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02-03-2014, 18:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-03-2014, 18:06 von raid.)
Seit die Jugendamts-Bagage hier explizit die Nebstständin weiß, dass ich sog. Hochstapler sry Aufstocker bin, wurde bei mir nie wieder egal in welcher Form bzgl. meiner Einkommenssituation nachgefragt. Dies gilt für das Jugendamt von meinem Lieblingsbub.
Das andere Jugendamt will natürlich nach wie vor Geld, das ich nicht habe. Aber auch hier wird bald Schicht im Schacht sein.
Fazit:
Durch die Aufstockerei hält man sich Blutsauger erfolgreich vom Leib, aber keine Aasgeier oder auch auch Leichenschänder.
Tue so viel Gutes, wie du kannst, und mache so wenig Gerede wie nur möglich darüber. _CD
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Theoretisch müsste ich dem JA doch nur mitteilen das ich in Vollzeit arbeite, der KM der MU zukommen lasse, und dadurch aufstocke....oder?
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Sehr geehrte Beiständin,
aufgrund von Unterhaltszahlungen, welche ich seit dem ... in Höhe von ... Euro für mein Kind erbringe, bin ich nunmehr selbst zum Sozialhilfeempfänger explizit Aufstocker (you know what I mean) geworden.
Hier die Telefonnummer von meinem Jobcenter Sachbearbeiter: xxxxx
Ganz besondere Grüße,
Ihr Anonymous
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So ich hatte heute nen Termin zur Antragsstellung. Die Mitarbeiterin war sichtlich überfordert mit mir.
Keine Erklärung des Antrages...nichts. Als ich Anlage KI erwähnte wollte sie mir klarmachen dass das nicht geht, da das Kind bei der Mutter lebt.
Stichwort "temp. Bedarfsgemeinschaft" meinerseits winkte sie ab mit den Worten "das geht nicht!"..."sowas haben wir noch nie durchgewunken!".
Blablaba.....Neuer Termin ist 20.03.14
Auf meine Frage nach einem Vorschuss winkte sie auch ab....."das geht erst wenn wir alle Unterlagen haben"....."und auch die lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate nicht vergessen...sonst gibt es kein Geld!".
Jetzt kämpfe ich mich durch diesen Antrag und Geld hab ich keins......hauptsache die Ex hat Kohle. Geiler Staat....tolles System.
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Hast du schon eine Quittung dafür, dass du einen Antrag stellst?
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Quittung? Nee....sag jetzt nicht die bescheissen auch bei Antragsstellung?
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Ich würde es zumindest nicht ausschließen.
Du solltest noch diesen Monat dafür sorgen, dass du irgendetwas bekommst, was deinen Antrag dokuemntiert.
Geh mal auf die folgende Webseite und am Montag rufst du zwischen 9 und 12 Uhr an.
http://www.hus-neumuenster.com/
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(06-03-2014, 17:59)Anonymous schrieb: Stichwort "temp. Bedarfsgemeinschaft" meinerseits winkte sie ab mit den Worten "das geht nicht!"..."sowas haben wir noch nie durchgewunken!".
Darauf entgegnet man stets: "Das hätte ich gerne schriftlich, am besten mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid!"
Hey, das könnten meine Leute sein!
Du kannst ja noch froh sein, das du überhaupt ein Antragsformular
bekommen hast.
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(06-03-2014, 17:59)Anonymous schrieb: So ich hatte heute nen Termin zur Antragsstellung. Die Mitarbeiterin war sichtlich überfordert mit mir.
Auf meine Frage nach einem Vorschuss winkte sie auch ab....."das geht erst wenn wir alle Unterlagen haben"....."und auch die lückenlosen Kontoauszüge der letzten 3 Monate nicht vergessen...sonst gibt es kein Geld!".
Jetzt kämpfe ich mich durch diesen Antrag und Geld hab ich keins......hauptsache die Ex hat Kohle. Geiler Staat....tolles System.
Die Dame in der Eingangszone muss deinen Antrag auch nicht bearbeiten.
Sie darf ruhig überfordert sein mit dir. Ihr IQ ist ungefähr so hoch wie der einer Borderlinerin.
Der Sachbearbeiter wird sodann wissen, was zu tun ist.
Die Kontoauszüge der letzen 3 Monate musst Du vorlegen, das ist ist ok so.
Alternativ kannst Du auch eine Kontoübersicht deiner Bank, welche dir auf Nachfrage ausgestellt wird, anstatt von Kontoauszügen einreichen.
Keine Panik - bei dir ist alles noch im grünen Bereich!
Erst, nachdem sie deine finanzielle Situation zumindest grob einschätzen können, bist Du berechtigt, einen Vorschuss zu erhalten.
Überforderst warst nur Du. Dein Antrag wird durchgehen. Versprochen!
Soweit ich richtig informiert bin, wohnt dein Kind nicht weit von dir entfernt, weiterhin hast Du maximal Standardumgang, sprich, als Aufstocker wirst Du vorerst nicht am Hungertuch nagen müssen, bis dann irgendwann zuletzt ggf. auch in letzter Instanz sodann vor dem BSG deine Anträge genehmigt bzw. durchgewunken werden.
Bei Unterhaltsabzug, etc. können sie allerdings nie aus.
Und mach nicht den Fehler, dass Du dir nun kurzfristig ein Firmenfahrzeug von deinem Arbeitgeber sponsern lässt, sonst ziehen sie dich auf ihre fiktive Spielwiese.
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(07-03-2014, 01:11)raid schrieb: Und mach nicht den Fehler, dass Du dir nun kurzfristig ein Firmenfahrzeug von deinem Arbeitgeber sponsern lässt, sonst ziehen sie dich auf ihre fiktive Spielwiese.
Hey, das hab ich gelesen. Das können sie aber nicht, weil es
im Sozialrecht keine Fiktion gibt, sondern das Tatsächlichkeitsprinzip.
Tatsächlich hat niemand in seinem Regelsatz einen Fahrtkostenanteil
in Höhe des Steueranteils der Bruttolistenpreismethode für ein Firmenfahrzeug. Es sei denn, es wäre das Grundmodell vom VW-Käfer mit einer Zulassung vor 1970 .
Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.
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(07-03-2014, 01:26)Sixteen Tons schrieb: Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.
Eben, genau! Und schon gar nicht ein Firmenfahrzeug :-)))
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(07-03-2014, 01:34)raid schrieb: (07-03-2014, 01:26)Sixteen Tons schrieb: Bei der Erhebung des Eckregelsatzes ist man nämlich davon ausgegangen,
das alle Harzis Bus und Fahrrad fahren. Ein eigenes Auto war da von vornherein nie vorgesehen.
Eben, genau! Und schon gar nicht ein Firmenfahrzeug :-)))
Das Auto hat aber für den Hilfebedürftigen keinen Wert in Geld,
er kann damit am "Markt" keinen Erlös erzielen, seinen Bedarf zu decken.
Oder hast du schon mal beim Bäcker gefragt, ob du ein Brot haben kannst
gegen eine Spritztour mit deinem Auto?
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07-03-2014, 12:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2014, 12:15 von raid.)
Das Vorgehen deines Jobcenters ist derzeit nicht mehr begründbar.
Wenn man sich als Grundsicherungsempfänger jeden Tag ein Auto von z.B. einem Freund leiht, dann darf das Jobcenter dieses auch nicht als Einkommen anrechnen.
Durch das Auto hast Du keinen geldwerten Vorteil und/oder Einsparungen in einem anderen Bereich. Wenn ich als z.B. Grundsicherungsempfänger einen PKW besitze, dann muss ich Reparaturen auch selbst bezahlen, weil hierfür im Regelsatz nichts vorgesehen ist.
Ich blick bei deinem Fall ehrlich gesagt auch nicht mehr durch, weil das Jobcenter hier Willkür betreibt und soetwas ist für mich nicht fassbar.
Meine Empfehlung ist grundsätzlich, dass man sich nicht nur pfändungssicher sondern auch sicher gegenüber dem Jobcenter stellen soll. Und dein Fall lehrt, dass man als Aufstocker kein Firmenfahrzeug besitzen sollte.
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Wird eigentlich dein um den privaten Nutzungsanteil hier geldwerter Vorteil wegen privater Firmenfahrzeugnutzung erhöhtes (Steuer)Bruttoeinkommen als Einkommen herangezogen oder dein Ursprungsbrutto?
Übrigens:
Auch die kostenlose Überlassung von Parkplätzen an den Arbeitnehmer gilt als geldwerte Vorteil und ist als solcher lohnsteuerpflichtig. (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.03.2006, Aktenzeichen: 11 K 5680/04)
Ich denke, das könnte für alle Aufstocker mit PKW interessant sein ;-)
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07-03-2014, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-03-2014, 13:00 von Sixteen Tons.)
(07-03-2014, 12:09)raid schrieb: Ich blick bei deinem Fall ehrlich gesagt auch nicht mehr durch, weil das Jobcenter hier Willkür betreibt und soetwas ist für mich nicht fassbar.
Meine Empfehlung ist grundsätzlich, dass man sich nicht nur pfändungssicher sondern auch sicher gegenüber dem Jobcenter stellen soll. Und dein Fall lehrt, dass man als Aufstocker kein Firmenfahrzeug besitzen sollte.
Genausogut kannst du argumentieren, das ich immer Schneeketten
mitnehmen muß, auch im Hochsommer, denn es könnte ja schneien.
Oder einfach mal darauf verzichten, Anträge zu stellen, weil man sich
dann in Abhängigkeit begibt.
Gegen fachliche Unkenntnis, Willkür und Schikane schützen auch deine Vorsorgetipps nicht. Dann wird dir eben stattdessen eine BG angedichtet, an deinen Anträgen rumgemäkelt, deine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt, immer neue Unterlagen als Bedürftigkeitsnachweis nachgefordert oder einfach mal für 8 Wochen sang- und klanglos der Geldhahn zugedreht, weil man dafür einen Gummiparagraphen hat. Die Prozessiererei des Leistungsbeziehers zahlt ja der Steuerzahler, also so what?
@raid, die steuerlichen Besonderheiten im Leistungsbezug können wir auch per pn diskutieren und müssen nicht den Fred hier pflügen.
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Jetzt bin ich irgendwie aufgeregt. Ja bitte schreib mir eine PM. Ich warte. Danke.
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Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.
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(07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.
Habe ich 2005 vor Gericht und beim Arbeitgeber versucht. Keine Chance. Keine Ahnung wie es heute ist, wahrscheinlich nicht viel anders.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-03-2014, 01:27 von Sixteen Tons.)
(07-03-2014, 23:38)Leutnant Dino schrieb: (07-03-2014, 21:12)Timo Sassi schrieb: Man ist übrigens nicht verpflichtet einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Dann entfallen auch die unterhalts- und sozialrechtlichen Probleme.
Habe ich 2005 vor Gericht und beim Arbeitgeber versucht. Keine Chance. Keine Ahnung wie es heute ist, wahrscheinlich nicht viel anders.
War bei mir genau so. Mein AG wollte sich gegenüber dem
Fiskus nicht angreifbar machen. Als wir darüber sprachen, hatte gerade eine Steuerprüfung und mußte wegen seinem Fuhrpark einen Haufen Geld nachbezahlen. Ich muß in meinem Job aber mobil sein und da mein AG weiß, das ich von den paar Restkröten kein zuverlässiges Fahrzeug finanzieren kann, muß ich eben dieses Auto fahren oder mir einen Job suchen, bei dem ich nicht auf ein KFZ angewiesen bin. Man kann natürlich auch noch ein Fahrtenbuch führen, aber das ist echt ätzend.
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Hat bei uns auch nicht funktioniert, wir wollten auch die private Nutzung beim Firmenwagen "ausklammern" - keine Chance. Machte der Arbeitgeber einfach nicht mit.
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Zumindest die 1 Prozentbesteuerung kann man steuerlich umgehen in dem man ein LKW als Firmenwagen fährt. Das kann auch ein kleiner Clio oder Corsa sein, Hauptsache er hat eine LKW Zulassung. Ob das beim Unterhalt genauso läuft weiß ich nicht, steht aber zu vermuten, da die Nutzung des Firmenwagens ja nicht auf dem Lohnzettel auftaucht. Allerdings muß da natürlich auch der Chef mitspielen
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Hey Leute. Danke für eure Postings hier. Meine letzten unterlagen kommen morgen, also kann ich evtl. schon diesen Donnerstag den Antrag abgeben.
ABER.....heute kam Post vom JA. Mein stelle zum 31.03.14 den UV ein.
Jetzt meine Frage...warum zum 31.03.14? Ich habe für Februar 2014 den MU an die KM überwiesen. Hat die KM etwa meinen Unterhalt von mir UND UV vom JA für Februar bekommen und wird man ihr das für März nochmals geben?
Gruß
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Frag doch das Jugendamt? UV und Unterhalt kassieren kommt gar nicht gut...
das wird das JA nicht witzig finden.
Jedenfalls klingt das danach, als wenn zum 01.03. auch UV geflossen wäre.
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Hey. Entwarnung. UV und KU wurden gezahlt und UV wurde von der KM zurückgezahlt.
Alles cool.
Gruß
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