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Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

es geht um ein eher ungewöhnliches Topic heut. Ich lese schon seit langem mit und bin gerade auch auf dem goldenen Weg, mich zu verheiraten. Jetzt höre ich schon viele von euch sagen, wenn du sicher sein willst, lass den Scheiß sein. Aber so bin ich eben, Vollgas oder kein Gas.

Kurz zu unserer Situation. Wir sparen gerade fürs Auswandern. Ich mache so 5 netto im Monat. Sie ist gerade krank geschrieben und macht 2 netto im Monat. Wir sparen beide aufs Auswandern hin und wollen Anfang 2030 ins Nicht-EU-Ausland nach Mittelamerika. Vorher wollen wir verheiratet sein, weil es auch bei der Auswanderung vieles leichter macht. Frau hat kein Vermögen, ich habe ein Haus und das alles will ich irgendwie schützen. Und das am besten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Apropos Kind, das erste ist auf dem Weg.

Sie sagt selber, Der Mann muss geschützt werden und deswegen ist sie für den Ehevertrag auch offen. Also das sind schon mal gute Voraussetzungen. Jetzt hatte ich einen privaten Anwalttermin, habe mich vorab schon informiert, war dann mit ihr beim Notar für den ersten Entwurf und bislang stehen dann ein paar Regelungen jetzt so weit drin:
- Gütertrennung statt Zugewinnausgleich
- Deutsches Recht (wird von Panama meines Wissens akzeptiert beim Thema Exfrauenunterhalt, aber nicht bei Kindesunterhalt.. also nur bedingt hilfreich an der Stelle..)

Versorgungsausgleich bleibt unangefochten drin stehen, weil ist eh kein Thema.. Wir planen es so, dass wir ein Jahr vor der Auswanderung heiraten und dann zahle ich ja auch nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Das heißt, der Zeitraum für den Versorgungsausgleich ist höchstens zwölf Monate, und das verkrafte ich von den Rentenpunkten her.

Meine Frage bezieht sich jetzt aber auf den nachehelichen Unterhalt. Je mehr ich darüber lese, desto mulmiger wird mir. Was ich jetzt vorhabe, ist den zu begrenzen. 1500 Euro auf maximal drei Jahre. Und beim Thema Erwerbsobliegenheit soll sie nach drei Jahren wieder halbtags arbeiten gehen. Das ist auch etwas, wo sie wahrscheinlich mitgehen würde.

Eure Meinung zum Thema nachehelicher Unterhalt?
Reicht die Regelung?
Würdet ihr was anderes reinschreiben (falls ja, warum)?

Danke euch
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#2
Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich würde nicht reinschreiben, dass ihr euch auf Teilzeitarbeit einigt.

Vielmehr muss drin stehen, dass sie sich zu jeder Zeit selbst finanziell vollständig versorgt und auch für das Alter vollkommen alleine absichert. Und es muss klar sein, dass sie es auch kann. Du kannst nicht den Unterhalt ausschließen, sie aber dann das Kind betreuen lassen. Besser funktioniert es, wenn du reinschreibst, dass du das Kind betreust, damit sie Vollzeit arbeiten gehen kann.

Allgemein könnt ihr schreiben was ihr wollt: Wenn ihr im Ausland seid und nicht in die Rentenkasse einzahlt wird sie später bei der Rückkehr nach Deutschland bedürftig sein, insbesondere wenn sie nur in Teilzeit arbeitet und nicht spart. Dann greift die nachehelichen Solidarität und du bist voll unterhaltspflichtig. Sobald der Staat einspringen muss war der Ehevertrag zu Lasten dritter und somit hinfällig. Das ist in eurer Situation vorprogrammiert im Falle einer Trennung.

Ob ein Begrenzen in der Höhe möglich ist weiß ich nicht. Würde aber nicht schon jetzt Unterhalt anbieten. Darauf könnt ihr euch im Fall der Fälle im Verfahren einigen. Denk an diesen Fall: Scheidung nach drei Monaten Ehe resultieren in drei Jahren Unterhalt, selbst wenn sie mehr verdient als du.

Gut und richtig ist auf jeden Fall die Gütertrennung mit dem Haus, insbesondere auch wegen potenzieller Wertsteigerungen (Zugewinn). Sowas übersieht man ja sonst leicht.
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#3
Faq lesen! Da steht u.a.: Keine Gütertrennung. Wenn Ehevertrag, dann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei Scheidung ausschliessen.

Auch den Versorgungsausgleich würde ich ausschliessen. Du weisst nicht, wie es weitergeht. Vielleicht läuft einiges schief und ihr seid bald aus Mittelamerika wieder zurück. Mach das anders: Sorgt beide egal in welchem Land privat vor und du kannst sie bei höherem Einkommen durchaus dabei unterstützen. Aber das bleibt eben alles unter eurer eigenen Kontrolle anstatt bei einer Scheidung ein arschteures Zwangskorsett zu bilden, das dir die Luft abrückt und Juristen Honorarrechnungen schreiben lässt, gegen die ein Strassenraub noch billig und gerecht erscheint.

Ehegattenunterhalt ist vertraglich nur regelbar, wenn er höher wird wie im Unterhaltsrecht oder wenn sich alles in sehr fetten Verhältnissen bewegt. Ansonsten kann man sich Mühe sparen. Der beste und einzige Schutz dagegen ist, wenn die Dame in der Ehe so viel verdient wie der Herr, gesund und arbeitswillig bleibt. Arbeitspflichten lassen sich ebenfalls nicht per Ehevertrag regeln.

Du wirst dich jetzt von einer Eheschliessung eh nicht mehr abhalten lassen. Immerhin hast du über die finanziellen Folgen mit deiner Zukünftigen gesprochen, das ist ein Pluspunkt, für sehr viele Männer und Damen ist das ja ein Tabu. Es gibt aber einen Punkt, der dir vielleicht noch nicht so bewusst ist und den du sehr gut durchdenken solltest: Ist deine Zukünftige von ihrem Beruf und Kenntnissen her geeignet, im Zielland früher oder später für ein vernünftiges Einkommen zu arbeiten? An diesen Möglichkeiten hängt sehr viel, wenn nicht alles. Wenn dann das Kind mal da ist und die Mühen gross, wieder in Lohn und Brot zu kommen oder nur mit lächerlichem Einkommen, dann wird das Kind trotz aller voriger Beteuerungen zum Kindernotausgang und das zweite kommt dann auch typischerweise, du bleibst Alleinverdiener und bist damit das Ziel-Schröpfobjekt für die Meute, die bei einer Scheidung deinen Kopf fordert.
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