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Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt
#76
Guten Morgen allerseits.

Da ich heute eh irgendwie nicht zur Ruhe komme, geschweige denn schlafen kann möchte, ich erst mal einiges zur Aufklärung vor allem an iglu, SGI und vielleicht LD sagen. Ich muss mir das jetzt nach dem gestrigen einfach mal von der Seele schreiben:

Es hat Zeiten gegeben, da hätte ich über diverse Kommentare gelacht, oder spitzzüngig gegengeschossen. Ich bin im Grunde ein gefühlvoller und einfühlender Mensch, aber ab und an erschreckt es mich in letzter Zeit selber, was manchmal nur ein "paar" blöde Worte für eine "Kettenreaktion" auslösen können. Diese Zeiten, wo ich noch ein sogenanntes gesundes LMAA-Gefühl besaß, das war mal vor dieser Beziehung.

Ich habe immer mehr den Verdacht, das diese Beziehung mich letztendlich, zu einem gebrochenen Menschen gemacht hat, der ich im Grunde nie sein wollte. Ebenfalls habe ich heute den Eindruck, das die Beziehung perfide bis ins kleinste Detail sorgfältig durchdacht und geplant war, mit dem Resultat, mich am Tage "X" zu "entsorgen" - Klar, man kann sich auch einiges hereininterpretieren, aber dafür habe ich im Nachhinein viel zu viele Unstimmigkeiten erkennen müssen. Nur wie will man genau dieses beweisen, und wer bitte wird einem das glauben? - Denn die eigentlichen Überlegungen kommen meist erst nach der "Entsorgung".

Deswegen gibt es zur Zeit etliche Dinge, die mich ziemlich wütend machen können, allein aus der Tatsache, wenn ich jeden Tag auf das Neue erleben muss, was meine Kinder teilweise erdulden müssen. Wütend macht es mich deswegen, weil man im Grunde tatenlos zuschauen muss, weil einem mangels Beweisen die Hände gebunden sind. Wütend ebenfalls, wenn einem die eigenen Kinder mitteilen, was ihnen nicht zusagt, oder was wieder so geschehen ist. Man jedoch nichts machen kann, als nur zu zuhören.

Und es sind noch diverse andere Dinge, die einem zur Zeit belasten. Aber trotz alledem bin ich noch immer wieder in der Lage, wieder aus dem "Dreck" aufzustehen, und mich allein der Kinder zuliebe, alleine hochzuziehen, um weiterzumachen. Trotz aller Tiefs, die ich im Moment wieder einmal erleben muss.
Manchmal könnte man es auch als ein "Stehaufmännchen" bezeichnen. Ich gebe mich ungern geschlagen, solange ich im Recht bin, und ich noch annähernd kriechen kann.

Deswegen, nehmt es mir nicht übel, ich will hier Niemanden irgendwas Negatives, aber in Anbetracht der Lage, nehmt auch bitte etwas Rücksicht mit euren Stellungnahmen und Ausdrücken. Ich habe nämlich kein Interesse, so etwas wie gestern Abend nochmal zu erleben.

Es ist zur Zeit nunmal so, das ich zig Sachen gleichzeitig bearbeite, prokolliere, ausarbeite und einfach nur "funktionieren" muss der Kinder wegen, da können auch schonmal Gefühle hochkochen, die sich während der damaligen Beziehung angestaut haben und schon gibt es verbale Gefechte, die eigentlich nicht mal gewollt waren. Wer das Prinzip kennt: "Du hast Recht, ich meine Ruhe", der kann sich vorstellen, wielange sowas auf Dauer gutgeht, irgendwann kommt der Tag, da braucht es nur mal ein "falsches Wort", obwohl es nicht mal gewollt ist. Dabei war ich immer eher für Kooperieren, Kommunizieren und nicht für Konfrontation.

Ich hoffe mal, das einige Verstehen, vielleicht auch nachvollziehen können, wie ich das Geschriebene meine.

- Danke für euer Verständnis -
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#77
Hallo Desaster,
ich habe Dein Problem noch nicht richtig verstanden und aus den "Antworten", die Du vorstehend erhalten hast, werde ich auch nicht schlau.

Vielleicht hilft das:
Die Unterhaltsvorschusskassen werden bei den Jugendämtern geführt.
Gläubiger des geleisteten Unterhaltsvorschuss ist aber das Bundesland, das wiederum durch die (Land-)kreise vollstrecken läßt.

Das dürfte/ wird im UnterhVorschGesetz (UVG) geregelt sein (mal durchblättern!).

Der ForderungsÜbergang erfordert keine Abtretungserklärung, sondern ist per Gesetz geregelt, eine sogen. cessio legis.

Wenn der Kreis also von Dir den von der Unterhaltsvorschusskasse geleisteten Unterhalt zurück verlangt, dann ist das rechtlich ok., soweit diese Forderung tituliert ist (wovon ich ausgehe).
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#78
Morgen Iby,

Richtig, so wie Du das hier aufgeführt hast, denn dieser Meinung war ich bis dato auch. Dieses jedoch kam ins Wanken, weil diesbezüglich immer mehr Gegenargumente kamen, die ich eigentlich nicht nachvollziehen konnte. Vor allem SGI meinte dann noch entsprechend was zu der Sachlage, als er schrieb, er wolle warnen, und du wurdest ahnungslos zum Schuldner gemacht. (genauen Wortlaut kann ich grade nicht einsehen)

Und der Forderungsübergang daraus resultierend ist eine Legalzession.

Ob die Forderung jedoch tituliert ist, kann ich Dir jedoch nicht sicher sagen. Was Schriftliches dazu existiert nicht. - Nicht das ich wüßte -

Also ist nach der Erläuterung dann also doch das JA dafür zuständig, was kraft Gesetz durch die (Land)kreise, u. a. hier auch JA vollstrecken lässt!? Dann frage ich mich jetzt, auf was SGI dann letztendlich hinauswill, was er dazu bezogen angedeutet hat. Naja, er wird sich schon im Laufe des Tages mal dazu äußern. Oder ist hier eventuell doch irgendwas "übersehen" worden?
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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#79
Guten Morgen,

Ibykus hat mit seiner Darstellung der Zusammenhänge lt. UVG recht. Aber dazu muss nicht ein Titel erstellt werden (was sie beim JA versuchen), sondern es reicht, wenn das JA Unterhaltsvorschuss gewährt. Diesen zahlt dann die Stadtkasse, ein Kreisverwaltungsreferat oder wer auch immer.

Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.

Und irgendwann will die Staatskasse die wieder sehen und setzt alle Hebel in Bewegung, dass Geld einzutreiben. Auslöser bei mir war, dass Ex in einen anderen Verwaltungsbezirk umgezogen ist.

Dann kann man entweder zahlen, iSv. Raten abstottern oder es geht vor Gericht. Und das kümmert sich dann schon um die Titulierung.

Bei mir war es so, dass ich eine Zeit lang arbeitslos war und nicht zahlen konnte. Somit sprang das Land und UVG ein. Später hatte ich wieder einen Job und musste alles zurück zahlen, obwohl ich für den genannten Zeitpunkt nicht zahlungsfähig war. Man wird also zum Schuldner gemacht, ob man will, kann oder nicht.

Ich kenne mittlerweile einige, die gar nicht mehr daran denken, arbeiten zu gehen, weil die erdrückenden Schulden durch den entstandenen Unterhaltsvorschuss eh nicht mehr abzahlbar wären.

Hoffe, das sorgt nicht wieder für schlaflose Nächte

SgI

PS: Und insofern ist das JA nach Gewährleistung lt. UVG auch raus - und es kommt zum Forderungsübergang (den Brief hat Desaster ja schon eingestellt). Damit ist das JA draußen und hat nichts zu fordern, wie z.B. Bewerbungsunterlagen. Das ist reine Schikane und sollte ignoriert werden. Denn im Falle von Nichtzahlenkönnen wegen Arbeitslosigkeit oder Berufunfähigkeit kümmern sich andere darum
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#80
Zitat:Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.

Es tut mir ja Leid, das wieder anzuheizen, aber das ist falsch. Die Unterhaltspflicht und die Höhe der Unterhaltspflicht muss schon festgestellt sein. Vorher laufen auch keine Schulden auf.
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#81
(30-08-2013, 09:39)StrengGeheimerInformant schrieb: Damit laufen de facto Monat für Monat Schulden auf, auch ohne Titulierung oder Gerichtsbeschluss.
Dem möchte ich aber deutlich widersprechen! Ohne Titel und ohne (nachweisliches) Verschulden der eigenen Leistungsunfähigkeit ist da nix nachzuzahlen!
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#82
Leider nicht:

(30-08-2013, 10:05)iglu schrieb: ... Die Unterhaltspflicht und die Höhe der Unterhaltspflicht muss schon festgestellt sein. Vorher laufen auch keine Schulden auf.

Bei mir hat es gereicht, dass das JA feststellte, die KM sei lt. UVG berechtigt. Das ganze Theater ging bis vor's Gericht und die titulierten trotz meiner damaligen (und auch dem JA nachgewiesenen) Zahlungsunfähigkeit nachträglich.

Formell hast du wohl recht,
in der Realität läuft es anders.

"Schäbäger Hond, äch"
- weil kein Geld damals

Die einzige Möglichkeit wäre wohl gewesen, gegen den Forderungsübergang Einspruch einzulegen. Das wusste ich damals aber nicht und hatte noch ein gewisses Restvertrauen in die Legalität dieses Systems.
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#83
Zitat:in der Realität läuft es anders.

In meiner Realität lief es genauso wie beschriebenWink

Ich habe mich allerdings unpräzise oder unvollständig ausgedrückt: Entscheidend ist, vor allem in Bezug auf die Rückwirkung, dass Unterhalt gefordert wird vom Berechtigten oder einem legitimierten Vertreter.
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#84
Doch:

(30-08-2013, 10:13)blue schrieb: Dem möchte ich aber deutlich widersprechen! Ohne Titel und ohne (nachweisliches) Verschulden der eigenen Leistungsunfähigkeit ist da nix nachzuzahlen!

Ich habe es selbst erlebt und klinke mich ab hier denn auch aus. Es macht keinen Spaß, den ganzen Müll der Vergangenheit wieder heraus zu holen und vielleicht waren die Zeiten vor ein paar Jahren auch anders ...

Nun genieße ich erst mal meinen Urlaub, morgen kommt mein Kind.
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#85
Da liegt der Hase im Pfeffer:

(30-08-2013, 10:19)iglu schrieb: ... Entscheidend ist, vor allem in Bezug auf die Rückwirkung, dass Unterhalt gefordert wird vom Berechtigten oder einem legitimierten Vertreter.

Du wurdest nicht in Verzug gesetzt (zu deinem Glück). Danke, dass du deinen Kommentar somit präzisiert hast. Geht Ex aber zum JA und holt sich einen Beistand, dann wirst du ab Zustellung der gelben Post bei dir eben "gefordert". Und damit stehst du -trotz Leistungsunfähigkeit- im Verzug und Schulden häufen sich an. Die darfst du dann abbezahlen, wenn wieder 'leistungsfähig' / 'geldverdienend'.

Und das hier habe ich selbst erlebt:

raid schrieb:Bei einem Bekannten von mir, welcher längere Zeit ALG2 bezog, war es so, dass die Unterhaltsvorschusskasse einen Mahnbescheid erstellte, worauf er Einspruch erhob, ging dann freilich vor Gericht und hier winkte der Familienrichter die Forderung der UVG-Kasse durch. Er ist auf jeden Fall trotz Kohlelosigkeit fähig UVG zu bezahlen

So - und nun bin ich endgültig im Urlaub ;-)

Schöne Zeit euch
SgI

PS: Die Rechnung von raid über ca. 10.000,- erhöht sich, wenn man die 770,-/Monat für Mutti mit einbezieht beträchtlich (falls das Kind unter 3 Jahre alt ist). Dann sind es mal locker ca. > 30.000,- an Forderungen ...
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#86
nochmal, vielleicht dem leichteren Verständnis wegen in Kurzfassung:

Ohne Titel keine Vollstreckung!
Basta.

Zitat:Steht ein Vollstreckungsbeamter der Kreisverwaltung vor der Tür und sagt:
"Ach übrigens:
Die UVK hatte nach den Angaben der Kindsmutter Unterhalt geleistet.
Ich möchte dieses Geld gerne von Ihnen erstattet haben und vollstrecke hiermit. Lassen Sie mich mal rein, damit ich den TV und Ihre Briefmarkensammlung pfänden kann."

Rolleyes
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#87
Zitat:Da ich heute eh irgendwie nicht zur Ruhe komme, geschweige denn schlafen kann möchte..

Ich habe immer mehr den Verdacht, das diese Beziehung mich letztendlich, zu einem gebrochenen Menschen gemacht hat..

Dein Papierkram mit dem Jugendamt sprich: Forderung, die Schikane die Du nun ausgesetzt bist. Das ist Dein neuer Zerstörer!!
Die Erlebnisse mit Exe, sind irgendwann geheilt..

Bestes Beispiel: Leutnant Dino und Ich, er hat zwischenzeitlich wieder geheiratet.. Und ich wieder Zwei Kinder gezeugt.. Big Grin Big Grin Hihiii..
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#88
(30-08-2013, 14:13)raid schrieb: Gut, aber die UVG-Kasse wird den Titel spätestens nach dem Mahnverfahren und dem anschließenden Gerichtstermin bekommen.
Durch Wiederholung von dir und @sgi wird es immer noch nicht richtiger!

Es ist einfach @iglu, @blue und @ibykus zuzustimmen. Die UVG-Kasse kriegt den Titel dann vom Gericht (und nicht durch behördlichen Bescheid), wenn der Unterhaltsschuldner seine LeistungsUNfähigkeit nicht gerichtsfest nachweisen kann. Dies nicht zu können ist keine Schande, sondern passiert vielen.
Die Hürden sind bekanntlich extrem hoch, aber nicht komplett unmöglich. Bloßes Behaupten des Vaters wird meistens schlicht ignoriert.

Jedoch wer für den kompletten Zeitraum z.B. einen H4-Bescheid UND Vollzeit oder angemessene Erwerbsbemühungen nachweist, hat Chancen. Wir schieben mehrere Fälle vor uns her, wo das Amt den letzten Schritt zur gerichtlichen Feststellung (eben) nicht geht, sondern droht und droht, aber faktisch immer wieder UVG-Beträge hinten runter fallen läßt (Verwirkung, Verjährung) weil der Vater a) befristeten Teiltitel bezahlt, b) lückenlos H4-Aufstocker ist und c) Vollzeit bzw. Erwerbsnachweis konsequent führt. Weil es dem Vater hier komplett egal ist, ob er soviel oder mehr aufstockt, würde die Titulierung nur zum wirtschaften von einer Staatstasche in die andere führen....Tongue

(30-08-2013, 16:04)Lagegeschnitzelt schrieb: Und ich wieder Zwei Kinder gezeugt.. Big Grin Big Grin Hihiii..
Wenn man die Mechanik der Aufstockung wirklich begriffen hat, kann man soviele Kinder zeugen wie man will und wird am Ende der Minderjährigkeit schuldenfrei sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#89
(30-08-2013, 16:59)sorglos schrieb: Wenn man die Mechanik der Aufstockung wirklich begriffen hat, kann man soviele Kinder zeugen wie man will und wird am Ende der Minderjährigkeit schuldenfrei sein.
So deutlich ausgedrückt kann es ein jeder erfahren, der hier in diesem Lande sein "Glück" versucht. Angel
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#90
Nach einen Telefonat mit iglu gestern ist für mich die Angelegenheit denke ich, soweit erst einmal erledigt. Er hat mich seinerseits über einige Sachen aufklären können, was auch meines Erachten endlich mal nötig war. - Danke dafür, iglu!

Den Urlaubern hier schöne Entspannungstage!

Ich hätte gern früher etwas geschrieben, aber wenn man innerhalb 24 Stdn nur 25 Beiträge schreiben kann und die "verbraucht" sind, geht das schlecht.

So, dem Rest ein schönes Wochenende, ob als Umgangswochenende mit den Kindern oder auch als alleiniges Wochenende.
"Tempus Fugit - Amor Manet"
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