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Ich denke, es sind Befürchtungen, also Emotionen, die Dich so entscheiden lassen. Insofern sind die Aspekte
-bist Du tatsächlich der Vater
-ist die Einleitung einer gerichtliche Vaterschaftsfestellungsklage durch einen Anwalt in der gegebenen Situation mißbräuchlich
für Dich quasi schon zu Deinem Nachteil entschieden. Mit rationaler Chancenabwägung hat das mMn nichts zu tun.
Sicher, ein Risiko liegt in Allem...
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(16-02-2014, 16:26)wackelpudding schrieb: Ich denke, es sind Befürchtungen, also Emotionen, die Dich so entscheiden lassen. Insofern sind die Aspekte
Hört mal auf von Emotionen zu sprechen. Ich sehe hier nur Fakten. Fakte ist das Gericht und Anwalt nicht kostenlos arbeiten und ich im Worst Case Szenario auf den Kosten sitze. Diese Kosten kann ich, auch wenn ich es wollte, nicht tragen. Fakt ist, das ich eine nur 50% Chance habe NICHT der Vater zu sein. Fakt ist, dass es schon eine negative Vaterschaftsfestellung gab, was meine Chancen der Vater zu sein nicht unbedingt sinken lässt.
Fakt ist, ich hab ganz einfach nicht die finanzielle Mittel mich gegen diese willkür der ex zu wehren.
Also mach ich aus dem, was ich zur Verfügung stehen habe, das beste draus.
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Du siehst den worst case, stellst aber nicht die Frage nach der Wahrscheinlichkeit.
Auch andere Aspekte wertest Du zu Deinen Lasten:
Die Tatsache, dass Du als Vater nicht erste Wahl warst, heißt, dass es neben Dir andere mögliche Väter gibt. Über deine Chance, Vater zu sein, sagt das gar nichts. Du weißt ja noch nicht einmal, wieviele andere in Betracht kommen.
Eine andere negative Vaterschaftsfeststellung schließt lediglich 1 von n möglichen Vätern aus.
Du bist bereit, Deine Zukunft enorm zu belasten, weil Du Dich im Moment existenziell bedroht fühlst. Dabei redest Du Dir ein, das tatsächliche Risiko zu kennen, das aus Deinem Verhalten erwächst. Wenn Du die Informationen von @p verarbeiten könntest, wüßtest Du um die Fragilität Deiner Annahmen.
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(16-02-2014, 16:31)tobi1983 schrieb: Fakt ist, das ich eine nur 50% Chance habe NICHT der Vater zu sein. Eben! Du siehst also doch etwas Logik in der Sache! :-)
(16-02-2014, 16:31)tobi1983 schrieb: Fakt ist, dass es schon eine negative Vaterschaftsfestellung gab, was meine Chancen der Vater zu sein nicht unbedingt sinken lässt. Die ich mir im Übrigen zeigen lassen wollte! Dieses "Das Kind sieht augenscheinlich nicht wie der Vater aus" ist unhaltbar und zu beweisen.
Eine wirklich überaus lustige Begründung in diesem RAttInnen-Schreiben.
Darüber hinaus hat Dich das Gricht quasie mit der Nase darauf hingewiesen, Deinen bisherigen Weg weiter zu bestreiten und eine aussergerichtliche Vaterschaftsfeststellung durchzuführen!
Und nochmal: Wenn Du nicht der vater bist, hast Du keinerlei Kosten zu erwarten. Wenn Du es bist, kannst Du immer noch den KU zahlen.
Aber, mit Verlaub, so dumm, wie Du im Moment reagierst, fährst Du voll vor die Wand!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-02-2014, 17:22 von TSV 1860 Muenchen.)
"Hört mal auf von Emotionen zu sprechen. Ich sehe hier nur Fakten. Fakte ist das Gericht und Anwalt nicht kostenlos arbeiten und ich im Worst Case Szenario auf den Kosten sitze. Diese Kosten kann ich, auch wenn ich es wollte, nicht tragen. Fakt ist, das ich eine nur 50% Chance habe NICHT der Vater zu sein. Fakt ist, dass es schon eine negative Vaterschaftsfestellung gab, was meine Chancen der Vater zu sein nicht unbedingt sinken lässt.
Fakt ist, ich hab ganz einfach nicht die finanzielle Mittel mich gegen diese willkür der ex zu wehren.
Also mach ich aus dem, was ich zur Verfügung stehen habe, das beste draus."
Ok, dann lass ich mal den emotionalen Aspekt Deiner Situation aussen vor und versuche die wesentlichen Fakten zu nennen, die derzeit gegen eine Vaterschaftsanerkennung sprechen:
● Dein mehrfaches Angebot eines freiwilligen Vaterschaftstest wurde von der Gegenseite praktisch ignoriert, warum?
● Das JA (also die offizielle Stelle über Beistandschaft) wird erst gar nicht mit der Wahrheitsfindung der Vaterschafsfeststellung bauftragt, warum?
● Der Brief des RA nennt keine schlagkräftigen Beweise Deiner angeblichen Vaterschaft, warum?
● Angeblich soll Deine Ex sich genau erinnern, dass sie im fraglichen Zeitraum exakt 2 Lover gehabt hatte, warum?
Für mich heißt das alles, dass Deine Ex sich eben nicht sicher ist, dass Du der Vater bist. Ebenso unsicher ist sich das JA (!) und der Anwalt, sonst würde er anders vorgehen.
Deshalb kann ich Dir nur dringend raten, keine Vaterschaft anzuerkennen, gegen diese einstweilige Anordnung Stellung zu beziehen und Abweisung beantragen.
Beste Grüße,
Markus
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(16-02-2014, 17:14)blue schrieb: ...so dumm, wie Du im Moment reagierst,...
Ich würde das eher panisch nennen; er steigert sich wohl leicht in so etwas rein...
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(16-02-2014, 17:22)wackelpudding schrieb: Ich würde das eher panisch nennen; er steigert sich wohl leicht in so etwas rein... Können wir halten wie die Dachdecker. Panisch aus emotionaler Sicht. "Dumm" aus rein logischer und Faktenlage-Sicht.
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Ich glaube auch, dass du hier ein bisschen vorschnell urteilst...
Die EXE hat doch gegen dich nichts in der Hand, sie blockiert mehr oder weniger mutwillig eine außergerichtliche Einigung - in diesem Fall deine Vaterschaftsfeststellung , das sehen Gerichte m.E. nach gar nicht gern. Man hat dich ja sogar in dem entsprechenden Schreiben mit der Nase darauf gestoßen - das Jugendamt scheint auch nicht gerade amused ob des Vorgehens der Kindsmutter - die sind auch schon fast auf deiner Seite, wenn man die erscheinende neutrale Haltung mal so deuten will.
Sprich: schon beim flüchtigen Durchlesen des Antrags auf e.A. legen sich da die Falten auf die Stirn - ich kann mir nicht vorstellen, dass der Anwalt deiner EXE wirklich ernsthaft davon ausgeht, damit durchzukommen. Wie schon von den Vorrednern angesprochen, scheint mir das nur ein Einschüchterungsmannöver der Gegenseite zu sein, um zu sehen, ob du einknickst/zusammenbrichst. Man scheint dort um deine Emotionalität(vielleicht Instabilität?) zu wissen - und versucht nun damit, dich zu kriegen.
Das ist ein ziemlich mieser Trick, aber so scheinen Anwälte heutzutage nun mal zu sein - die Schwächen anderer Menschen auszunutzen, um sich daran zu bereichern.
Sei dir gewiss: wenn du auf den Vorschlag der Gegenseite eingehst und die Vaterschaft ohne entsprechendes Testergebnis anerkennst, dann ist das nur der Anfang von etwas viel Größerem - dagegen nähme sich dann der KU bescheiden gegen aus.
Der Antrag auf e.A. ist also nur ein Test, mal schauen ob du den bestehst...
(16-02-2014, 17:48)Kurwa schrieb: Das ist ein ziemlich mieser Trick, aber so scheinen Anwälte heutzutage nun mal zu sein - die Schwächen anderer Menschen auszunutzen, um sich daran zu bereichern.
Ausserdem macht man Anwalts- und Gerichtsschreiben niemals Freitags oder Samstags auf! Die wissen ganz genau, dass man sich am Wochenende zu sehr damit beschäftigt.
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(16-02-2014, 16:57)wackelpudding schrieb: Du siehst den worst case, stellst aber nicht die Frage nach der Wahrscheinlichkeit.
Auch andere Aspekte wertest Du zu Deinen Lasten:
Die Tatsache, dass Du als Vater nicht erste Wahl warst, heißt, dass es neben Dir andere mögliche Väter gibt. Über deine Chance, Vater zu sein, sagt das gar nichts. Du weißt ja noch nicht einmal, wieviele andere in Betracht kommen.
Eine andere negative Vaterschaftsfeststellung schließt lediglich 1 von n möglichen Vätern aus.
Du bist bereit, Deine Zukunft enorm zu belasten, weil Du Dich im Moment existenziell bedroht fühlst. Dabei redest Du Dir ein, das tatsächliche Risiko zu kennen, das aus Deinem Verhalten erwächst. Wenn Du die Informationen von @p verarbeiten könntest, wüßtest Du um die Fragilität Deiner Annahmen. Die Wahrscheinlichkeit ist höher als 50%. Bei dem anderen hatte Sie sich auf einen aussergerichtlichen Test geeinigt. Die Sonderkosten/Mehrbedarf sind zu 50% von Ihr zu tragen, als Insolventer ALG2 Empfänger wird Sie das meiste also gar nicht erst beantragen. Kosten für Ausseinandersetzungen sehe ich bei 0 Euro, da ich weder Umgangsrecht will noch sonst irgendwas mit Ihr oder dem Kind zu tun haben möchte.
(16-02-2014, 17:14)blue schrieb: Die ich mir im Übrigen zeigen lassen wollte! Dieses "Das Kind sieht augenscheinlich nicht wie der Vater aus" ist unhaltbar und zu beweisen.
Und nochmal: Wenn Du nicht der vater bist, hast Du keinerlei Kosten zu erwarten. Wenn Du es bist, kannst Du immer noch den KU zahlen.
Aber, mit Verlaub, so dumm, wie Du im Moment reagierst, fährst Du voll vor die Wand! Das Jugendamt hat Sie vorliegen und könnte ich jederzeit einsehen. Ein WENN oder VIELLEICHT ist mir zuviel Geld. Was in 5 Jahre ist interessiert mich aktuell nicht, wir könnten morgen auch alle drauf gehen... ich versuche im hier und jetzt zu ÜBERleben. Gerade jetzt wo ich meine Altschulden abgebaut habe soll ich neue machen (und dann auch noch beim Staat/Anwalt)?!!.
(16-02-2014, 17:21)TSV 1860 Muenchen schrieb: ● Dein mehrfaches Angebot eines freiwilligen Vaterschaftstest wurde von der Gegenseite praktisch ignoriert, warum?
● Das JA (also die offizielle Stelle über Beistandschaft) wird erst gar nicht mit der Wahrheitsfindung der Vaterschafsfeststellung bauftragt, warum?
● Der Brief des RA nennt keine schlagkräftigen Beweise Deiner angeblichen Vaterschaft, warum?
● Angeblich soll Deine Ex sich genau erinnern, dass sie im fraglichen Zeitraum exakt 2 Lover gehabt hatte, warum?
Für mich heißt das alles, dass Deine Ex sich eben nicht sicher ist, dass Du der Vater bist. Ebenso unsicher ist sich das JA (!) und der Anwalt, sonst würde er anders vorgehen. Sie ist halt so ein Miststück, das ist alles garantiert Ihr Wille, der Anwalt führt nur aus, mir so möglich vie Kosten zu machen...
(16-02-2014, 17:48)Kurwa schrieb: Die EXE hat doch gegen dich nichts in der Hand, sie blockiert mehr oder weniger mutwillig eine außergerichtliche Einigung
Man scheint dort um deine Emotionalität(vielleicht Instabilität?) zu wissen - und versucht nun damit, dich zu kriegen.
Sei dir gewiss: wenn du auf den Vorschlag der Gegenseite eingehst und die Vaterschaft ohne entsprechendes Testergebnis anerkennst, dann ist das nur der Anfang von etwas viel Größerem - dagegen nähme sich dann der KU bescheiden gegen aus. Sie braucht auch nichts in der Hand, die Gerichte sind doch zu 95% auf der Seiten der Mütter, das Forum ist voll von den Erfahrunen. Ich mag emotional klingen, bin ich aber nicht. Ich hab mir das tausend mal durch den Kopf gehen lassen. Dieses "Wenn du nicht der Vater bist" ist einfach so gerin, da dieses fette Miststück kein anderer Mann angenommen hätte und Sie bei den Großeltern wohnt, keinen Fahrbaren untersitz hat ist das mit 2 Lover, wovon einer ja schon negativ getestet wurde ein zu großeses "WENN" das mal schnell viel Kosten verursacht die nicht sein müssten.
(16-02-2014, 17:54)blue schrieb: Ausserdem macht man Anwalts- und Gerichtsschreiben niemals Freitags oder Samstags auf! Die wissen ganz genau, dass man sich am Wochenende zu sehr damit beschäftigt. Es sind bisher alle Anwaltsschreiben Freitags angekommen. Und sich damit zu beschäfitgen ist gut, soll ich etwas Kopf in den Sand Methode anwenden?! ... Unter der Woche hätte ich auch nicht so viel Zeit für den Scheiß.
@All
Ihr habt alle leicht reden. In der IT geht man IMMER vom worst case aus um darauf eingestellt zu sein. Und noch einmal, ich kann mir den Scheiß vor Gericht nicht leisten, verdammt warum kapiert das hier keiner? Sie hat nichts zu verlieren, sie wird das alles durchziehen, bis zum letzten Tag. Mein einziger NOCH Vorteil liegt daran mich selbst zu titulieren und mich als Vater eintragen zu lassen, damit sind die Gerichtlichen Anträge nämlich hinfällig. Auf meine Frage, ob ich dann dennoch für die (bisherigen) Kosten aufkommen muss hat immer noch keiner geantwortet. Ihr hängt euch zu sehr darauf auf das ich vor Gericht ziehen soll, was ich niemals tun werde aus Kostensicht, also hakt das Thema Gericht ab und helft mir die weitere Vorgehensweise auszuarbeiten, ansonsten mach ich den Rest auch alleine und Fall auf die Schnauze.
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Mein Guete, die "Gute" weiss schon warum sie Dir den Anwalt auf den Hals hetzt. Du MUSST Dir ein besseres Nervenkostuem zulegen ansonsten wird sie oder irgendeine andere Olle Dich dein Leben lang melken. Ich glaube nicht das Du das willst, oder?
Du hast doch noch garkeine einstweilige Verfuegung bekommen!!!!!! Die ist doch erst beantragt und das Gericht hat derartige Zweifel daran, dass man Dich auffordert dazu Stellung zu nehmen. Wenn das Gericht davon ueberzeugt WAERE, haetten die Dich nicht um Stellungnahme gebeten. Jeder Depp kann erstmal irgendwas vor Gericht beantragen. Ob das Gericht dem statt gibt, steht auf einem ganz anderen Stern.
Das wurde Dir hier zig Mal versucht zu erklaeren aber Du scheinst echt nur das zu lesen und zu verstehen was Du verstehen willst. Ansonsten drehst Du am Rad. So wird da nix im Leben.
Hoer auf den Rat der Leute und schick das kurze Schreiben ans Gericht, kann ja nicht so schwierig sein und kostet ausser einer Briefmarke, bzw. die Telefoneinheit fuers Fax und Deiner Zeit nichts.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
(16-02-2014, 19:04)tobi1983 schrieb: @All
Ihr habt alle leicht reden. In der IT geht man IMMER vom worst case aus um darauf eingestellt zu sein. Ach? Ein Kollege?
Ich bin bei der Telekom angestellt und mache die Anzeigen an all unseren Flughäfen hier in D (ausser Frankfurt). Bin also auch "vom Fach".
Das sind allerdings Systeme, die mehrfach abgesichert sind.
Also hör auf zu maulen und besinne dich!
Mann, mann, mann... ist ja schwieriger, als dem L.D. meinen alten A3 aufzuschwätzen.
(16-02-2014, 20:44)raid schrieb: Und wenn die Sache überstanden ist, kanns Du ja wieder switchen. In diesem Fall zu spät. Die wollen doch immer die Unterlagen der letzten 12 Monate.
(16-02-2014, 21:23)raid schrieb: Aber sicher kann ich das nicht sagen. Wer schon? Als grundsätzlich "fiktiv" fähiger Unterhaltsschuldner kann das niemand!
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Als alleiniger IT verwantwortlicher kann ich nicht kürzer treten, also soll ich nun meinen kriesensicheren Job quasi aufgeben nur weil ich Unterhalt zahlen soll?! Macht natürlich mehr Sinn als Unterhalt zu bezahlen *ironie*
Für alle die es noch nicht verstanden haben, ich bleib dabei. Ich nehme die "Vaterschaft" auf dem Papier an und tituliere den Unterhalt. Punkt.
(16-02-2014, 21:44)tobi1983 schrieb: Für alle die es noch nicht verstanden haben, ich bleib dabei. Ich nehme die "Vaterschaft" auf dem Papier an und tituliere den Unterhalt. Punkt. Mach uns doch nix vor, Alter! Dann weißt Du, dass Du der Vater bist.
Willkommen im Kreis.
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(16-02-2014, 21:54)blue schrieb: Mach uns doch nix vor, Alter! Dann weißt Du, dass Du der Vater bist.
Willkommen im Kreis.
Ich bin allerhöchstens der Erzeuger und werde auch nie mehr sein. Ausserdem kann ich vielleicht wenn ich Geld angespart habe, auch irgendwann mal die Vaterschaft anfechten, da es bisher nicht bewiesen ist. Aber vorab bleibt mir nur diese eine Möglichkeit um "Ruhe" zu haben und wieder schlaf zu finden.
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(16-02-2014, 21:56)tobi1983 schrieb: Ausserdem kann ich vielleicht wenn ich Geld angespart habe, auch irgendwann mal die Vaterschaft anfechten, da es bisher nicht bewiesen ist.
Träum weiter!
aus wiki:
"Anfechtungsgründe
Für die Anfechtungsklage reicht es regelmäßig nicht aus, wenn der rechtliche Vater behauptet, er sei nicht der biologische Vater. Es müssen vielmehr nachprüfbare Umstände vorgetragen werden, die an der biologischen Abstammung erhebliche Zweifel wecken.
Dies können sein:
Zweifel an der ehelichen Abstammung eines Kindes (Empfängnis oder Geburt außerhalb der Ehe)
konkrete Möglichkeit der Abstammung von einem anderen Mann
Unmöglichkeit der Vaterschaft wegen fehlendem sexuellen Verkehr mit der Mutter oder
Unfruchtbarkeit des Mannes im Empfängniszeitraum
ein im Einverständnis mit Kind und Mutter durchgeführtes Abstammungsgutachten (DNA-Analyse), wobei auf ein solches Einverständnis in der Regel ein Anspruch besteht, § 1598a BGB
Anfechtungsfrist
Es ist dabei zu beachten, dass die Anfechtungsklage innerhalb von 2 Jahren ab Kenntnis des Umstandes beim zuständigen Familiengericht erhoben werden muss.
Ausschluss der Anfechtung
Äußerliche Merkmale kommen in der Regel nicht als Verdachtsmomente in Betracht. Wenn keine auffälligen Ähnlichkeiten mit einem anderen, für eigen gehaltenen Kind bestehen, ist dies kein zuverlässiger Hinweis gegen eine Verwandtschaft.
Ein ohne Zustimmung des Kindes und/oder der gesetzlichen Vertreter eingeholten Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) ist für alle Gerichtsverfahren unverwertbar (heimlicher DNA-Test).
Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann und die Mutter ausgeschlossen (§ 1600 Abs. 5 BGB, früher § 1600 Abs. 2 BGB).
Die Vaterschaft kann nur binnen zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anfechtungsberechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen (§ 1600b BGB mit weiteren Sonderregelungen zum Fristlauf), dies gilt auch bei bewusst wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennung."
Aber als Steuerzahler bin ich Dir dankbar. Man berät ja hier gelegentlich gegen die eigenen Interessen...
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(16-02-2014, 22:03)raid schrieb: Wichtig ist, dass DU damit leben kannst.
Für eine kurze Zeit senkt das vielleicht die Druckspitze. Man kann also durchaus damit leben. Für einige Zeit.
Und wie gehts dann weiter? Dann kommt erst mal die Klage wegen dem Mehrbedarf, Betreuungskosten, die er zahlen soll und muss. Dann wird um die Stufen geklagt, immer wieder, Düsseldorfer Tabelle Stufe n+1. Nächstes Jahr geht es um eine Altersstufe rauf, der Mehrbedarf Kindergarten wird zum Mehrbedarf Schulhort, der oft teurer ist weil im Gegensatz zum Kindergarten nicht subventioniert. Und da Kandidat Toby ja so leicht mit hirntoten Anwaltsschreiben zu steuern ist und da immer was zu holen ist, kommt Madame Ex sicher noch mit §1615l BGB.
Weiteres Problem: Wenn am Anfang solcher Geschichten irgendwie Konzilianz gezeigt wird, prägt das das gesamte Verhalten für die weiteren Jahre. Das hat sich wieder und wieder gezeigt. Wer am Anfang gnadenlos Stunk macht und sich verweigert, füllt damit eine Sparbüchse für seine eigene Zukunft, weil die Ex mit ganz anderen Erwartungen an alles herangeht. Wer am Anfang kompromissbereit ist und etwas freiwillig macht, den wird die Ex und ihre Anwälte immer zuerst zu überfahren versuchen. Der Rat liegt auch im dem Motto "lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schreckern ohne Ende".
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(16-02-2014, 22:26)raid schrieb: Hast Du dich denn mit der Frau schon mal getroffen, um ggf. an Material für einen Vaterschaftstest herankommen zu können??
Das natürlichste der Welt wäre, wenn diese Figur, die sich Mutter nennt, einfach mit dem Testkit (in jeder Apotheke) vom Kind einen Abstrich der Mundschleimhaut macht und dann in ihrem Beisein der mögliche Vater einen von seiner Mundschleimhaut. Das wird eingetütet und beim nächsten Briefkasten zusammen eingeworfen. Dauer: Eine Minute. Ein paar Tage später ist alles glasklar.
Und wenn diese peinliche und armselige Figur die Hosen zu voll hat, um ein Kind und den Mann mit dem sie mal im Bett war für ein paar Minuten in der Nähe zu haben, macht sie den Abstrich der Mundschleimhaut eben vorher und dann ohne Kind gemeinsam beim Vater. Fälschen (falsches Kind) kann sie nicht, denn eine Fälschung würde ja beweisen dass er nicht der Vater ist. Ihr Interesse ist aber, ihn als rechtlichen Vater zu verpflichten.
Das erspart ihr massenhaft Kostenrisiken, erhöht die Chancen auf freiwillige Vereinbarungen mit dem Vater, erspart ihr Peinlichkeiten die amtlich festgehalten sind wenn er nicht der Vater ist, macht alles in ein paar Tagen klar.
Nun frag dich mal, wieso sie diesen wirklich einfachen und schnellen Weg komplett ablehnt, der ihr auch von der Umgebung und in Foren empfohlen werden würde. Wieso wählt sie stattdessen eine Drohkulisse, wieso treibt sie die Kosten in die Höhe ohne davon etwas zu haben, wieso nimmt sie einen idiotischen Anwalt statt das kostenlose Jugendamt?
Weil es ihr gar nicht um einen einfachen Weg geht. Sie lebt in einer Lügenwelt voller Täuschungen und Betrügereien und so agiert sie auch mit der Umgebung und so solltest du ihre Aktionen einschätzen. Gehe davon aus, dass sie eine psychisch gestörte, durch und durch verlogene Figur ist. Tut man das freiwillig, was solche Figuren von einem verlangen? Stimmt man jemand mit Unterschrift und langjähriger Verpflichtung zu, dessen Lebensprinzip die Lüge und das Gift ist?
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Lasst es einfach, jeder ist seines eigenen Glueckes Schmied und der tobi scheint ein wenig in einer anderen Welt zu leben. Soll er sich doch ins Unglueck stuerzen. Wer lieber sofort Unterhalt zahlt als zumindest zuerst mal ein Schreiben ans Gericht zu schicken, ist weitere Muehe nicht wirklich wert. Ich schreib hier nichts mehr zu. Es ist alles gesagt.
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Wenn er sich ins Unglück stürzt, kann man nichts daran ändern. Wenn er das nicht tun will, soll er die notwendigen Werkzeuge dafür bekommen, sich zu halten.
Lies dann den oben verlinkten Text des dijuf genau durch, vor allem den Schluss. Das dijuf ist ein staatlich bezahltes Rechts-Backoffice der Jugendämter und wesentlich daran beteiligt, stetige Verschärfungen und Verschlechtungerung für Unterhaltspflichtige in der Rechtssprechung zu erreichen. Aber gerade durch diesen Eifer und das fette, wohlgefällige und selbstgerechte Juristengehabe zeigen sie indirekt und ohne es zu wollen auch die Haken, an denen wir ansetzen können. So beschäftigt sich das Ende des Texts mit der Verfahrenskostenhilfe, dort kommt deutlich heraus dass es schon nach altem Recht schwierig war, Verfahrenskostenhilfe in Fällen wie deinem durchzusetzen. Nach neuem Recht dürfte das vollends unmöglich geworden sein.
Entziehe der Ex auf diese Weise den Anwalt. Dann muss sie zum Jugendamt und dein Angebot annehmen. Wenn du Vater bist, hast du trotzdem alle Verfahrenskosten gespart, es geht dann so weiter wie wenn du jetzt freiwillig nachgibst, du hast also nichts verloren. Wenn du nicht Vater bist, sind dir keine Kosten entstanden und du hast gewonnen. Jeder Ausgang der Dinge ist gleich oder besser wie mit einer freiwilligen Unterschrift deinerseits.
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Ich glaube zwar nach wie vor nicht das es überhaupt irgendwas bringt, aber ich werde dem Gericht antworten und Vorerst nichts anerkennen/titulieren.
Meine geplante Antwort auf S1:
Zitat:Sehr geehrte Frau xxx,
ich bitte den Antrag auf eine einstweilige Anordnung abzulehnen.
Begründung:
Ich habe mehrmals (siehe Anlagen) versucht mich aussergerichtlich mit der Gegenpartei zu einigen. Nach Einigung hätte ich alle Rechte und Pflichten, worunter auch der Unterhalt zählt, wahrgenommen. Dieses Angebot steht nach wie vor.
Ein gerichtliches Einschreiten ist somit nicht notwendig und aus meiner Sicht willkürlich/mutwillig.
Weiter zu erwähnen wäre das sich Frau xxx die letzten 4 Jahre nicht darum bemüht hat und mit dem Unterhaltsvorschuss vom Landratsamt bisher gut ausgekommen ist. Es besteht in meinen Augen keine Notwendigkeit / Dringlichkeit.
Desweiteren möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Vaterschaft bis dato nicht festgestellt wurde.
Frau xxx lebt seit Jahren von ALG2 und befindet sich in Privatinsolvenz. Aufgrund Ihrer Schulbildung und nicht vorhanderer Lehre gehe ich auch nicht davon aus, das dies sich in den nächsten Jahren ändern wird. Sofern Sie also dem Antrag statt geben und ich nachweislich nicht der Vater sein sollte, muss ich dem vorausgestreckten Geld hinterher rennen. Allerdings besteht aufgrund der oben genannten Argumente wenig Hoffnung das ich jemals auch nur einen Cent davon wieder sehe.
Mit freundlichem Gruß
xxx
Meine geplante Antwort auf S2:
Zitat:Sehr geehrte Frau xxx,
ich bitte den Antrag auf Gesucht um Verfahrenskostenhilfe abzulehnen.
Begründung:
Die Behauptung des Anwalts stimmt so nicht, hier möchte ich erst einmal etwas richtig stellen.
Ich habe mehrmals (siehe Anlagen) versucht mich aussergerichtlich mit der Gegenpartei zu einigen. Nach Einigung hätte ich alle Rechte und Pflichten, worunter auch der Unterhalt zählt, wahrgenommen. Dieses Angebot steht nach wie vor.
Auch habe ich niemals davon gesprochen dass die Gegenpartei die Kosten für einen aussergerichtlichen Test bezahlen oder vorstrecken muss. Ich hatte lediglich um die Organisation des Tests gebeten. Dies wurde ohne weitere Rücksprache abgelehnt (siehe Anlagen).
Es heisst gem. § 114 Abs. 2 ZPO, dass die Rechtsverfolgung mutwillig wäre, "wenn eine Partei, die keine Prozesskosten beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.".
Ein gerichtliches Einschreiten ist somit nicht notwendig und aus meiner Sicht willkürlich/mutwillig.
Mit freundlichem Gruß
xxx
Ideen, Ergänzungen, Anregungen?
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Ja, das ist schon gut als erster Vorschlag. Du bist auf jeden Fall auf dem richtigen Weg! Mach weiter so!
Konkret wuerde ich folgende Satz: "Nach Einigung hätte ich alle Rechte und Pflichten, worunter auch der Unterhalt zählt, wahrgenommen. Dieses Angebot steht nach wie vor" durch folgenden ersetzen: "Falls ich nachweislich der Vater des Kindes von Frau xxxx sein sollte, werde ich alle Rechte und Pflichten die sich daraus ergeben, wahrnehmen. Dazu gehoert sowohl der Unterhalt als auch der Umgang mit dem Kind"
Ob Du den Umgang wahrnimmst, spielt erstmal keine Rolle, Deine Ex soll nur nicht denken dass Du ein bloeder Zahlesel bist den sie melken kann ohne irgendwelche "Gegenleistungen" zu erbringen.
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17-02-2014, 18:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2014, 18:12 von TSV 1860 Muenchen.)
(17-02-2014, 16:53)tobi1983 schrieb: Ich glaube zwar nach wie vor nicht das es überhaupt irgendwas bringt, aber ich werde dem Gericht antworten und Vorerst nichts anerkennen/titulieren.
Ideen, Ergänzungen, Anregungen? Gute Entscheidung Tobi
Bin grade dabei Deine beiden Schreiben auszuformulieren. Gib mir ein bißchen Zeit, melde mich asap wieder.
Bis gleich & VG,
Markus
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