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Trennung, wie soll ich jetzt von meinem Gehalt leben?
#1
Moin,
Ich bin 25 und habe einen 1jährigen Sohn. Nun haben ich und meine Freundin uns getrennt (nicht verheiratet). Erstmal habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung was auf mich zukommt, was Unterhalt angeht usw. Wir leben noch zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und haben das Sorgerecht beide. Nun muss ich zusehen, das ich eine neue Wohnung für mich finde. Allerdings verdiene ich nur etwa 1200€ netto, teilweise etwas mehr durch Spätzuschläge, aber eben nicht regelmäßig.
Soweit ich bis jetzt herausgefunden habe, müsste ich wohl 200~300€ Unterhalt zahlen oder? Bleiben mir also gerade einmal 900€ übrig von denen ich Miete, Nebenkosten, Versicherungen, ...zahlen müsste. Da ich hier in der Umgebung kaum eine Wohnung unter 500€ kalt finden werde, bleibt mir denke ich einfach so gut wie nichts über. (Möchte auch nicht gern zu weit weg ziehen, damit ich meinen Sohn regelmäßig sehen kann)
Meine Frage ist einfach, steht einem in einem solchen Fall irgendeine finanzielle Unterstützung zur Verfügung? Ich habe noch nie irgendwas in Anspruch genommen, daher weiß ich leider überhaupt nicht bescheid, wo ich Hilfe bekommen könnte.
Und meine Freundin war bereits beim Jugendamt um sich dort beraten zu lassen, kann man so eine Trennung nicht ohne diese ganzen Ämter abwickeln?

Vielen dank im Voraus, Christian
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#2
Erstmal herzlich Willkommen!

Zitat:Und meine Freundin war bereits beim Jugendamt um sich dort beraten zu lassen, kann man so eine Trennung nicht ohne diese ganzen Ämter abwickeln?

Das kann man schon, aber die Weibchen wollen immer wissen, was ihnen "zusteht" und wie sie den Vater am besten aus dem Leben der Kinder drängen können.

Bist du dir sicher, dass du ausziehen willst? Das kann der Anfang vom Ende sein.

In deinem Fall kommt ergänzendes ALG II in Frage, besser bekannt als Aufstocken: http://www.hus-neumuenster.com/?p=4101
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#3
Habt ihr die Wohnung gemeinsam gemietet oder einer von euch alleine?
Wenn ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt würde ich an deiner Stelle erst mal nicht ausziehen sondern die Wohnung entweder gemeinsam kündigen oder einer von euch macht mit dem Vermieter einen alleinigen Mietvertrag klar. Ansonsten sitzt du finanziell so extrem im gemeinsamen Boot, dass dich das schuldentechnisch noch viele Jahre verfolgen wird, wenn deine Exfreundin auf die gloorreiche Idee kommt, die Miete nicht zu bezahlen. Sie hat übrigens ähnliche finanzielle Probleme wie du, nur ihre Lösungsansätze sehen anders aus als deine.

Also zunächst stellt sich die Frage, wer lebt bei euch von was? Wer arbeitet erwerbsmäßig, wer kann Geld verdienen usw. Und vor allem, wer ist gewillt, erwerbsmäßig zu arbeiten.
Wenn sie sagt, dass sie bereits vorwiegend das gemeinsame Kind betreut hat und dies beibehalten will, dann hast du relativ schlechte Karten, das zu ändern, dann wird der Lösungsansatz ihrer finanziellen Probleme Sozialleistungen und Unterhalt sein.
Habt ihr bereits gemeinsam betreut, solltest du alles dran setzen, dass dies so bleibt und da wäre ein überstürzter Auszug kontraproduktiv. In diesem Fall braucht ihr 2 etwa gleichgroße Wohnungen. in anderen Fall braucht sie eine größere und du eine kleinere Wohnung.

Falls die Situation sich in die Richtung entwickelt, dass du unterhaltspflichtig wirst weil sie das Kind betreuen will, dann solltest du das pragmatisch sehen:
Es geht um Unterhalt für ein Kind, bei deinem Einkommen wird der Unterhaltssatz im Bereich 225-240€ im Monat liegen. Das solltest du als normaler Arbeiter abzweigen können.
Bei deiner Gehaltsklasse is nichts mit Betreuungsunterhalt für deine Ex, und Mehrbedarf und Sonderbedarf ist auch kaum zu holen. Dein Gehalt lässt sich bestimmt mittelfristig auch auf 1500€ netto steigern, es sei denn du hast einen Looserjob.
Finanziell wird das erst mal ein Leben am Selbstbehalt, deine Wohnung darf nur 360€ kosten, falls mehr fangen die Probleme an. Wie ist die Gegenseite drauf? Eher kämpferisch? Oder scheißegal Mentalität, oder eher friedlich?

1. solange ihr zusammenwohnt solltet ihr weiterhin finanziell wie bisher weiter wirtschaften und "Unterhalt" fließt dann eben natural als Miete, Haushaltsgeld etc.
2. Auseinanderziehen sollte gleichzeitig im Einvernehmen erfolgen, damit niemand überfordert wird und sie problemlos Sozialleistungen beantragen kann. Dadurch werden Schulden vermieden.
3. Solche Trennungen lassen sich nur dann ohne die Ämter erledigen, wenn ihr euch in der Uneinigkeit einig seid und keiner von euch beiden von Sozialleistungen leben muss. Sobald eine Seite Sozialleistungen beantragt, mischen die Ämter mit, dann sind eigene Deals nur noch eingeschränkt möglich, wenn es eskaliert geht gar nichts mehr.
4. Wenn es dir nicht gelingt eine entsprechend bezahlbare Wohnung zu finden, die nahe genug an deiner Arbeitsstelle und am Wohnort deines Kindes liegt, dann gibt es die Möglichkeit, dass du dein Gehalt vom Sozialamt aufstocken lässt. Wichtig ist aber dabei, dass du nachhaltig denken solltest. Klar, du hast Anspruch auf ein extra Zimmer für's Kind usw. Aber was ist, wenn du gehaltsmäßig irgendwann auf dem ALG2 Zuschuss rauswächst? Dann hast du eine Wohnung die vielleicht unnötig groß ist und musst sie dann selbst bezahlen.
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#4
Zitat:Finanziell wird das erst mal ein Leben am Selbstbehalt, deine Wohnung darf nur 360€ kosten, falls mehr fangen die Probleme an.

Das ist sozialrechtlich gesehen im besten Fall unpräzise und im Schlimmsten Fall (grober)Unfug!
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#5
Wenn es möglich ist, bleib erst mal in der Wohnung. So gewinnst Du Zeit, kannst Dich sammeln und planen. Beobachte Deine Ex sehr genau. Versuch Ihr klar zu machen, dass man ALLES ohne Ämter regeln kann und darf! Schmiede die Eisen so lange sie heiß sind!
Versuche mit ihr Regelungen zu finden, die für Euch tragbar sind. Ist sie erst in den Fängen des Jugendamtes, geht die Hetzjagd auf Dich bald los.
Versuche nicht hoch zu kochen und balle die Faust in der Tasche - bleib firedlich so lange es geht. Erkundige Dich regelmäßig hier im Forum und schreibe den Fortgang des Verfahrens.
Besonders gut solltest Du beobachten, was seitens der Ex jetzt an Kommentaren kommt in Bezug auf "Kind sehen" und Unterhalt. Daraus kann man viel ableiten.

Ansonsten gibt es erst mal nicht mehr zu sagen, als das was die Vorredner taten.
Auf Dauer wirst Du Dir einen Job mit etwas besserem Einkommen suchen müssen. Weiterbildungen sind übrigens nicht verboten!

Deine Zukunftspläne solltest Du ab sofort nicht mit Deiner Ex besprechen. Informationen und Wissen sind Macht! Behalte alles was Dich betrifft für Dich! Es würde nur gegen dich verwendet. Eine Informationssperre kann man jederzeit verhängen, ohne das die Ex was merkt und sauer wird. Stell Dich einfach blöd.

Was die Tage an neuen Infos kommt, wäre dann hier hilfreich zu wissen.
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#6
(28-08-2013, 18:08)Nappo schrieb: Deine Zukunftspläne solltest Du ab sofort nicht mit Deiner Ex besprechen. Informationen und Wissen sind Macht! Behalte alles was Dich betrifft für Dich! Es würde nur gegen dich verwendet. Eine Informationssperre kann man jederzeit verhängen, ohne das die Ex was merkt und sauer wird. Stell Dich einfach blöd.

Genau solche Kommentare sind dazu geeignet, in Trennungs-/Scheidungssituationen als Brandbeschleuniger zu wirken.

Grundregel für eine möglichst reibungslose Trennung: bleibt beide fair zueinander! Wenn erst das Verheimlichen und die Machtspielchen losgehen, entsteht ganz schnell Misstrauen und die ganze Sache schaukelt sich hoch.

naitsirhc, da Deine Freundin Dir das gemeinsame Sorgerecht nicht vorenthalten hat, ist wohl ein gewisses Maß an Fairness auch von ihrer Seite vorhanden. Das ist schon mal ein guter Punkt. Bleibt im Gespräch und sagt einander offen und ehrlich, was jeder vom anderen erwartet. Euer Kind wird es Euch danken, wenn Ihr die Situation nicht eskalieren lasst.
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#7
Bis jetzt läuft auch alles noch fair und vernünftig ab und ich hoffe auch das es so bleibt. Ich bin auch auf jeden Fall bereit Unterhalt zu zahlen, derzeit ist eben eher das Problem, dass ich nicht weiß wie ich dann selbst noch finanziell klar komme. Kann mir jemand sagen welchen Betrag ich in etwa zahlen muss? Und länger wohnen kann ich hier nicht bleiben, das würde einen psychisch denk ich eher auf die Dauer ziemlich kaputt machen und dann würde der kleine vielleicht auch zu viel davon mitbekommen, was ich auf keinen Fall möchte.
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#8
Willkommen im Ausnahmezustand,

Trennungen mit Kind, relativ wenig Einkommen sind keine schöne Situation. Da kommen nicht nur finanzielle Ängste auf, sondern auch seelische Nöte hinzu. Aktuell seid ihr aber noch recht kommunikativ, so scheint es. Die Ex hat allerdings ein Problem, das bald zu deinem werden kann:

Jeder wird ihr in der Situation geraten haben, erst mal zum Jugendamt zu gehen und sich als Alleinerziehende in spe beraten zu lassen. Aktuell, ihr lebt ja noch zusammen, besteht noch kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (UVG), insofern beiss' (wenn auch wider Willen) die Zähne zusammen. Euer Kind ist ein Jahr alt und so sind es noch maximal 24 Monate bis es ein(e) Dreijährige® ist.

Um dir mal die Rechnung aufzumachen: Bis das Kind 3 Jahre alt ist, hat sie das Recht nicht zu arbeiten. Daraus ergibt sich für sie alleine schon ein Anspruch von (mein Stand 2006) 770,- Euro / Monat. Für euer Kind würden aktuell 120,- anfallen lt. UVG (wie gesagt, mein Stand ist nicht aktuell). Das machen in Summe knapp 900,- für viele Monate, die man dann auch von dir beinhart zurück zu fordern versuchen wird.

Insofern sparst du mit jedem Monat 'Zusammenleben' bares Geld.

Und je nachdem, wie die Tante vom Amt drauf ist, geht per Jugendamt möglicherweise auch eine Indoktrination/Gehirnwäsche los, was aber nicht immer so sein muss. Wie schon geschrieben, ist das Beste, ihr versucht es so hinzubekommen - ohne Ämter. Denn das sind meist die größten und schlimmsten Kriegstreiber überhaupt. In dem Moment, wo die Mutter eures Kindes bedürftig wird (isV. UVG) hast du einiges an Theater an den Backen.

Aber im Moment ist noch alles im recht grünen Bereich; gut so. Setz' dich mit ihr zusammen, leg die finanzielle Situation dar und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden - für euch und das Kind.

Im Worst Case muss man weiter sehen, dann kommen andere Dinge ins Spiel (SGB II etc.) Aber noch ist es nicht soweit.

Noch hast du die Zügel mit in der Hand
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#9
Naja, 900€ wird man nicht wegnehmen können von ca. 1200€. Ob es nun Versucht wird oder nicht.
Geh mal davon aus das dir im Jahr etwa 10.000€ bleiben (800€x12 + Berufsbed. Auslagen).
Damit musst du klar kommen. Wenn die Mutti dann irgendwann evtl. arbeitet, wird das etwas mehr (1000€x12 + BA).
Alles was du mehr hast geht an Unterhaltsleistungen weg.
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#10
Nicht ganz richtig:

Er arbeitet und hat einen Selbstbehalt lt. "Vorschlägen" der Düsseldoofer Tabelle von 1.000,- Euro/Monat. Und ggf. kann auch Mehrbedarf geltend gemacht werden, für z.B. höhere "ortsübliche Vergleichsmieten". Laut SGB-II hätte er ja ein Anrecht auf eine 2-Zimmer-Wohnung, weil er und sein Kind eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Dass das mit dem 'Familenrech' kollidiert ist erst mal ein anderer Schuh. Und glaub mir, im Versuch den Unterhaltsvorschuss zurück zu holen, agiert der Staat beinhart.

Wie auch immer, noch ist es ja nicht so weit. Vielleicht können christian-revers und die Mutter des gemeinsamen Kindes noch eine Lösung finden. Und wenn sie sich beide verantwortlich fühlen -wovon ich ausgehe- dann könnten beide sich eventuell auch vertragen.

Trennungen sind für Kinder vor allem erst mal Eines: shice!
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#11
Das mit den 360€ Wohnkosten ist kein Unfug, sondern ist ein teil der Unterhalsleitlinien der OLGs.
Solange man kein Mangelfall ist, ist das erst mal scheißegal. Aber wenn man am Rande des Mangelfalls ist, dann kommt man automatisch in eine Zwickmühle. Eine Erhöhung des Selbstbehalts aufgrund höherer Mieten lässt sich eben nicht so leicht beim Jugendamt durchsetzen, insbesondere wenn da noch eine streitsüchtige Ex dahinter steht, die falls der Jugendamtsbeistand doch zustimmt einen Rechtsanwalt beauftragt. Dann ist nichts mehr mit Ämtern außen vor lassen. Die Lösung lautet dann: Aufstockung mit ALG2. Aber nicht jeder mag auch vor dem Jobcenter finanziell die Hose runter lassen und um jeden Furz betteln und kämpfen müssen, nur dass man als Trennungsvater einigermaßen brauchbar ausgestattet ist während die Mutter cool reinspaziert, ein paar Formulare ausfüllt und die nächsten Jahre erst mal Ruhe hat, danach ganz viel Hilfe und Unterstützung von allen Seiten bevor der Ernst des Arbeitslebens dann per Teilzeit wieder anrollt.
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#12
Hatte ich schon berücksichtigt, daher 800€/Monat. Bei weniger würde er dem Staat ja auf der Tasche liegen... wäre Paradox.
Was uns Männern zu einer Vertragen-Lösung wie hier vorgeschlagen oft fehlt, ist "emotionale Intelligenz".
Frauen können ihre Gefühle einfach mal so abschalten, wir können das meist nicht. Wir leiden!
Unter anderem deshalb sind wir im Trennungs/Scheidungskrieg auch so oft die Looser.
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#13
Das dürfte übrigens auch (manchen) Müttern so gehen:

(29-08-2013, 07:38)MitGlied schrieb: ... Aber nicht jeder mag auch vor dem Jobcenter finanziell die Hose runter lassen und um jeden Furz betteln und kämpfen müssen ...

Letztendlich ist es eine Grundsatzentscheidung jedes Einzelnen (m/w). Aber du hast recht: Wenn eine der beiden Partei durchdreht, wird die andere manchmal auch zu dieser gezwungen.Vor diesem Hintergrund eigener Erfahrungen habe ich auch dem TO meine Empfehlung gegeben.

Es ist eben ein scheixx-Spiel, das wir in diesem Land (mit)spielen müssen ...


_______________
Nachtrag @IWAN:

Da ist was Wahres dran:

"Frauen können ihre Gefühle einfach mal so abschalten, wir können das meist nicht. Wir leiden!
Unter anderem deshalb sind wir im Trennungs/Scheidungskrieg auch so oft die Looser."
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#14
(29-08-2013, 03:02)naitsirhc schrieb: Bis jetzt läuft auch alles noch fair und vernünftig ab und ich hoffe auch das es so bleibt. Ich bin auch auf jeden Fall bereit Unterhalt zu zahlen, derzeit ist eben eher das Problem, dass ich nicht weiß wie ich dann selbst noch finanziell klar komme.

Die Frage ist auch, was arbeitet/verdient Deine Freundin? Ich nehme an, dass sie aktuell noch Elterngeld bekommt, was aber jetzt auslaufen dürfte. Sie muss also entweder selbst arbeiten oder sie wird HartzIV in Anspruch nehmen müssen.

Ich denke das Wichtigste ist, dass Ihr eine gute Kinderbetreuung organisiert und zuseht, dass Deine Freundin so schnell wie möglich wieder arbeiten gehen kann. Das ist in Euer beider Interesse, denn wie schon meine Vorschreiber angedeutet haben, vom Staat zu leben hat auch unangenehme Nebenwirkungen.
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#15
Bei 1200 Netto - Mindestunterhalt lt. DD ist der TO ganz fett im Anspruchsbereich des SGB II. Weitere Diskussionen über Unterhaltsrechtliche Leitlinien und Wohnkosten sind und bleiben Unfug.

Und selbst was den unterhaltsrechtlichen Bedarf für die Wohnkosten betrifft, so habe ich vor ein paar Tagen gelernt, dass die umgangshalber anzuheben sind.

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid113681
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#16
Macht doch den armen Mann ned irre, Leute.
Betreuungsunterhalt zu leisten ist er gar nicht fähig! Allenfalls kommt Kindesunterhalt in Frage, und da wurde ihm ja schon die Aufstockung geraten.
Insofern sollte er fair und offen mit seiner Ex-Freundin reden, Ansichten abgleichen, ein paar Sicherheiten schaffen (z.B. schriftliche Umgangsvereinbarung) und dann in aller Ruhe ausziehen & ergänzende Sozialleistungen beantragen. Solange die KM erstmal Geld sieht und die Lage ansonsten ruhig bleibt, ist das Konfliktpotential vorerst gering.
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#17
Schwanken Unterhaltszahlungen eigentlich sehr? Also angenommen ich würde mir einen Nebenjob suchen und bei diesem ca 400€ verdienen, hätte ich da selbst viel von oder müsste ich dann wesentlich mehr Unterhalt zahlen, sodass mir selbst kaum was bleibt?
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#18
Ihr wohnt zusammen und du hast das gemeinsame Sorgerecht. Beantrag doch Elternzeit. Du kümmerst dich ums Kind und möchtest der Kariere der Mutter nicht im Weg stehen. Sie kann sich dann ja eine schöne Wohnung in der Nähe suchen und wenn sie möchte kann man dann auch das Wechselmodell, welches Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Eltern ermöglicht, praktizieren.
Du möchtes es natürlich vermeiden das die Mutter so eine ganz schrecklich arme allein(v)erziehende wird Smile Smile
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#19
Ok, ich werde also lieber noch einmal drüber nachdenken Wink
Sollten wir uns ohne JA auf eine Unterhaltszahlung einigen (schriftlich natürlich) müsste diese irgendwelche bestimmten Kriterien erfüllen bzw. vielleicht sogar beglaubigt werden? Und wäre diese auf unbestimmte Zeit gültig oder könnte sie plötzlich auch trotzdem die “ volle Summe“ verlangen?
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#20
(30-08-2013, 15:54)raid schrieb: Zumal es ja i. d. R. gerade mit Kind immer noch leichter ist gemeinsam durch's Leben zu gehen.

Eben nicht. Daran wird doch fleißig gearbeitet das es für Mütter besser und einfacher ist wenn sie den "Alten" entsorgen.
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#21
Ähm sie hat einen Job, bzw. ist in der Ausbildung, hat noch ein Jahr übrig.
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#22
Willkommen!

Lies dir mal das durch: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid107218 Scheint ähnlich.

Auf jeden Fall zu dem was schon gesagt wurde:

1. Ziehe keinesfalls aus, ohne faire gemeinsam festgelegte und schriftliche (!) Umgangsvereinbarung. Falls die Kimu keine schriftliche vernünftige Umgangsregelung mit dir trifft, wird sie sich niemals fair verhalten!! Man kann die Verantwortung fürs Kind auch jetzt schon klar nach Tagen, etc. aufteilen. Das übt sich dann leichter ein - für beide.
2. Ziehe nur in eine Wohnung, die auch ein Kinderzimmer hat. Jedes zusammenraufen ist gut fürs Kind. Und wenn das Kind mal in Kita und 3 Jahre alt ist, ist auch das anderes nicht mehr so brutal nachteilig für dich. Helfe der Kimu Arbeit zu finden, Ausbildung fertig machen, verbessern, aufrechterhalten.
3. Rede (möglichst) erst dann über Unterhalt. Im Prinzip wird frau von dir "100% Mindestunterhalt" wollen. Ggfs. ist ein Titel für 2 Jahre befristet in 1. Stufe denkbar (aber nicht zwingend). Wenn schon schriftlich, dann kansnt du auch "vollstreckbaren Titel" bei Notar oder Jugendamt machen (aber keinsfalls für "immer")
4. Nimm keinesfalls Nebenjob auf, bevor sich die Situation in 2 Haushalten mit Kind nicht normalisiert hat. Du brauchst jetzt alle Zeit für Konfliktlösung und Risikominimierung. Geld verdienen kannst du später noch.
5. Sobald du Wohnung hast (so spät als möglich) beantrage ein paar Tage DANACH dann ALG II. Gib dein Kind im Antrag an und unterschreib 2 mal auch für dein Kind. Beantrage Erstausstattung wegen Trennung, wenn die Kimu alle Haushhaltsgegenstände behalten will!

Die Situation sieht dann ungefähr so aus:

Bedarf:
z.b. 580,00 Wohnung warm (Miete, BK, Heizung, ohne Strom) hängt von regionaler Angemessenheit ab
382,00 Regesatz für dich
74,66 anteiliger Regelsatz für Kind bei z.B. 10 Tage im Monatsdurchschnitt bei dir
----------
1036,66 Gesamtbedarf

Einkommenanrechnung:
ca. 1350,00 brutto
- 345,00 Steuern+SV-Beiträge
1000,00 netto
- z.B. 50,00 Fahrtkosten zur Arbeit
- 225,00 Kindesunterhalt (wenn titulierter Mindestunterhalt)
- 315,00 Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit
-----------
410,00 anrechenbares Einkommen

d.h. du bekämst ca. 626,66 € ergänzendes ALG II. Da braucht man mit der Düsseldorfer Tabelle gar nicht rumdiskutieren. Gleich ins Sozialrecht wechseln. (Vorausgesetzt du hast nicht größeres Vermögen in der Rückhand).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#23
(30-08-2013, 16:04)Absurdistan schrieb:
(30-08-2013, 15:54)raid schrieb: Zumal es ja i. d. R. gerade mit Kind immer noch leichter ist gemeinsam durch's Leben zu gehen.

Eben nicht. Daran wird doch fleißig gearbeitet das es für Mütter besser und einfacher ist wenn sie den "Alten" entsorgen.

Genau das ist das beschießene an diesem Familienrecht. Ihr habt beide Recht!

Nüchtern und realistisch betrachtet ist es einfacher zu zweit mit den Kindern zusammen klar zu kommen und ein gutes, schönes Leben zu führen. Die feministisch unterwanderte Rechtssprechung mit all ihren propagandistischen Auswüchsen redet Frauen permanent ein, wie sehr viel besser und einfacher es ist, wenn sie den Mann in die Wüste schicken, auf dessen und des Staates kosten natürlich. Das nennt man dann Selbstimmung und Freiheit der Frau. Man kann gar nicht soviel essen, wie man kotzen möchte Angry
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#24
Ok, jetzt sagst du gerade ich soll später ALG2 beantragen, vorher hieß es doch ich soll Aufstockung beantragen? Oder ist es das letztendlich? Oder wäre vielleicht sogar Wohngeld noch besser?
Und sollte ich mir eine Wohnung suchen, muss diese 2 Zimmer haben, wegen dem kleinen? Gibt es da eigentlich ein Höchstsatz bei der Miete, den ich nicht überschreiten sollte, im Bezug auf ALG2 Antrag?
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#25
@naitsirc
Ja es gibt Sätze für die Angemessenheit der Kosten von Wohnungen je nach Personenzahl. Die sind in jeder Kommune etwas anders. In Rostock niedriger als in München. Oft überall ziemlich niedrig. Musst du dich erkundigen.

Gerade wenn man nicht gleich eine preiswerte Wohnung findet, sollte man erst einziehen (Fakten schafffen), bevor man ALGII Antrag stellt (Aufstockung ist Teil davon und nichts extra). Dann muss das Amt fürs erste halbe Jahr zumindets die realen udn nicht nur die angemessenen Kosten zahlen.

Eine kindgerechte Wohnung ist (langfristig) wichtiger, als die niedrigste Miete, wenn man Kontakt zum Kind behalten will.

Wohngeld bringt nach erster Einschätzung bei dir nichts - im Berechnugnsbespiel ist die Aufstockung höher als die Miete. Das geht bei Wohngeld nicht.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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