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Wie an das Schulzeugnis kommen? - Druckversion

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Wie an das Schulzeugnis kommen? - datrainer - 09-09-2025

Moin,

wie komme ich an das Schulzeugnis? 
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - väterchen_frust - 09-09-2025

Die Schule kontaktieren?
Oder das Kind selber um Foto bitten, wenn es alt genug ist und schon Handy hat.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - p__ - 09-09-2025

Habe es trotz aller Anstrengungen auch nicht geschafft, erst als das Kind ein Handy hatte und abfotografierte.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - i-wahn - 10-09-2025

Bei mir hat es so funktioniert:

1. Brief an die Kindesmutter. Schriftlich zur Auskunft aufgefordert. Frist gesetzt. Natürlich kein Ergebnis.
2. Brief an Jugendamt und um Unterstützung gebeten. Schreiben an Kindesmutter beigefügt. Da gibt es auch irgendeinen Paragraphen zu. Amtshilfe oder so ;-)

Das JA hat dann dafür gesorgt, daß ich die Zeugnisse bekommen habe. Theoretisch muss man aus meiner Sicht aber bereit sein, die Zeugnisse auch einzuklagen. Sonst lernt die Mutti im Zweifelsfall nur, daß man nicht durchzieht.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - DrNewton - 10-09-2025

Einklagen. Aber will man sich den Stress und die Kosten antuen? Außer ordentlich Geld "zu investieren" kommt ja nichts rum.

Ich habs aufgegeben und renne dem nicht mehr hinterher. Den Stress mach ich mir nicht mehr .... muss auch auf die mentale Gesundheit achten.

Über die Oma komme ich dann ans Zeugnis ;-) - das wäre vielleicht auch noch ein Tipp für Dich.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - p__ - 10-09-2025

Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - PeterPP - 10-09-2025

Auch vor Gericht funktioniert es mit § 1686 BGB nicht immer. Je älter und damit reifer ein Kind wird, umso stärker wird sein Wille hinsichtlich Zeugnis berücksichtigt. Meint das OLG Brandenburg.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - väterchen_frust - 10-09-2025

(Gestern, 18:23)p__ schrieb: Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde.

Du hattest auch nie ein GSR, righty-right?


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - PeterPP - 10-09-2025

(Vor 11 Stunden)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR

Schulen können sich auch weigern. Meint VG München.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - väterchen_frust - 10-09-2025

(Vor 11 Stunden)PeterPP schrieb:
(Vor 11 Stunden)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR

Schulen können sich auch weigern. Meint VG München.

Äpfel und Birnen? Der Schwerpunkt der Argumentation liegt - formaljuristisch völlig zurecht (?) - auf der Tatsache, dass 1.) Das Zeugnis vom anderen Elternteil einzuholen sei, nicht von der Schule selbst (Akteneinsicht wurde ja gewährt, nur eben kein "Übermittlungszwang" festgestellt - warum auch?) und dass 2.) Das Kind schlichtweg volljährig ist.

p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte. Damit vergleicht schon er Äpfel mit Birnen, und du dann Birnen mit Pflaumen. Erstaunlich all das.
Interessant auch, dass in der Urteilsbegründung klar angerissen wird, dass die KM wohl ganz woanders lebt und sich um nix kümmert - aber die Schule gern als Fax- und Kopierservice nutzen wollte.


RE: Wie an das Schulzeugnis kommen? - PeterPP - 10-09-2025

(Vor 10 Stunden)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.
Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR.