09-09-2025, 13:15
Moin,
wie komme ich an das Schulzeugnis?
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
wie komme ich an das Schulzeugnis?
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
Wie an das Schulzeugnis kommen?
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09-09-2025, 13:15
Moin,
wie komme ich an das Schulzeugnis? KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
09-09-2025, 13:18
Die Schule kontaktieren?
Oder das Kind selber um Foto bitten, wenn es alt genug ist und schon Handy hat.
09-09-2025, 14:42
Habe es trotz aller Anstrengungen auch nicht geschafft, erst als das Kind ein Handy hatte und abfotografierte.
Gestern, 09:01
Bei mir hat es so funktioniert:
1. Brief an die Kindesmutter. Schriftlich zur Auskunft aufgefordert. Frist gesetzt. Natürlich kein Ergebnis. 2. Brief an Jugendamt und um Unterstützung gebeten. Schreiben an Kindesmutter beigefügt. Da gibt es auch irgendeinen Paragraphen zu. Amtshilfe oder so ;-) Das JA hat dann dafür gesorgt, daß ich die Zeugnisse bekommen habe. Theoretisch muss man aus meiner Sicht aber bereit sein, die Zeugnisse auch einzuklagen. Sonst lernt die Mutti im Zweifelsfall nur, daß man nicht durchzieht.
Gestern, 16:16
Einklagen. Aber will man sich den Stress und die Kosten antuen? Außer ordentlich Geld "zu investieren" kommt ja nichts rum.
Ich habs aufgegeben und renne dem nicht mehr hinterher. Den Stress mach ich mir nicht mehr .... muss auch auf die mentale Gesundheit achten. Über die Oma komme ich dann ans Zeugnis ;-) - das wäre vielleicht auch noch ein Tipp für Dich.
Gestern, 18:23
Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde.
Gestern, 18:38
Auch vor Gericht funktioniert es mit § 1686 BGB nicht immer. Je älter und damit reifer ein Kind wird, umso stärker wird sein Wille hinsichtlich Zeugnis berücksichtigt. Meint das OLG Brandenburg.
Gestern, 19:36
(Gestern, 18:23)p__ schrieb: Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde. Du hattest auch nie ein GSR, righty-right?
Gestern, 19:49
(Gestern, 19:36)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR Schulen können sich auch weigern. Meint VG München.
Gestern, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 20:26 von väterchen_frust.)
(Gestern, 19:49)PeterPP schrieb:(Gestern, 19:36)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR Äpfel und Birnen? Der Schwerpunkt der Argumentation liegt - formaljuristisch völlig zurecht (?) - auf der Tatsache, dass 1.) Das Zeugnis vom anderen Elternteil einzuholen sei, nicht von der Schule selbst (Akteneinsicht wurde ja gewährt, nur eben kein "Übermittlungszwang" festgestellt - warum auch?) und dass 2.) Das Kind schlichtweg volljährig ist. p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte. Damit vergleicht schon er Äpfel mit Birnen, und du dann Birnen mit Pflaumen. Erstaunlich all das. Interessant auch, dass in der Urteilsbegründung klar angerissen wird, dass die KM wohl ganz woanders lebt und sich um nix kümmert - aber die Schule gern als Fax- und Kopierservice nutzen wollte.
Gestern, 22:33
(Gestern, 20:00)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR.
Vor 8 Stunden
(Gestern, 22:33)PeterPP schrieb:(Gestern, 20:00)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR. Und was hat jetzt §1686BGB mit dem Fall zu tun? Wie ich weiter oben geschrieben habe: demnach. Wird ja immer besser. 1.) Weder hat es p__ je nach diesem Paragraphen versucht ("Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was."), sondern scheinbar einfach von selbst aufgegeben ("Irgendwann wars mir zu blöde."), obwohl er seinen Antrag wohl durchgebracht (?) hat. 2.) Hatte p__ immer noch kein Sorgerecht zum Antragszeitpunkt, was aber meine Rückfrage war und seine Situation damit unvergleichbar mit der des TE macht - um den und seine Probleme es hier aber gehen sollte, oder? Ist ja ein Hilfeforum für Eltern in Trennung hier? Wie p__ selbst schreibt: "Schule hat an Mutter verwiesen" - etwas, das mit GSR nicht (legal) möglich gewesen wäre und worin auch der einzig sinnvolle Zusammenhang zum von dir zitierten VG-Urteil besteht: da kann man nochmal (indirekt) nachlesen, wer welche Pflichten zur Auskunft hat bei geteiltem Sorgerecht. 3.) Weist das Urteil vom Münchner Verwaltungs(!)gericht zum Binnenverhältnis Mutter-Schule, das du hier aus welchem Grund auch immer zitiert hast, zum vorliegenden Fall darüber hinaus immer noch überhaupt keinen Zusammenhang auf: weder für einen Antrag mit GSR, noch für einen Auskunftsantrag gemäß §1686BGB, wie das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung (23) ja auch richtigerweise feststellt.
Vor 5 Stunden
Um mich gehts hier ja nicht, meine Aussage war, dass der Aufwand der Durchsetzung grösser sein kann wie der Wille, das auch gegen den Willen der Mutter zu tun und dass früher oder später ein Kind mit Handy das Problem an der Wurzel beseitigt. Heute haben sie ja meist schon in der Grundschule ein, Foto und fertig.
Allerdings muss ich einigen der Aussagen hier vehement widersprechen. Das gemeinsame Sorgerecht ist keineswegs ein Garant dafür, dass das Zeugnis dem Vater flott vorgelegt wird, weil der Vater bei der Schule direkt anfragen könne und die ihm das kopiert schicken. Eine typische Familiemnjuristenansicht, rechtlich halbwegs korrekt, aber in der Praxis auf Kosten der Väter so wertlos dass es wehtut. Das Forum gibts schon sehr lange und lange Jahre war es eben absolut Standard, dass Väter auch bei gemeinsamen Sorgerecht von der Schule einfach pauschal abgebügelt wurden. Rechtswidrig, aber eben keine Ahnung und keine Lust. Um sich nicht immer selbst zu zitieren, hier eine typische Anfrage aus dem ISUV Forum von damals, so ging es vielen Vätern wie "Frank" oder "Namue" und andere dort: https://forum.isuv.de/index.php?thread/4...er-schule/ Der nächste Schritt war dann immer der schriftliche Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts. Also erst einmal persönliche Unterlagen hinschicken. Einige Schule haben dann widerwillig einer Einsicht zugestimmt. Einsicht, nicht "schicken". Dazu sind sie nämlich nicht verpflichtet. Es hiess dann "kommen sie zu den Sprechzeiten des Sekretariats". Suuuuper, wenn man weit weg ist. Andere hatten immer noch keine Lust. Dann muss also die Schule des Kindes verklagt werden. Für eine Selbstverständlichkeit, die in Sekunden erledigt wäre. Was für ein beschissenes "Recht", für dessen Inanspruchnahme in Form einer simplen Einseitenkopie wieder andere Juristen in Gang gesetzt werden müssen, Gerichtsanträge geschrieben werden müssen, vor allem Lichte Lichte der gnadenlosen und ruckzuck auch über Dritte durchgesetzten Auskunftsverpflichtung des Vater über seine seine gesamte wirtschaftliche Existenz. Das hat sich erst in jüngerer Zeit geändert und erst jetzt hat es begonnen, dass Schulen überhaupt akzeptieren, dass Eltern zwei Kinder haben, dass zwei Elternadressen in der Datenbank möglich sind die auch separat benachrichtigt und mit Informationen versorgt werden. Hat an unserer Schule erst vor zwei Jahren angefangen, Ursache war wohl irgendeine Verordnung des Bundeslandes. Überhaupt: Diese Praxis und der praktische Umgang mit getrennten Vätern hängt und hing vom Bundesland ab. Ärger gibt es trotzdem noch genug. Zitat:Hilfeforum für Eltern in Trennung Genau. Niederschwellige Hilfe, Probleme ohne Tamtam lösen, soweit möglich, erst in der zweiten Welle die stärkeren Methoden anwenden. Siehe oben: Wenn es Probleme gibt, höflich bei der Schule fragen und wenn auch die Schule zickt (z.B. wenn die Mutter dort unwahre Verhältnisse verbreitet hat), überlegen, ob man erstmal ohne auskommt und darauf baut, dass ein Kind mit Handy einem das Zeugnis selber schickt. Das ist auch eine gute Gelegenheit, mit dem Kind darüber zu kommunizieren, zu loben, nachzufragen, anders jedenfalls als von hinten aus dem Dunkel über die Schulinformation zu kommen und dann das Kind darauf anzusprechen oder gar nichts zu sagen. Und zur Ergänzung, Nichtsorgeberechtigte (wie ich) haben nur dann Anspruch auf ein Zeugnis von der Schule, wenn kein Kontakt zum Kind besteht, was die Gerichte sehr eng sehen. Solche Fälle waren und sind extrem selten erfolgreich durchgesetzt worden. Vielmehr wird dann immer auf das Innenverhältnis der Eltern verwiesen. Das war nicht nur im meinem Fall wie schwimmen in Melasse. Vor Gericht Mutter Zusage, dann doch nicht. Hätte für mich damals erneut einen Gang vor Gericht gegen die Mutter bedeutet, irgendwann mal Zwangsgeld (damals ging nur Zwangsgeld, nicht Ordnungsgeld, die durchaus relevanten Details der Unterschiede erspare ich euch), diese jahrelange zähes hin- und her (allein mein Umgangsantrag führt erst nach Monaten zum Termin), Gebettle vor Juristen hatte ich schon bei anderen Dingen durch, irgendwann denkt man nur noch daran, den Dreckshaufen mit einer Panzerfaust zur Hölle zu schicken oder sich eben davon zu lösen. Der bessere Weg war es, schliesslich ein Foto vom Kind zu bekommen, ohne Wissen der Mutter. Thema erledigt ohne weitere Arschkriecherei oder Drohen oder Anträge schreiben oder sonst ein durch Dritte aufgezwungenes Affentheater.
Vor 4 Stunden
(Vor 5 Stunden)p__ schrieb: Genau. Niederschwellige Hilfe [...] ohne aufgezwungenes Affentheater. In diesem Sinne kann man dem TE dann ja nur empfehlen 1.) Die Schule bezüglich einer Akteneinsicht zu kontaktieren. Dazu hat der TE das Recht (GSR) sowie die Schule dazu verpflichtet ist (siehe Urteil VG München) und die Mutter völlig außen vor bleibt (Stichwort: Affentheater) 2.) das Kind - falls alt genug - zu bitten, selbst ein Foto zu machen. Gleiches Spiel wie unter 1.), gleiche Vorteile, kein Affentheater Klappe zu - Affe tot. Alles Weitere (Hinweise darauf, dass man selbst in einer völlig anderen Konstellation und unter völlig anderen Bedingungen nicht weitergekommen ist; das Zitieren irgendwelcher Verwaltungsgerichtsurteile, die nur im entfertesten mit der Situation des TE zu tun haben; in dieser Konstellation und Situation völlig irrelevante Verweise auf §1686BGB) hat also nichts mit der Sache zu tun. Sind wir uns ja alle einig, ist doch toll! P.S.: der Thread ist ja nicht allzu lang. Man kann also mit Leichtigkeit kurz nachlesen, in welchem Post dem TE die Ratschläge 1.) und 2.) bereits gegeben worden sind und wann es dann also losging mit den sachfremden Posts ![]() |
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