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Wie lange gleiches Gehalt vor Trennung für Wirksamkeit ?
#1
Ich lese seit zwei Wochen hier im Forum mit uns habe schon etliche Anregungen finden können.
Heute habe ich den Schritt "gewagt" und mich hier im Forum angemeldet.

Unsere Daten:
- seit 17 Jahren verheiratet mit Importdame (sie hat heute eine Arbeitserlaubnis und eine Deutsche Staatsbürgerschaft)
- ein 13 jähriges Kind (aus gemeinsamer Ehe, Vaterschaft habe ich damals anerkannt)
- beide verdienen nun jeweils 1650 € netto (sie mit 42 h, ich mit 25 h pro Woche)
- Als nacheheliche Kindesbetreuung werde ich zu gegebener Zeit meiner Ex ein wahlweise eine hälftige Kindesbetreuung oder eine vollständig durch mich zu erbringende Kindesbetreuung vor schlagen.

Ich möchte mich mittlerweile von meiner lieben Frau trennen. Da das Schuldprinzip abgeschafft wurde erspare ich euch die Darlegung der entsprechenden zwischenmenschlichen Verwicklungen.

Da sie bisher sehr zurückhaltend mit ihrer entgeltlichen Arbeitswut gewesen ist habe ich vor 10 Monaten mein Arbeitsaufkommen und somit mein Gehalt ihren entgeltlichen Arbeitserfolgen angepaßt.

Durch die Anpassung meines Arbeitsaufkommens und Lohnes an das meiner zukünftigen Ex erhoffe ich mir:
- das stressarmes Leben einer Frau
- so viel Zeit für Hobbys (wie es die Frauen auch haben)
- Auch möchte ich ihrem Willen zu einer eigenen beruflichen Entwicklung nicht im Wege stehen in dem ich ihr Trennungsunterhalt oder  Unterhalt. Ich möchte die befriedigende Erfahrung nicht nehmen, zu erleben wie es ist erfolgreich sich selbst zu sorgen.

Aktuell tobe ich mich erst einmal etwas aus und hole verpasste Leibesübungen nach.

Frage: Wie lange muss ich vor einer Trennung genau so viel wie meine zukünftige Ex verdient haben das ich ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schmach des Bezugs von Unterhalt erspare ?
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#2
(21-02-2016, 13:14)RAID Controller schrieb: Aus gemeinsamer Ehe von ihr und einem anderen? Wobei dann müssten wir von Adoption sprechen.
Das Kind ist unser gemeinsames Kind.
Die Ehe ist bisher unsere einzigste Ehe.
Keine von uns beiden hat noch weitere Kinder.
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#3
Wenn ihr 17 Jahre verheiratet wart und du immer das Doppelte verdient hast, bzw. sie vielleicht einige Jahre gar nicht gearbeitet hat, dann wird das wohl das sein, was man eheprägend nennt.

Auch der Versorgungsausgleich wird dann sehr schmerzhaft werden.
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#4
Unterhalt lässt sich kaum durch ein plötzlich geringeres Einkommen verringern. Selbst 10 Jahre mit einem geringen Verdienst reichen nicht aus. Ich wurde erst kürzlich zu Unterhalt verknackt - 770,- € für die Ex, obwohl mein Einkommen seit 10 Jahren bei unter 800,- € liegt. Mein Einkommen wurde bei 5.000,- € netto taxiert. Fiktiv natürlich.

Ansonsten viel Erfolg und die Hoffnung stirbt mit dem Gerichtsurteil Smile
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#5
(21-02-2016, 13:53)Leutnant Dino schrieb: Unterhalt lässt sich kaum durch ein plötzlich geringeres Einkommen verringern. Selbst 10 Jahre mit einem geringen Verdienst reichen nicht aus.
Nach dem Recht welchen Landes wurde deine Ehe in Ö geschieden ?

(21-02-2016, 13:53)Leutnant Dino schrieb: Ansonsten viel Erfolg und die Hoffnung stirbt mit dem Gerichtsurteil Smile
Na, dank MM sinkt die Laune ja nicht ins bodenlose.
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#6
@Dino,

vielleicht solltest Du dazu sagen, dass das Ergebnis in Österreich zustande kam bei einem Gericht, wo Anwaltszwang herrschte und Du nicht anwesend bzw. vertreten warst.

@TO:

Fiktives Einkommen ist das Ergebnis von gesteigerter Erwerbsobliegenheit, die besteht aber bei Ehegattenunterhalt nicht.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#7
@ ohne mich (du wirst den Namen nur aufrecht erhalten können, wenn du's wie Dino machst)
In andern Worten, was Dino meint: die war schon längst beim Anwalt oder einer Frauenberatung. Dort hat sie in den ersten 10 Minuten erfahren, was du verdienen müsstest und was sie davon kriegt.
Dann sagt sie zu ihren Freundinnen, ich wär ja gar nicht so, aber mein Anwalt sagt, ich muss, denn es stünde mir und dem Kind zu.
Jetzt genießt sie es, dir eine Weile zuzuschauen, wie du meinst, dass du drumrum kommst.
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#8
(21-02-2016, 14:22)CheGuevara schrieb: @Dino,

vielleicht solltest Du dazu sagen, dass das Ergebnis in Österreich zustande kam bei einem Gericht, wo Anwaltszwang herrschte und Du nicht anwesend bzw. vertreten warst.
Also ich lese zwar gerne das MM, werde deshalb aber noch lange nicht einen Lada fahren, mir eine Prada Tasche zulegen oder den Dino machen. Und schon gar nicht in einem Land was keine lateinischen Schriftzeichen benutzt.

(21-02-2016, 14:22)CheGuevara schrieb: Fiktives Einkommen ist das Ergebnis von gesteigerter Erwerbsobliegenheit, die besteht aber bei Ehegattenunterhalt nicht.

Ahh, das klingt interessant. Was bedeutet das in meinem Fall ?
Für welche Art von Geldforderungen ist der Begriff eheprägend relevant ?
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#9
@ "ohne mich"

Du hast im TFAQ und im MM gelesen. Iglu's Antwort ist ebenso absolut richtig. Da dürften keine Fragen offen sein. Es wird nicht besser, wenn Du weitere Meinungen einholst. Man kann natürlich so lange Fragen, bis die gewünschte Antwort kommt. Bei Ehegattenunterhalt wird auch fiktives Unterhalt unterstellt. Wer was anderes meint, wird es vor Gericht lernen. Eine schöne Erfahrung!

Du hast das System virtuelles und reales Leben nicht verstanden. Das macht aber nichts. Später kommen eh alle zu mir und bitten per Email um Hilfe. Ich kann meine Wand und einige Gebäude damit bekleben.

@CheGuevara
Seit 10 Jahren habe ich es mit allen Facetten zu tun. Glaub mir, in Deutschland ist es auch so.
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#10
(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Frage: Wie lange muss ich vor einer Trennung genau so viel wie meine zukünftige Ex verdient haben das ich ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schmach des Bezugs von Unterhalt erspare ?

Dafür gibt es keine Zahl, wenn aber ohne wirklich guten Grund (z.B. massive, nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, die auch wieder als eheprägend gelten) erst vor zehn Monaten das Einkommen reduziert wurde, dann gilt als alte höhere Einkommen eheprägend und damit Unterhaltsrelevant. Leider ist deine Ehe mit 17 Jahren Dauer auch eine sogenannte "lange Ehe", was für dich selbst ohne Kinderbetreuung durch die Ex lebenslange Unterhaltspflichten bedeuten kann. Ihr seid euch besonders verpflichtet, wird man sagen.

Was du getan hast, sieht für jeden Richter nach geplanter Trennungsvorbereitung und sich drücken aus, um um Unterhalt herumzukommen. Das müssten schon mehrere Jahre sein, um einen anderen Eindruck zu machen.

Was dich auch aus den Latschen hauen wird, ist der wie üblich von Männern unterschätzte Versorgungsausgleich. Das ist wie wahre Rechnung für die Heirat von Damen, die lange nicht und dann nicht gutbezahlt arbeiten.

Wenn du dich austobst, sorge zuverlässig für Verhütung. Du wärst nicht der erste, den nach der Trennung plötzlich der Hafer so sehr sticht, dass er in neue Dummheiten hineingerät. Die Importdame mit ihrem Null-, dann Wenigeinkommen war schon nicht schlau und wird auf einen Zahltag hinauslaufen, der dein restliches Leben prägt, also besser nicht noch mehr Pflichten.
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#11
(21-02-2016, 14:52)Leutnant Dino schrieb: Bei Ehegattenunterhalt wird auch fiktives Unterhalt unterstellt.
Für welches Land der Welt gilt diese Aussage ?

- Ex DDR
- D
- USA
- Thailand
- Philipinen
- Ö
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#12
@p
Sachlich, emotionslos. Das werden die Folgen sein, wo jeder seine richtigen Schlüsse ziehen muss.

Ich habe nicht lange überlegt und kurzen Prozess gemacht. Alles gegen die Wand, nach Vorgabe des TFAQ, geklatscht und einfach neu gestartet. Ich kann nicht mehr zählen, wie oft ich beim Punkt Null begonnen habe. Mir macht es heute noch viel Spaß. Wenn ich 75 bin, kann ich die "Wahrheit" schreiben Smile



@"ohne mich"

Bei solchen sinnlosen Fragen wird bald niemand mehr antworten.
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#13
(21-02-2016, 15:04)Leutnant Dino schrieb: @"ohne mich"

Bei solchen sinnlosen Fragen wird bald niemand mehr antworten.
@LD, Danke für deine sachdienlichen Hinweise und willkommen auf meiner Sperrliste.
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#14
(21-02-2016, 14:59)p__ schrieb: Dafür gibt es keine Zahl, wenn aber ohne wirklich guten Grund (z.B. massive, nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, die auch wieder als eheprägend gelten) erst vor zehn Monaten das Einkommen reduziert wurde
Hmm,
- vor etwa 20 Jahren bin ich aus gesundheitlichen Gründen beim Bund aus meinen Verpflichtungen entlassen worden
- seit etwa 10 Jahren hab ich einen GdB (Schwerbehinderung) größer 50 %
- vor 10 Monaten, zeitgleich mit der Reduzierung meiner Arbeitszeit hab ich einen Verschlimmerungsantrag für den GdB und einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente gestellt

Mal sehen wie es gesundheitlich mit mir weiter geht.
Wenn ich geahnt hätte das das relevant sein könnte hätte ich das gleich oben im Eröffnungsbeitrag erwähnt. Schauen wir mal wie sich meine Lernkurve bei dem Thema entwickelt.

(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Was dich auch aus den Latschen hauen wird, ist der wie üblich von Männern unterschätzte Versorgungsausgleich.
Da muss er durch der Lurch :-)) Ansonsten hab ich etwas Hoffnung, daß die Rentenpunkte die sie in D, in der Ehezeit für die Zeit vor der Ehe erhalten, durch die Einwanderung während der Ehe erhalten hat (Ausbildungszeiten) bei dem Rentenausgleich auch berücksichtigt werden. Immerhin hätte sie diese Zeiten und Punkte ohne die Ehe und die sich daraus ergebenen Zuzug und Einbürgerung nie erhalten.

(21-02-2016, 13:08)ohne mich schrieb: Wenn du dich austobst, sorge zuverlässig für Verhütung. ...  also besser nicht noch mehr Pflichten.
Vor etwa 5 Jahren hab ich in Absprache mit meiner zukünftigen Ex 370 € investiert und mich einer Vasektomie unterzogen. Das erspart ihr die Einnahme von Hormonen und die Gefahr von Leberschäden. Unser Kind ist alleiniger Erbe und mir kann weder ein Tropi, ein Kuckuck noch ein Unfall durch Leibesübungen in der Trennungszeit unter kommen. Also eine Win, Win, Win, Win Situation.
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#15
(21-02-2016, 15:33)ohne mich schrieb: - vor etwa 20 Jahren bin ich aus gesundheitlichen Gründen beim Bund aus meinen Verpflichtungen entlassen worden

Leider hast du danach langjährig bewiesen, dass das keinerlei Hinderungsgrund für den (eheprägenden) guten Verdienst und eine Vollzeitstelle war. Etwa so wie ein blinder Schwerbehinderter, der z.B. als Stimmdarsteller viel Geld mit Hörspielen macht.

Durch den Verdienstunterschied schaffst du immer Ansprüche für die Partnerin.  Entweder, du hälst deinen Verdienst eheprägend auf dem Niveau deiner Partnerin oder deine Partnerin bringt ihren Verdienst eheprägend auf dein Niveau. Was natürlich bei Importbräuten, deren berufliche Möglichkeiten in der Regel begrenzt sind, schon per se so gut wie ausgeschlossen ist. Die, die gut qualifiziert sind, würden sie sich gar nicht erst importieren lassen, übrig bleibt der unterste Teil der Herkunftsgesellschaft. Wenn du auch noch den Fehler gemacht hast, ihre Familie im Ausland irgendwie im Verlauf eurer Ehe zu unterstützen, rechne mal mit einer sehr harten Scheidung und dem massiven Versuch, dich bis aufs Hemd auszuziehen. Für diese Damen ist Einwanderung per Trauschein reines Business, hinter dem auch die Familie steht, das wird allein des Geldes wegen gemacht, alles andere sind rosa Träume hiesiger Männer.
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#16
Versorgungsausgleich wird wohl mit Rentenpunkten wenig zu tun haben. Eher was mit deinen Kontoeingängen plus ihren Kontoeingängen geteilt durch zwei. Rückwirkend. Ziemlich sicher. Also, sie weiß es schon. Du bist ca ein halbes Jahr hinterher. Mach dich gefasst, dass du 25% abdrücken darfst. Höchstens dass du ihr die ersparte Miete anrechnen kannst. Aber Grundprinzip, die Dame darf nicht wegen dir auf ihren Lebensstandard verzichten.

Will die 13jährige vielleicht zu dir?
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#17
Versorgungsausgleich hat ausschliesslich mit Rentenpunkten zu tun, darüber hinaus auch noch die anderen Altersvorsorgesysteme wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge.
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#18
(21-02-2016, 16:54)p__ schrieb: Versorgungsausgleich hat ausschliesslich mit Rentenpunkten zu tun, darüber hinaus auch noch die anderen Altersvorsorgesysteme wie z.B. eine betriebliche Altersvorsorge.
Danke. Ich dachte schon ich bin im falschen Film.
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#19
Ok, sorry... ich sollte wohl ab und zu Dieter Nuhrs Rat folgen und die Klappe halten. Confused
... oder mehr googeln.
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#20
E
(21-02-2016, 16:44)p__ schrieb: Leider hast du danach langjährig bewiesen, dass das keinerlei Hinderungsgrund für den (eheprägenden) guten Verdienst und eine Vollzeitstelle war. Etwa so wie ein blinder Schwerbehinderter, der z.B. als Stimmdarsteller viel Geld mit Hörspielen macht.
Aktuell bin ich seit fünf Monaten krank geschrieben. Die Untersuchungen für die GdB Erhöhung und den Rentenantrag laufen.
Wenn die EU Rente bewilligt wird ergibt sich daraus schriftlich das ich nicht mehr als x Stunden pro Tag arbeiten kann.

Meinem Rechtsempfinden folgend erwarte ich das Einfluß auf den Trennungs bzw. nachehelichen Unterhalt hat. Das das Gesetz als auch das Richterrecht nicht unbedingt meinem Empfinden für Gerechtigkeit folgt mag durchaus sein.

Das werde ich sehen. Um mir die theoretisch bestehende Möglichkeit einer mir genehmen Entscheidung nicht zu verbauen werde ich pünktlich und rasiert und geduscht und im Anzug zur Verhandlung erscheinen, in dieser keinen Kaugummi kauen oder Halsbonbon lutschen und mich durch jemanden vertreten lassen der im Falle des Falles auch einen Antrag für mich stellen kann.

Wenn ich dauerhaft nicht bedienbare Forderungen über geholfen bekommen sollte werde ich mich halt entsprechend anpassen und die Kosten wie Dino & Co. an mir abperlen lassen (müssen).
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#21
Versuchs einfach. Oder unangenehmer ausgedrückt: Dir bleibt sowieso nichts anderes übrig.
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#22
(21-02-2016, 17:24)p__ schrieb: Versuchs einfach. Oder unangenehmer ausgedrückt: Dir bleibt sowieso nichts anderes übrig.
Hab gerade das folgende gefunden was mich hoffen läßt das da auf folgendem Grund sich die Unterhaltsproblematik in Wohlgefallen auf löst:

"Wird ein aus dem Ausland stammender Ehegatte im Zusammenhang mit seiner Eheschließung in Deutschland ansässig und hätte er ohne die Ehe sein Heimatland nicht verlassen, bestimmt sich sein angemessener Lebensbedarf im Sinne von § 1578 b Abs.1 Satz 1 BGB nach den Erwerbs-und Verdienstmöglichkeiten, die sich ihm bei einem Verbleib in seinem Heimatland geboten hätten.

Das von dem ausländischen Ehegatten in seinem Heimatland hypothetisch erzielbare Einkommen ist gegebenenfalls im Hinblick auf Kaufkraftunterschiede an das deutsche Preisniveau anzupassen.

Der angemessene Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehegatten kann aber auch in diesen Fällen nicht unter das unterhaltsrechtliche Existenzminimum sinken, welches dem in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte ausgewiesenen Selbstbehalt eines nichterwerbstätigen Unterhaltsschuldners entspricht.
zur Zeit also 800 EUR - Az XII ZR 39/10, Urteil vom 16. Januar 2013
Quelle: http://www.scheidung-einfach.de/News_zu_...dsehe_2013

Gibt es Hinweise die darauf abziehlen, in meiner Situation meine Chancen zu verbessern bzw. was ich unterlassen sollte um nicht unabsichtlich zu verschlechtern ?

- Vasektomie hab ich vor etwa 5 Jahren erledigt
- Konten hatten wir seit eh und je eigene ( bis auf eines für Nebenkosten und Urlaub, das Konto hat keinen Dispo)
- ist eine offizielle Freundin aus irgend einem Grund problematisch  oder eher gut ?
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#23
Das Urteil nutzt dir nichts, da geht es um Leute die nicht gearbeitet haben. Welche Lebensstellung soll dann gelten, war die Frage? Deine Dame hat aber hier zuletzt Vollzeit gearbeitet, damit ist dieser Verdienst das Massstab, das ist ihre Lebensstellung und eheprägend. Du solltest sehr froh sein, dass sie das überhaupt macht.

Urteile in Kurzform auf Anwaltsseiten sind nutzlos. Das sind reine Stichwortlieferanten und Mandantenköder. Man muss den Volltext der Beschlüsse lesen und verstehen, sonst gerät man auf Abwege. Hier ist der Volltext: https://openjur.de/u/600543.html

Neue Freundinnen herumzeigen ist psychologisch ungünstig. Damit gibtst du dem Richter noch einen Grund mehr, dich als Unterhaltsdrückeberger zu werten. Will seinen Import billig entsorgen, damit er sofort ins Bett der Nächsten hüpfen kann. Deine Ex solltest du ebenfalls in keinem Punkt provozieren, sondern dein neues Privatleben abschirmen. Heb dir Präsentation deiner neuer Errungenschaft für die Zeit nach der Scheidung auf.
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#24
(21-02-2016, 21:25)ohne mich schrieb: - ist eine offizielle Freundin aus irgend einem Grund problematisch  oder eher gut ?

Gut, wenn Du damit provozieren kannst, dass Deine Ex die Fortsetzung der Ehe für unzumutbar erklärt. Dann würde sie den Scheidungsantrag früher stellen. Tag der Zustellung ist Stichtag für Zugewinn, Versorgungsausgleich u. ä... 

Schlecht in der Unterhaltsberechnung, weil eine Art Haushaltsersparnis gerechnet werden kann.

Ergänzung: p_s Hinweise sind dabei wesentlicher.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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#25
Man sollte auch bedenken, dass das Kind in einem Alter ist, in dem es typischer Weise bei einer Trennung für einen Elternteil Partei ergreift:

- die Frau sitzen lassen
- sich arm machen und am Unterhalt knausern
- neue Freundin herumparadieren lassen

Das wird dann wohl nicht deine Seite sein.
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