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Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
#76
Rotzfrech und verlogen, wie immer. Die Auskünfte nach §6 Unterhaltsvorschussgesetz beschränken sich auf einen Elternteil. Der bist du aber gar nicht, du bist auch nicht der Vater. Frühestens nach der Verschaftsfeststellung wirst du das.

Alles, was bis jetzt existiert ist die unsubstantiierte Behauptung einer Frau, fünf Jahre nach der Geburt ihres Kindes.

Der Anwalt will Kohle machen. Soll er halt klagen. Sicher wird Verfahrenskostenhilfe beantragt, dazu kannst du dann Stellung nehmen. Verlange, VKH abzulehnen, weil die Klage mutwillig ist. Du hast bereits einen Test angeboten. Eine Begründung für Zweifel an der Verwertbarkeit eines solchen Tests wurden nicht vorgetragen. Zudem sei die Beauftragung und Beiordnung eines Anwalts mutwillig und überflüssig. Das Jugendamt erledigt derlei Leistungen allesamt kostenlos.
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#77
Man möge mir nachsehen daß ich diese unpassende Frage einwerfe aber kann man nicht Strafanzeige gegen betreffenden JA Mitarbeiter stellen bspw. wegen versuchter Nötigung (oder was ein Paragraphenreiter da sonst so nehmen würde) Immerhin wird behauptet daß er bereits jetzt, vor dem Test schon Daten herauszugeben habe die das JA bei negativem Test überhaupt nicht erheben dürfte. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein.
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#78
(18-01-2014, 19:28)p schrieb: Rotzfrech und verlogen, wie immer. Die Auskünfte nach §6 Unterhaltsvorschussgesetz beschränken sich auf einen Elternteil. Der bist du aber gar nicht, du bist auch nicht der Vater. Frühestens nach der Verschaftsfeststellung wirst du das.

Alles, was bis jetzt existiert ist die unsubstantiierte Behauptung einer Frau, fünf Jahre nach der Geburt ihres Kindes.
Soll heißen das Sie mir umsonst eine 14 Tage Frist und mit 1000 Euro Geld droht?! Falls ja, ist das wirklich Nötigung wie Heisenberg es schon bemerkt hat. Also zurückschreiben das ich Ihnen keine Auskunft erteile da sich §6 UVG sich auf einen Elternteil beschränkt, nichts ausfüllen und das wars?

(18-01-2014, 19:28)p schrieb: Der Anwalt will Kohle machen. Soll er halt klagen. Sicher wird Verfahrenskostenhilfe beantragt, dazu kannst du dann Stellung nehmen. Verlange, VKH abzulehnen, weil die Klage mutwillig ist. Du hast bereits einen Test angeboten. Eine Begründung für Zweifel an der Verwertbarkeit eines solchen Tests wurden nicht vorgetragen. Zudem sei die Beauftragung und Beiodnung eines Anwalts mutwillig und überflüssig. Das Jugendamt erledigt derleit Leistungen allesamt kostenlos.
Soll ich dem Anwalt dann überhaupt noch schreiben? Oder warten bis Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt?

(18-01-2014, 19:59)Heisenberg schrieb: Man möge mir nachsehen daß ich diese unpassende Frage einwerfe aber kann man nicht Strafanzeige gegen betreffenden JA Mitarbeiter stellen bspw. wegen versuchter Nötigung (oder was ein Paragraphenreiter da sonst so nehmen würde) Immerhin wird behauptet daß er bereits jetzt, vor dem Test schon Daten herauszugeben habe die das JA bei negativem Test überhaupt nicht erheben dürfte. Das kann doch rechtlich nicht in Ordnung sein.
Würde mich auch interessieren, aber da es Beamte sind, sind Sie vermutlich für Ihr handeln grundsätzlich nicht haftbar... denk ich mir jedenfalls.
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#79
Hier findest du auf die meisten deiner Fragen Antworten - und was die so vorhaben:
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...L_2013.pdf
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#80
(18-01-2014, 21:35)sorglos schrieb: Hier findest du auf die meisten deiner Fragen Antworten - und was die so vorhaben:
http://www.buergerservice.bremen.de/sixc...L_2013.pdf
Warum verlinkst du mir nicht gleich noch das BGB und SGB? Das ist total sinnlos sich in Gesetzestexte einzulesen, da ich kein Anwalt bin und das meiste für mich Kauferwelsch ist. Ist ja auch meistens so, dass es auslegungssache ist. Aber trotzdem Danke.
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#81
Frau Jugendamt,

gerne unterwerfe ich mich der langen Liste ihrer Forderungen aus dem Schreiben vom XX.XX.XXXX. Als gesetzestreuer, wenn auch leicht masochistisch veranlagter Bürger bin ich immer stramm auf der Seite von Recht und Ordnung.

Sie sicherlich ebenfalls, so wie in anständigen deutschen Behörden üblich. Ich weiss das zu schätzen. Aber sagen sie mal: Meinen sie wirklich mich? Ich kann mir gar nicht daran erinnern, eine Vaterschaftsanerkennung für dieses mir unbekannte Kind XY abgegeben zu haben? Da sie ja sicher in ihrem ordentlichen Amt keine Briefe an Fremde voller Drohungen und Forderungen verschicken, sondern nur an die schlimmen Väterschlingel, möchte ich sie höflichst bitten, mir eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung zu schicken, auf der sich alles gründet. Verbindlichsten Dank!

Höchst unterwürfig

Ihr Edelbert vom Knall
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#82
(18-01-2014, 23:31)p schrieb: Höchst unterwürfig

Ihr Edelbert vom Knall

Ich bin dafür hier im Forum eine like-Funktion einzuführen Big Grin
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#83
1. Ans Jugendamt:

ich nehme Ihre Fristwahrungsanzeige zur Kenntnis, weitere Auskünfte erfolgen nicht vor Zusendung einer Kopie der Vaterschaftsurkunde.
Zusätzlich anfragen, ob nun Rechtsanwalt xy das Kind vertritt oder das Jugenamt in Form des Beistand. Meist kriegt Mutti dann Stress mit dem Jugendamt, bzw. das Jugendamt beendet die Beistandsschaft.

2. An den Rechtsanwalt:
Anfragen ob nun er oder der Jugendamtsbeistand das Kind vertreten in Sachen Vaterschaftsfeststellung. Damit gewinnst du wieder etwas Zeit und machst der gegenseite unnötige Arbeit.
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#84
Hi Tobi,

wenn man die beiden Schreiben, Deine Schilderungen, das Verhalten der bis dato von der Mutter eingespannten Helferinnenindustrie sowie das Verhalten Deiner Ex sieht, bin ich mir zu 99% sicher, daß Du nicht der Vater des Kindes bist. Der Anwalt selbst scheint seiner Mandantin nicht zu glauben, weshalb er wenigstens noch dran verdienen will. Auch beim JA scheint sie einen eher schlechten Stand zu haben. Denke, Du kannst dem von der Gegenseite initiierten Rechtsweg entspannt entgegensehen. Kopf hoch und kümmere Dich um Deine Gesundheit! Wink

VG,
Markus
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#85
Der Mitarbeiter des Jugendamts hat vermutlich keine besseren Textbausteine in seiner Datenbank gefunden, deshalb geht der Brief auch leicht am Ziel vorbei. Daran merkt man dann mit welcher Professionalität bei so manchen (oder bei vielen?) Jügendämtern gearbeitet wird.
So wie es aussieht hat das Jugendamt von Mutti keinen Auftrag erhalten, den Vater fest zu stellen. Das will sie scheinbar selbst mit einem Anwalt machen. Warum, weiss keiner so genau, oder hast du da schon mal Post vom Jugendamt bekommen?
Allerdings hat das Jugendamt alte Forderungen, die sie dem dann bekannten Vater gerne in Rechnung stellen möchte, sowie laufende Forderungen, für die eine Fristwahrungsanzeige nötig ist.

Ein heimlicher Vaterschaftstest scheidet ja leider aus, da du ja kein Kontakt zum Kind hast um eine Probe zu entnehmen, also bleibt dir nur einfach zu warten bis du Post vom Gericht bekommst. Sicherlich wird Mutti Prozesskostenhilfe beantragt haben, dadurch kannst du schon in der Stellungnahme darauf hinweisen, dass das Verfahren mutwillig ist und zudem auch durch das Jugendamt kostenlos durchgeführt werden könnte. Das gibt dir aber noch keine Sicherheit, dass die Kosten wirklich nicht zu deinen Lasten gehen, denn am Ende entscheidet ein Richter, wer zahlen soll. Bist du nicht der vater (nach einem Test) dann beträgt dein Kostenanteil 0,00€.
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#86
(20-01-2014, 10:30)MitGlied schrieb: So wie es aussieht hat das Jugendamt von Mutti keinen Auftrag erhalten, den Vater fest zu stellen. Das will sie scheinbar selbst mit einem Anwalt machen. Warum, weiss keiner so genau, oder hast du da schon mal Post vom Jugendamt bekommen?
Allerdings hat das Jugendamt alte Forderungen, die sie dem dann bekannten Vater gerne in Rechnung stellen möchte, sowie laufende Forderungen, für die eine Fristwahrungsanzeige nötig ist.
Bisher ist das der erste Brief den ich je von einem Jugendamt bekommen habe. Sofern ich der Vater bin, kann das Jugendamt dann die alten Forderungen in Rechnungen stellen?

(20-01-2014, 10:30)MitGlied schrieb: Sicherlich wird Mutti Prozesskostenhilfe beantragt haben, dadurch kannst du schon in der Stellungnahme darauf hinweisen, dass das Verfahren mutwillig ist und zudem auch durch das Jugendamt kostenlos durchgeführt werden könnte. Das gibt dir aber noch keine Sicherheit, dass die Kosten wirklich nicht zu deinen Lasten gehen, denn am Ende entscheidet ein Richter, wer zahlen soll. Bist du nicht der vater (nach einem Test) dann beträgt dein Kostenanteil 0,00€.
Das bedeutet ich habe 2 Möglichkeiten. Entweder ich akzeptiere die Vaterschaft ohne einen Test oder es folgt ein kostspieliges verfahren wo die Vaterschaft evtl. erwiesen wird und ich dann alle Kosten zu tragen habe?! Das kann doch niemand von mir verlangen das ich einfach so die Vaterschaft akzeptiere ohne irgendeinen Nachweis und mich anschließend dafür zu bestrafen (Gerichtskosten, Test)?!
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#87
Das haben wir doch schon alles durch im Thread. Natürlich darfst du nichts unterschreiben ohne Test (Beitrag Nr. 6) und natürlich zahlst du nichts für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, wenn sich herausstellt dass du nicht der Vater bist. Erst die bewiesene Vaterschaft löst eine Zahlungslawine aus.
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#88
(20-01-2014, 11:22)p schrieb: Das haben wir doch schon alles durch im Thread. Natürlich darfst du nichts unterschreiben ohne Test (Beitrag Nr. 6) und natürlich zahlst du nichts für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest, wenn sich herausstellt dass du nicht der Vater bist. Erst die bewiesene Vaterschaft löst eine Zahlungslawine aus.

Das meinte ich ja damit, entweder ich akzeptiere das ganze ohne irgendwelche Beweise oder lass es drauf ankommen und darf dann (wenn ich Vater bin) zig tausende Euro zahlen an Gerichtskosten und dem (teuren) Test.

Das kann es ja wohl nicht sein, das ich keine alternative habe... es muss doch auch aussergerichtlich gehen?!?!
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#89
Vorausgesetzt es kommt zu einer Vaterschaftsfestellung (du bist es), egal ob nun freiwillig oder per Gericht.
1. Das Jugendamt kann und wird dir in jedem Fall den gezahlten Unterhaltsvorschuss seit Januar 2014 in Rechnung stellen. Die Differenz zum Regelunterhalt wird dir dann Mutti in Rechnung stellen, wenn dieser festgelegt worden ist.
Ob du allerdings die Forderungen vor 2014 begleichen musst ist zweifelhaft, da es nicht an dir lag, dass die Vaterschaftsfeststellung erst jetzt erfolgen konnte.

2. §1598a BGB Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung: Da ist in keinem Zusammenhang erwähnt, dass der noch unbeteiligte Dritte, nämlich Du (du bist noch nicht der Vater) ein Anspruch auf eine solche Untersuchung hat, also kann Mutti sich theoretisch zurücklehnen und die Vaterschaft gerichtlich klären lassen. Das Gericht wiederum kann dich zum Test auffordern ung ggf. zwingen. § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft. Und der test geht dann leider auf dich, incl. Klagekosten.
Nur ist die Einschaltung eines Anwalts unnötig und mutwillig. Es KANN also sein, dass du die Kosten dafür nicht übernehmen musst. Außerdem kannst du nach wie vor die Vaterschaft anerkennen (beim Jugendamt) sobald du das Ergebnis des gerichtlichen Tests kennst. Damit verringern sich die Kosten etwas, aber sind trotzdem 4-stellig. Und ja, das ist ungerecht und es stinkt zum Himmel und gibt einer Mutter zusätzlich Macht in die Hand mal gepflegt mit dir abzurechnen. Wenn jetzt schon ein Anwalt im Spiel ist, dann wird der im Spiel bleiben wenn es um das Umgangsrecht, die gemeinsame elterliche Sorge usw. geht.

jetzt kannst du ja mal den Kalender rausholen und versuchen nachzuvollziehen, ob du im gefährlichen Zeitpunkt der Mutter "beigewohnt" hast. Wink Damit steht und fällt alles.
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#90
Das ist alles Zivilrecht. Jeder kann zunächst einmal jeden wegen allem verklagen. Ob er damit vor Gericht durchkommt, ob die Klage angenommen wird, ob sie erfolgreich sein wird, das ist eine ganz andere Frage.

Wie ebenfalls schon geschrieben ist noch gar nicht raus, ob eine Vaterschaftsklage in Gang kommen kann. Schliesslich hast du unmissverständlich bereits angeboten, einen Test zu machen. Wenn der Gegenseite die Umstände daran nicht passen, weil sie z.B. Manipulationsversuche befürchtet, so hat sie dies jedenfalls nicht geäussert. Würde sie das äussern, so könnte man dem entgegentreten, indem man anbietet, die Proben gemeinsam im Jugendamt zu nehmen.

Leute, die bei so einfachen Vorgängen künstlich die Kosten hochtrieben und den Richter für etwas schaffen lassen wollen, was das Jugendamt ohne Umstände auch macht, werden von den Richtern normalerweise gar nicht gerne gesehen. Die Mutwilligkeit der Klage ist offensichtlich. Natüüüürlich kann es auch Richter geben, die diesen Quatsch trotzdem mitmachen. Das Gericht ist reines Glücksspiel.

Ich habe aber das Gefühl, du lenkst dich ab, indem du dich immer um dieselben, längst geklärten Details drehst. Viel wichtiger ist deine Gesundheit und deine Probleme damit. Wozu der ganze Aufwand, als unbehandelter Diabetiker interessiert nicht mehr ob du Geld behalten kannst, sondern nur die Frage, an wen du was vererbst.
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#91
Wie p auch schon geschrieben hat:
Dem Jugendamt brauchst du (möglicherweise noch) nicht zu antworten, solange du nicht "der vater" bist haben die keinerlei Rechte und Möglichkeiten. Spar dir das Porto und die Zeit.
Der Rechtsanwalt hat dir passend geschrieben, er wird seiner Mandantin empfehlen zu klagen. Du willst nicht freiwillig anerkennen, also musst du einfach warten bis die gegenseite den nächsten Schritt macht.

Und was macht man wenn mal (länger) warten muss? Man kümmert sich um liegengebliebene sinnvolle Sachen. Und das wichtigste überhaupt ist deine Gesundheit. Also hau rein kümmere dich drum, belagere die Ärzteschaft, lege den Grundstein für verminderte Erwerbsfähigkeit aber mit einer brauchbaren Gesundheit usw. Eine laufende ärztliche Behandlung wird dir niemals zu einem Nachteil werden. Gerade wenn du vorhast alles hin zu schmeissen, ins Ausland zu gehen etc. ist eine gute Gesundheit von allergrößter Wichtigkeit.
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#92
Meine Gesundheit geheich gerade an. Es gibt offenbar eine Insulinspritze die ohne Nadel auskommt (Injex). Ich werde mit meinem Arzt darüber reden und die Krankenkasse dann bitten für das Gerät aufzukommen. Nachdem auch in ferner Zukunft von Google etc. eine Kontaktlinse kommen soll die den Blutzuckerwert misst, erspare ich mir dann auch das manuelle Stechen (auch das tut weh!) und messen... Genug um die Diskussion Gesundheit, bitte keine weiteren Kommtare, das ist total Offtopic!
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#93
Na gut, aber der Mann mit dem Glied wollte dich nur helfen.

ins Ausland zu gehen etc. ist eine gute Gesundheit von allergrößter Wichtigkeit.

Das kann ich zu 100% bestätigen. Meine Gesundheit kommt vor, alles andere (inkl. JA, Gericht, Ex etc.) ist mir so was von egal. Sorry wenn offtopic. Peace
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#94
Deinen Angaben zufolge hast du Typ2-Diabetis. Dort könnte wenniger essen und mehr Bewegung schon reichen. Wenn nicht gehen häufig auch Tabletten. Ein Gerät wirst du eventuell kostenlos bekommen. Die Kosten entstehen dann für Teststreifen bei eventuell mehrmals tägliches messen. Das messen im Finger piekst übrigens wesentlich mehr als das injizieren ins Fettgewebe mit einer 1,5 cm langen Nadel.
Du mußt halt lernen was und wann du essen kannst und wieviel deine Bauchspeicheldrüse noch leisten kann.
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#95
(20-01-2014, 12:59)Absurdistan schrieb: Deinen Angaben zufolge hast du Typ2-Diabetis. Dort könnte wenniger essen und mehr Bewegung schon reichen. Wenn nicht gehen häufig auch Tabletten. Ein Gerät wirst du eventuell kostenlos bekommen. Die Kosten entstehen dann für Teststreifen bei eventuell mehrmals tägliches messen. Das messen im Finger piekst übrigens wesentlich mehr als das injizieren ins Fettgewebe mit einer 1,5 cm langen Nadel.
Du mußt halt lernen was und wann du essen kannst und wieviel deine Bauchspeicheldrüse noch leisten kann.
Ja, Typ 2. Beruflich habe ich einfach wenig Bewegung als Administrator. Ich war ja schon in Behandlung, daher kenne ich den Vorgang. Trinken habe ich von (nur Cola) auf (nur Wasser) reduziert, essen ist mehr oder weniger Gesund, zumindest kaum Zucker/Kohlenhydrate. Tabletten habe ich noch und nehme diese auch, aber eben kein Insulin. Nochmal zum mitschreiben, ich kann es nicht mehr, weder Pieksen und messen noch Spritzen. Ich pack es einfach nicht, zu groß ist die Überwindung, kriegs einfach nicht mehr hin weil es immer so weh getan hat. Und nein, ich bin kein Weichei, ich vermute (laut google) das ich an einer Sensibilitätsstörung bzw. Empfindungsstörung leide. Anders kann ich es mir nicht erklären.
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#96
(20-01-2014, 13:06)tobi1983 schrieb: ich vermute (laut google) das ich an einer Sensibilitätsstörung bzw. Empfindungsstörung leide. Anders kann ich es mir nicht erklären.
Lass dir das von einem Arzt bestätigen. Mit gesundheitlichen Einschränkungen triffst du immer auf Gehör und/oder offene Türen. Mit der Einstellung "ich zahl net" kommst du nicht weit, eher mit der Einstellung "ich kann nicht zahlen, weil .... ich krank bin etc" schon eher.
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#97
(20-01-2014, 13:13)MitGlied schrieb: Lass dir das von einem Arzt bestätigen. Mit gesundheitlichen Einschränkungen triffst du immer auf Gehör und/oder offene Türen. Mit der Einstellung "ich zahl net" kommst du nicht weit, eher mit der Einstellung "ich kann nicht zahlen, weil .... ich krank bin etc" schon eher.
Ums zahlen gehts gar nicht mehr, ich hab meine Bedürfnisse so verringert das es noch geht und ich den Unterhalt aufbringen kann (und werde). Daher will ich ja unbedingt aussergerichtliche Einigung, denn die Gerichtskosten hingegen könnte ich mir nicht leisten. Ansparen kann ich allerdings nichts mehr. Irgendwas kaputt gehen darf auch nicht, das könnte ich mir dann auch nicht leisten.
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#98
Da fällt mir noch ein: Wenn ein Vater zweifelt ob das Kind seins ist und die Mutter auf Zustimmung zu einem Vaterschaftstest verklagt, dann wird das abgelehnt. Er habe das Verfahren mutwillig herbeigeführt, weil er sie nicht gefragt habe, einem Test freiwillig zuzustimmen.

Also kann man das auch umgekehrt in Stellung bringen.
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#99
(22-01-2014, 11:25)p schrieb: Da fällt mir noch ein: Wenn ein Vater zweifelt ob das Kind seins ist und die Mutter auf Zustimmung zu einem Vaterschaftstest verklagt, dann wird das abgelehnt. Er habe das Verfahren mutwillig herbeigeführt, weil er sie nicht gefragt habe, einem Test freiwillig zuzustimmen.

Also kann man das auch umgekehrt in Stellung bringen.
Hmm, gibt es dazu ein Urteil?
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Der Anwalt wird keinesfalls bezahlt, siehe AG Ludwigslust, Beschluss vom 08.06.2010, 5 F 135/10 Volltext: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/por...010&st=ent

Hinsichtlich der Klage selbst steht da: "Ein solche Verfahrensweise ist mit dem Risiko behaftet, dass nicht die Blut- oder Speichelproben der Beteiligten untersucht werden, und ferner, dass der Antragsgegner sich auch im Fall einer hohen Wahrscheinlichkeit ungeachtet seiner jetzt anderslautenden Absichten nicht zur Vaterschaftsanerkennung entschließen kann."

Es wäre also wichtig, eine Probenentnahme im Jugendamt unter Aufsicht anzubieten, eine sofortige Vaterschaftsanerkennung nach positivem Abstammungstest und nicht zuletzt fehlende Mittel, um einen gerichtlichen Test zu bezahlen.
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