie der Abmeldebescheinigung?
#8
Formular ausfüllen und unterschreiben und dann davon eine Kopie ziehen!!
#9
Meldegesetz ist tatsächlich Ländersache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Abmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.

Wärs dann nicht sinnvoller, sogar noch günstiger, die Abmeldung einzuscannen und per E-Mail zu versenden?
#10
Ich habe es so gemacht wie ich es beschrieben habe und alle waren zufrieden. Komplizierter kann man es sicherlich machen, aber es ist nicht notwendig.
#11
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kopie einer Abmeldung als Abmeldebestätigung ausreicht. Ich denke, da fehlt der Stempel der Behörde. Es heißt ja nicht umsonst "Bestätigung"

Außerdem kann man das Formular bei vielen Einwohnermeldeämtern als pdf online runterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und dann vorlegen.

Ich bin mittlerweile auch der Überzeugung, dass es kein Problem sein sollte, eine Abmeldung persönlich vorzunehmen, wenn man nicht gerade zum Ausreisezeitpunkt wg Unterhaltspflichtverletzung verurteilt ist oder die Auswanderungspläne hinausposaunt hat, so das die Exe davon Wind bekommen könnte.

Die reine Unterhaltspflicht ist zum Glück noch kein Passversagungsgrund. Aber das kann sich ja noch ändern....

@Exilierter
In Thailand, bzw. außerhalb der EU ist das wahrscheinlich nicht erforderlich. Innerhalb der EU benötigt man so etwas doch - z.B., wenn man Umzugsgut auf die Kanaren transportieren lassen möchte (habe vorhin noch mit der Spedition telefoniert).
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#12
(08-03-2010, 18:26)ali mente schrieb: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kopie einer Abmeldung als Abmeldebestätigung ausreicht. Ich denke, da fehlt der Stempel der Behörde. Es heißt ja nicht umsonst "Bestätigung"

Ganz genau so ist es, ali mente Wink


Das gilt natürlich umsomehr, wenn Du einen Container hierher verschiffen lässt. Es gibt nichts unangenehmeres als wenn der monatelang beim Zoll steht, und man nicht zu den Sachen kann. Rolleyes
#13
Die Abmeldung dient erstmal dazu, dass man dem Meldegesetz Rechnung trägt und dass niemand eine Vermisstenanzeige stellen kann. Punkt! Die Abmeldebescheinigung braucht man tatsächlich nur für einen neuen Reisepass und wenn man ausreist, dann ist dieser schlaffe 10 Jahre gültig.

Der Stempel der Behörde ich doch wurscht. Die könnten 5 Stempel raufpflastern oder gar keinen - ist doch völlig egal.

Wenn Ihr es richtig gut machen wollt, dann meldet Euch ab und zahlt den Unterhalt in voller Höhe weiter. Dann gibt es mit Sicherheit keine Probleme.
(08-03-2010, 18:26)ali mente schrieb: z.B., wenn man Umzugsgut auf die Kanaren transportieren lassen möchte (habe vorhin noch mit der Spedition telefoniert).

Mich hauts ja um. Den ganzen Krempel mitnehmen? Ich hatte 65 kg Gepäck für den Flieger und das LTU-Ticket war hinterher sogar kostenlos Big Grin
#14
(08-03-2010, 19:02)Exilierter schrieb: Die Abmeldung dient erstmal dazu, dass man dem Meldegesetz Rechnung trägt und dass niemand eine Vermisstenanzeige stellen kann. Punkt!

Die Abmeldung wird hier auf den Kanaren von Deutschen verlangt. Punkt!

Ich habe keine Ahnung, wieso Du über das diskutieren möchtest... das ist so.

Ich habe keine Ahnung, wieso hier von Österreichern und Briten die Abmeldebestätigung nicht verlangt wird, bei Deutschen ist es halt einfach so.

Dein Versuch das ins Lächerliche zu ziehen, mit dem Hinweis doch lieber den vollen Unterhalt zu bezahlen wirkt eher trotzig, zumindest aber sehr kindisch.
#15
Wenn ich als Deutscher von Irland/Thailand auf die Kanaren gehe, habe ich auch keine Abmeldung. Wieso soll das daran scheitern? Selbst die Schweiz oder eben Österreich verlangen das letztlich nicht.

Nun gut, ich wills ja glauben.
#16
(08-03-2010, 19:20)Exilierter schrieb: Wenn ich als Deutscher von Irland/Thailand auf die Kanaren gehe, habe ich auch keine Abmeldung. Wieso soll das daran scheitern? Selbst die Schweiz oder eben Österreich verlangen das letztlich nicht.

Nun gut, ich wills ja glauben.

Dann fordern sie die alte Abmeldung von Deutschland.

Das Verblüffende ist, dass sie von Österreichern, die ein sehr ähnliches Meldegesetz wie die Deutschen haben, ist quasi gleich, keine Abmeldebescheinigung verlangen. Wie es mit Einwohnern anderer EU-Länder aussieht weiss ich nicht, ausser bei Briten, die müssen auch nichts vorweisen.

Interessant dabei ist, dass sie es auch nicht von jedem Deutschen zwingend verlangen, mehr als die Hälfte (nicht repräsentativ, eigene Erfahrungen mit Freunden/Bekannten/Mitarbeitern) hat ohne dieser Bescheinigung Schwierigkeiten, unnötige Rennereien, bis zu der Verweigerung der Anmeldung. Die Anmeldungsverweigerung ist im Prinzip nicht so schlimm, wird erst dann tragisch, wenn man bemerkt, dass man nichtmal ein Auto anmelden kann. - Eine Firma gründen kann man aber selbstverständlich, auf die dann natürlich auch das Auto anmelden, ist klar.

BTW... das mit dem Container würde ich mir auch sparen.. es gibt hier IKEA, der innerhalb von 2 Tagen die komplette Hauseinrichtung liefert und auch aufbaut. Big Grin

Ich persönlich würde nie mit irgendwelchen Möbeln, oder sonstigem Ballast übersiedeln. Ein grosser Rucksack und ein Koffer reichen mir allemal, da passt alles Persönliche rein, und den Rest kann man überall stressfrei neu kaufen, was wahrscheinlich nichtmal wirklich teurer kommt als nen Container zu ordern. - Ist aber sicherlich eine sehr individuelle Entscheidung.
#17
Für die Beantragung der NIE ist meines Wissens eine Abmeldebescheinigung nicht erforderlich. Komischerweise aber für die Verschiffung des Umzugsgutes.

Die Kanaren gehören zolltechnisch nicht zur EU. Man kann Umzugsgut innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Umzug zollfrei auf die Inseln einführen. Ansonsten darf man noch für die eigenen Klamotten Zoll bezahlen.

@Exilierter
Das Problem ist, dass ich nicht alleine auswandere. Ich komme locker mit 20 KG und 7 KG Freigepäck aus. Ich plane die Geschichte ja schon seit Jahren, habe meinen Bestand rigoros reduziert und mir jetzt endlich selber in den [Unterschreitung des Mindestniveaus] getreten, die Planung endlich in die Tat umzusetzen.

Meine Holde hängt aber leider sehr an ihren Küchenutensilien und alleine die Schuhsammlung beträgt schon die Summe des Freigepäcks Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#18
(08-03-2010, 19:34)ali mente schrieb: Für die Beantragung der NIE ist meines Wissens eine Abmeldebescheinigung nicht erforderlich. Komischerweise aber für die Verschiffung des Umzugsgutes.

Die Kanaren gehören zolltechnisch nicht zur EU. Man kann Umzugsgut innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Umzug zollfrei auf die Inseln einführen. Ansonsten darf man noch für die eigenen Klamotten Zoll bezahlen.

Ja, für die NIE, auch für die NIF, und auch für eine Firmengründung brauchst Du keine Abmeldebescheinigung, ja, nichtmal eine Wohnsitzanmeldung ist notwendig. Als Firmenadresse kannst Du einfach irgendeine Adresse angeben, das interessiert komischerweise keine Sau. Die Gewerbeanmeldung kannst Du innerhalb von 20min gleich vom Amt mitnehmen. Big Grin

Manches ist hier schon sehr eigenartig, aber wenn man die paar Sachen weiss überwiegen die Vorteile eindeutig.

Das mit dem Zoll hier ist manchmal gar nicht so witzig.... selbst bei Paketen, die Du von der Verwandschaft zu Weihnachten, oder Geburtstag,... geschickt bekommst, kommt es zeitweise vor, dass Du die selber beim Zoll abholen musst. Ist sehr lästig.
#19
(08-03-2010, 19:43)Webworker schrieb: Das mit dem Zoll hier ist manchmal gar nicht so witzig.... selbst bei Paketen, die Du von der Verwandschaft zu Weihnachten, oder Geburtstag,... geschickt bekommst, kommt es zeitweise vor, dass Du die selber beim Zoll abholen musst. Ist sehr lästig.

Da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich werde mein heiß geliebtes ebay sehr vermissen. Ich habe von Bekannten gehört, dass wenn man direkt von Amazon bestellt, also keine andere Firma, es keine Probleme mit dem Zoll gibt. Pakete sollen nicht so professionell aussehen - dann klappt das auch mit dem Zoll Big Grin

Naja - andere Länder, andere Sitten. Aber wie Du selber sagst, die Vorteile überwiegen.

Keine IVA (Mehrwertsteuer), als Autonomo wird wird man nicht so ausgebeutet, wie in Deutschland, der Sprit kostet um die 90 Cent um nur mal einige Vorteile zu nennen.

Nicht falsch verstehen. Die Kanaren sind wirtschaftlich kein Paradies und man muss sich ganz schön auf die Hinterbeine stellen um zu überleben. Aber das ist es mir wert.

Außerdem werde ich den Winter hier bestimmt nicht vermissen.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
#20
Zitat:Da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich werde mein heiß geliebtes ebay sehr vermissen. Ich habe von Bekannten gehört, dass wenn man direkt von Amazon bestellt, also keine andere Firma, es keine Probleme mit dem Zoll gibt. Pakete sollen nicht so professionell aussehen - dann klappt das auch mit dem Zoll

Ja, Amazon geht absolut problemlos, auch Conrad-Electronic geht klar.

Zitat:Keine IVA (Mehrwertsteuer), als Autonomo wird wird man nicht so ausgebeutet, wie in Deutschland, der Sprit kostet um die 90 Cent um nur mal einige Vorteile zu nennen.

Statt der IVA gibt es halt die IGC, die macht halt nur 5% aus, das macht natürlich auf Dauer schon einen Unterschied. Der Sprit ist sogar noch ein bisschen billiger.

Zitat:Nicht falsch verstehen. Die Kanaren sind wirtschaftlich kein Paradies und man muss sich ganz schön auf die Hinterbeine stellen um zu überleben. Aber das ist es mir wert.

Klar, kommt halt einfach auf die Branche an, aber es ist hier auch nicht schwieriger als in anderen Ländern, Vieles kommt mir wesentlich leichter vor, das liegt aber vielleicht daran, dass ich immer Behördengänge als das grösste Übel angesehen habe.

Zitat:Außerdem werde ich den Winter hier bestimmt nicht vermissen.


Glaub ich auch nicht Big Grin Hier kann man so gut wie jeden Tag an den Strand und ins Meer, gibt nur ganz selten Tage, wo das Wetter so schlecht ist, dass man den Strand auslassen muss.
#21
(08-03-2010, 19:29)Webworker schrieb: BTW... das mit dem Container würde ich mir auch sparen.. es gibt hier IKEA, der innerhalb von 2 Tagen die komplette Hauseinrichtung liefert und auch aufbaut. Big Grin

Ich persönlich würde nie mit irgendwelchen Möbeln, oder sonstigem Ballast übersiedeln. Ein grosser Rucksack und ein Koffer reichen mir allemal, da passt alles Persönliche rein, und den Rest kann man überall stressfrei neu kaufen, was wahrscheinlich nichtmal wirklich teurer kommt als nen Container zu ordern. - Ist aber sicherlich eine sehr individuelle Entscheidung.

Das ist wirklich ein Rechenspiel und die Frage, ob man sein endgültiges Ziel tatsächlich erreicht hat. Oftmals sind die Möbel auch nicht so transportgeeignet, ausser man hat alles in Holz. Einen wasserdichten Container zu bekommen, ist auch nicht einfach. Nach Thailand inkl. Transport und Zoll ist man schnell bei 10.000 € und mehr, wenn man es sehr sorgfältig machen will.
#22
Nochmal zum Thema:
Ich war vor ca. 1 Jahr im Bürgerbüro und habe nachgefragt.
Ohne Stempel und Behördenunterschrift hat das Formular keine Rechtsgültigkeit.

Wenn das in einigen Fällen auch ohne durchgegangen sein sollte, isses ja OK.
#23
Ich hatte auch schon mal Schwierigkeiten mit dem Einwohnermeldeamt. Als ich bei meinen Eltern damals auszog wusste ich nicht dass ich mich sofort ummelden muss.
Aber jetzt ist mir klar jedes Mal wenn mal wo anders hinzieht auch wenn es in der selben Stadt ist muss man das beim Einwohnermeldeamt bekannt geben.
#24
Ich bin trotz 27 Jahren Auslandsleben immer noch mit 1.stem Wohnsitz bei meinem Einwohnermeldeamt gemeldet. Hol mir auch immer wieder einen neuen Personalausweis. Ich hatte auch meine beiden größeren Töchter angemeldet, um das Kindergeld mitzunehmen. Als die dann aber nicht in der Schule zur Einschulung auftauchten und auch nicht von der Polizei gefunden wurden hat der Staat schnell ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet. Das wurde dann zwar gegen sofortige Rückzahlung von 5 + 6 Jahren Kindergeld + Zinsen eingestellt aber das Amt hat meine Kinder zwangsabgemeldet und führt sie als ins Ausland verzogen. Meinen eigenen Status haben die aber nicht angerührt. Das einzige war mal eine dumme Bemerkung vor 3 Jahren als ich meinen Personalausweis erneuert habe.
`Sie wohnen doch seit vor meiner Geburt gar nicht mehr hier, Herr ... .` Ich zahle Müllabfuhr für mein Haus, also wohne ich auch da.
I like them young they are nice and sweet, don´t like them old, they taste like feet.


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