09-09-2025, 13:15
Moin,
wie komme ich an das Schulzeugnis?
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
wie komme ich an das Schulzeugnis?
KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
Wie an das Schulzeugnis kommen?
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09-09-2025, 13:15
Moin,
wie komme ich an das Schulzeugnis? KM schafft es nicht mal ein Bild per WhatsApp zu schicken.
09-09-2025, 13:18
Die Schule kontaktieren?
Oder das Kind selber um Foto bitten, wenn es alt genug ist und schon Handy hat.
09-09-2025, 14:42
Habe es trotz aller Anstrengungen auch nicht geschafft, erst als das Kind ein Handy hatte und abfotografierte.
Gestern, 09:01
Bei mir hat es so funktioniert:
1. Brief an die Kindesmutter. Schriftlich zur Auskunft aufgefordert. Frist gesetzt. Natürlich kein Ergebnis. 2. Brief an Jugendamt und um Unterstützung gebeten. Schreiben an Kindesmutter beigefügt. Da gibt es auch irgendeinen Paragraphen zu. Amtshilfe oder so ;-) Das JA hat dann dafür gesorgt, daß ich die Zeugnisse bekommen habe. Theoretisch muss man aus meiner Sicht aber bereit sein, die Zeugnisse auch einzuklagen. Sonst lernt die Mutti im Zweifelsfall nur, daß man nicht durchzieht.
Gestern, 16:16
Einklagen. Aber will man sich den Stress und die Kosten antuen? Außer ordentlich Geld "zu investieren" kommt ja nichts rum.
Ich habs aufgegeben und renne dem nicht mehr hinterher. Den Stress mach ich mir nicht mehr .... muss auch auf die mentale Gesundheit achten. Über die Oma komme ich dann ans Zeugnis ;-) - das wäre vielleicht auch noch ein Tipp für Dich.
Gestern, 18:23
Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde.
Gestern, 18:38
Auch vor Gericht funktioniert es mit § 1686 BGB nicht immer. Je älter und damit reifer ein Kind wird, umso stärker wird sein Wille hinsichtlich Zeugnis berücksichtigt. Meint das OLG Brandenburg.
Gestern, 19:36
(Gestern, 18:23)p__ schrieb: Jugendamt wollte bei mir nicht davon wissen. Mein Problem. Schule hat an Mutter verwiesen. Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was. Irgendwann wars mir zu blöde. Du hattest auch nie ein GSR, righty-right?
Gestern, 19:49
(Gestern, 19:36)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR Schulen können sich auch weigern. Meint VG München.
Gestern, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 20:26 von väterchen_frust.)
(Gestern, 19:49)PeterPP schrieb:(Gestern, 19:36)väterchen_frust schrieb: Du hattest auch nie ein GSR Äpfel und Birnen? Der Schwerpunkt der Argumentation liegt - formaljuristisch völlig zurecht (?) - auf der Tatsache, dass 1.) Das Zeugnis vom anderen Elternteil einzuholen sei, nicht von der Schule selbst (Akteneinsicht wurde ja gewährt, nur eben kein "Übermittlungszwang" festgestellt - warum auch?) und dass 2.) Das Kind schlichtweg volljährig ist. p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte. Damit vergleicht schon er Äpfel mit Birnen, und du dann Birnen mit Pflaumen. Erstaunlich all das. Interessant auch, dass in der Urteilsbegründung klar angerissen wird, dass die KM wohl ganz woanders lebt und sich um nix kümmert - aber die Schule gern als Fax- und Kopierservice nutzen wollte.
Vor 11 Stunden
(Gestern, 20:00)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR.
Vor 1 Stunde
(Vor 11 Stunden)PeterPP schrieb:(Gestern, 20:00)väterchen_frust schrieb: p__ hätte demnach natürlich Auskunft erhalten - Akteneinsicht bei der Schule, wozu diese verpflichtet ist und wogegen sie sich im vorliegenden Fall auch nicht verweigert hat. Oder eben KM auf Herausgabe verklagen. Beides nicht möglich für ihn, da er kein GSR hatte.Anträge auf Zeugnisse im Rahmen des § 1686 BGB sind schon seit Bestehen dieses § möglich gewesen. Logischerweise auch ohne GSR. Und was hat jetzt §1686BGB mit dem Fall zu tun? Wie ich weiter oben geschrieben habe: demnach. Wird ja immer besser. 1.) Weder hat es p__ je nach diesem Paragraphen versucht ("Bei einer Umgangsklage hatte ich auch den Antrag drin, die Zeugnisse zu bekommen. Hat die Mutter zugesagt. Bekommen hab ich nie was."), sondern scheinbar einfach von selbst aufgegeben ("Irgendwann wars mir zu blöde."), obwohl er seinen Antrag wohl durchgebracht (?) hat. 2.) Hatte p__ immer noch kein Sorgerecht zum Antragszeitpunkt, was aber meine Rückfrage war und seine Situation damit unvergleichbar mit der des TE macht - um den und seine Probleme es hier aber gehen sollte, oder? Ist ja ein Hilfeforum für Eltern in Trennung hier? Wie p__ selbst schreibt: "Schule hat an Mutter verwiesen" - etwas, das mit GSR nicht (legal) möglich gewesen wäre und worin auch der einzig sinnvolle Zusammenhang zum von dir zitierten VG-Urteil besteht: da kann man nochmal (indirekt) nachlesen, wer welche Pflichten zur Auskunft hat bei geteiltem Sorgerecht. 3.) Weist das Urteil vom Münchner Verwaltungs(!)gericht zum Binnenverhältnis Mutter-Schule, das du hier aus welchem Grund auch immer zitiert hast, zum vorliegenden Fall darüber hinaus immer noch überhaupt keinen Zusammenhang auf: weder für einen Antrag mit GSR, noch für einen Auskunftsantrag gemäß §1686BGB, wie das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung (23) ja auch richtigerweise feststellt. |
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