Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kann mein 3 jaehriger Sohn bei mir (Vater) leben?
(16-02-2026, 18:00)Sumpfhai schrieb: Dann sitzen wir ja noch länger unter einem Dach.
Ich kann das nicht mehr, ich will nicht mehr mit ihr zusammen leben.

Verständlich. Aber: 
- das Amt zahlt die Miete nicht weil Wohnung zu groß 
- ihr Ausbildung will sie abbrechen, also hat sie kein eigenes Einkommen
Was glaubst wer ab Tag 1 die Miete zahlen muss? Deine Mutter! 

Soll sie lieber ins Frauenhaus gehen.
Zitieren
(16-02-2026, 18:20)FlipFlop schrieb: Wieso drohen die denn nur mit Anwalt und wollen trotzdem nochmal vorher mit Dir reden? Vielleicht sind sie sich doch nicht so sicher ;-) 

Weil das billiger wäre. Bisher hat er sich ja nicht gerade als fester Fels erwiesen und er liess sich am Telefon brutal beleidigen, sogar von einer Fremden. Daher gedenkt man, weiterhin mit vollen Segeln aufgebläht dahinzufahren, ihn bei so einem Termin niederzuknüppeln und damit alles zu bekommen wofür man sonst einen lästigen Gerichtsantrag stellen muss. Vor Gericht kann man ja immer noch, wenn der Knilch es wagt zu widersprechen. So ist die Gedankenwelt der Gegenseite.

Zitat:die ganze Geschichte ist ein schönes Beispiel dafür das Dinge ausser Kontrolle geraten wenn dritte mit im Spiel sind.

Ist aber die Regel. Meist sinds bereits Freundinnen oder auch nur Bekannte, die jeden vorher vereinbarten Kompromiss und Vereinbarung zu Fall bringen. Diese Beraterin bringt das nochmal im Aufputschmitteltrip.

Was noch passieren kann, habe ich ja beschrieben, nun hat sie das punktgenau selber angekündigt. Frauenhaus als Wohnungs- und Betreuungsgeber, Ausbildung gar nicht erst antreten. Macht sie vielleicht. Vielleicht auch nicht. Sie dreht ja selber ständig durch, das ist völlig üblich bei praktisch allen Zierfischen, den Terror lernen sie schon als Kind, ausgeglichen gegrinst wird nur, bist der depperte Westler-Idiot im Sack ist.

Letztlich ändert das absolut nichts an der empfohlenen Strategie. Wenn sie abhaut, kann man eh nichts machen, einsperren geht nun mal nicht. Wenn nicht, weiter wie bisher.

Ohne Ausbildung wird es früher oder später sehr ungemütlich werden. Die guten Bürgergeldzeiten dürften vorbei sein, die Grundsicherung wird frugaler. Sie wird wohl die alte Schlangenkopftaktik versuchen, den nächsten Deppen mit einem Süssmund umgarnen und ihn so wie Sumpfhai glauben lassen, er hätte sie erobert. So viel Zeit wird sie dafür aber nicht mehr haben, meistens rutschen sie schnell von der Blume des Orients in den Habitus einer braunen, verzwergten Trockenpflaume. Eklig. Wer bis dahin nicht genug zusammengestohlen hat, für den wirds mager.
Zitieren
@sumpfhai:
1. treffe dich nicht mit dieser bande, konzentriere dich auf euer kind
2. lass diese bande kotzen und dich SCHRIFTLICH beschimpfen und übel nachreden, dann hast du
einen tollen grund, diese bande anzuzeigen
3. den richter interessiert es nicht! zeige dich konziliant
4. lasse deine ex den antrag stellen, lass alles sie selber machen! wenn du einen anwalt hast etc, ober
bekommst, dann ist es gut.
5. lasse dich nicht auf die palme bringen - nix - ich weis das ist schwer
6. das mit der bürgschaft für den auszug muß genau überlegt werden, lass die bürgergeld vorher beantragen,
dann übernehmen die die miete.
7. das jugendamt darf dir ggü keine wertung über dich abgeben...haben die irgendwas in der richtung geschrieben?

nochmal: gehe mit deiner mutter nicht zu diesem termin: NEIN - um himmelswillen nicht! die wollen dich kennenlernen
und deine schwächen! sage den termin ab und bestätige uns das, daß du den termin abgesagt hast! mach das blos nicht!

nochmal: lege auf, wenn irgendjemand von der gegenseite anruft! auch bei deiner ex!

bb
netlover
Zitieren
Ich könnte ja beim Gespräch einfach mal die Aufnahme abspielen wo sie aggressiv rummschreit und zugibt, dass sie unseren Sohn ja schon öfter geschlagen hat aber ich mich vorher nie gewagt habe die Polizei zu rufen. Einfach abspielen.
Oder krieg ich dadurch noch mehr Ärger?
Zitieren
Nein, auf keinen Fall spielst du irgendwie Aufnahme vor. Du kannst niemanden von der Gegenseite überzeugen. Du gibst einfach damit nur unnötig freiwillig deine Vorteile aus der Hand. Die werden behaupten du nimmst gegen ihren Willen Gespräche auf und die lassen dich schlecht aussehen. Irgendwas dieser Art wird die einzige Folge sein und ihr Anwalt kann sich auf die Aufnahme perfekt vorbereiten. Sage diesen Termin und den morgigen ab!

Du erzählst niemanden von der Gegensätze von der Aufnahme.Das hälst du zurück für einen eigenen Anwalt in Zukunft.

Ich hoffe du merkst bald, das rechtfertigen und überzeugen nichts bringt und nachteilig für dich ist. Du hast hohe Chancen dich um Kopf und Kragen zu reden. Pass also gut auf und vermeide alle Arten von Gesprächen, egal mit wem.
Zitieren
Bist du anwaltlich vertreten? Anwälte machen nicht alles besser, dein Vorgehen musst du selbst abwägen. Aber spätestens wenn Anträge bei Gericht in´s Spiel kommen, brauchst du einen als Mietmaul. Sie wird auch versuchen, dich finanziell über den Tisch zu ziehen, sei es Unterhalt oder Zugewinn oder Hausratsteilung. Fast Glück, dass bei dir nicht viel zu holen ist.
Zitieren
Sorge- und Umgangsrecht keine Anwaltspflicht. Trotzdem, wenn man leicht zu beeinflussen ist, sich nicht gegen Provokationen schützen kann, bei Gegenanträgen die Linie nicht findet, dann Anwalt. Würde ich hier ebenfalls empfehlen. Wenn es soweit ist. Im Moment liegt das nicht an. Es liegen ganz dringend die allerersten grundlegendsten Dinge an: Sich physisch zu trennen. Darüber hinaus nur Trompetenschall.

Unterhalt wird wohl nicht der grosse Streitpunkt, hatten wir auch schon. Natürlich wird auch mit dieser Patrone geschossen, aber das trifft nichts, nur Bumm und Rauch. Kein Thema jetzt. Thema ist Trennung, Trennung, Trennung.
Zitieren
Ich habe einen Anwalt den ich im Notfall beautragen kann.
Bis jetzt warte ich noch.

Die Frau am Telefon sagte ja eindeutig zu meiner Mutter "Ihr Sohn wird arbeiten müssen. Und wenn's nur Regale einräumen ist, aber er muss. Da er Unterhalt zahlen muss und ihm das sonst als Schulden angerechnet wird. Wenn er garnicht arbeiten kann, dann kann er sich auch nicht um ein Kind kümmern. Das ist Fakt. Hat uns der Anwalt bestätigt"

Ich hatte mindestens 15 Arbeitsversuche. Auch Regale einräumen. Das klappte nicht da ich zu langsam war und laut Arbeitgeber keine Struktur habe. Ich habe nur ein viertel der Leistung geleistet die ich hätte leisten müssen in der verfügbaren Zeit. Daher wurde ich immer entlassen mit dem Spruch "Sie sind für den Arbeitsmarkt ungeeignet."

Ich wurde nach ärztlichen Untersuchungen, Gesprächen und gescheiterten Eingliederungsmaßnahmen offiziell für dauerhaft erwerbsunfähig erklärt.
Dies betrifft aber nur den Arbeitsmarkt. Den Alltag und Haushalt schaffe ich. Zwar nicht immer so locker und einfach wie viele andere, aber ich schaffe es.
Nach Kochen, putzen, Wäsche waschen usw. bin ich schon oft ziemlich fertig. Eher vom Kopf her.
Weil meine Konzentration begrenzt ist. Aber das hat sich nie negativ auf die Betreuung des Kindes ausgewirkt. Mit ihm hatte ich nie Probleme. Ich komme mit ihm problemlos klar. Es gibt kein Geschrei oder Theater. Meiner Meinung nach ist er sehr lieb und einfach im Umgang. Zumindest empfinde ich das so.
Zitieren
(17-02-2026, 12:46)Sumpfhai schrieb: offiziell für dauerhaft erwerbsunfähig erklärt

Und damit sind Phantasien über Arbeitspflichten erledigt. Doppelt sogar. Denn es wäre auch gar nichts zu holen, selbst dann, wenn Pflichten ausgesprochen werden würden, wäre das wirklungslos, du bist doch nicht mal pfändbar. Erfundene Schulden bewirken überhaupt nichts. Damit kann keiner Druck aufbauen gegen dich.

Du redest in jedem einzelnen Beitrag über Dinge, die irgendwann vielleicht mal kommen könnten, wahrscheinlich aber nicht, über Fantasie-Anträge. Glaub mir, das bringt nichts, die Gegenwart zählt und für die Zukunft bist du bereits richtig positioniert. Du fällst herein auf die Absicht der Gegenseite: Du wirst destabilisert, arbeitest dich an deren Hass ab, deine Gedanken kreisen bei dir bis zur Ermüdung, du hoffst auf leichte Auswege und kleine Hoffnungen wie das Gesprächsangebot.

Wenn mich einer am Telefon als erziehungsunfähig bezeichnet hätte, weil ich behindert bin, würde ich das Gespräch beenden und ihn auch mal provozieren, folgendes schreiben:

Frau Wampe-Mahomett,

am 16.2.2026 ab 15:43 Uhr haben Sie mich als Angestellte der Einrichtung "Sieg der heiligen Mutter" von sich aus ungefragt telefonisch kontaktiert und neben einer ganzen Reihe anderen irrigen Behauptungen, Drohungen im Zuge der Trennung von meiner Frau auch Aussagen gemacht, ich wäre erziehungsunfähig wegen meiner Erwerbsunfähigkeit, die aus meinem Autismus herrührt.

Diese hasserfüllte Beleidigung voller Ablesismus akzeptiere ich nicht. Diese damit bei ihnen enthüllte Haltung war zuletzt dritten Reich üblich, als Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen, ebenso wie andere Menschen mit geistigen, psychischen oder körperlichen Behinderungen, als "Ballastexistenzen" eingestuft und im Rahmen der NS-"Euthanasie"-Programme (Aktion T4, "wilde Euthanasie" und Kinderfachabteilungen) systematisch ermordet wurden. Genau wie sie mir persönlich gesagt haben, wurden Autisten als unfähig angesehen, Familien zu haben, Kinder zu erziehen und genau wie sie versuchte man, sie zur Arbeit anzutreiben und wenn sie das nicht konnten, wurden sie entfernt - wie sie es mir angedroht haben.

Sie und ihresgleichen widern mich an. In unserem Land darf kein Platz für derartig krankes Verhalten sein, das nicht ohne Grund nicht mehr akzeptiert wird. Leute mit dieser Haltung waren es, die am liebsten noch selber das Giftgas zum unwerten Leben geleitet hätten und sich dabei noch geifernd als Helfer der Menschheit feiern.

Ich habe ihre Einrichtung über ihren unerträglichen Hass informiert, den sie denkgleich zum Nationalsozialismus bei autistischen Eltern hemmungslos ausleben und hoffe, sie werden fristlos hinausgeworfen, am besten mit Berufsverbot belegt, denn sie sind ein Totalschaden in diesem Beruf. Leute wie sie sind es, die besser mitsamt ihrer Verkommenheit in ihrem Loch verschwinden und nicht Eltern, die sich trotz Widrigkeiten zuverlässig um ihre Kinder kümmern.

Zu glauben, ich würde mich noch zu so einer Figur an einen Tisch setzen wie sie es unter der Erpressung fordern, andernfalls würden sie für Klagen gegen mich sorgen, ist mehr als krank. Ich untersage ihnen hiermit unbefristet, mich jemals wieder zu kontaktieren, meinen Namen vor Dritten zu nennen. Mit Figuren wie ihnen möchte ich auf keiner Ebene in Verbindung gebracht werden. Widersetzen sie sich dem, drohe ich ihnen hiermit rechtliche Schritte an, die zivilrechtliche Schutzmaßnahmen beinhalten. Den Kontakt zu Dritten kann ich ihnen leider nicht untersagen, vertraue aber darauf, dass auch diese Dritten erkennen, welche kaputten Existenzen es gibt. Sie haben noch sehr, sehr viel zu lernen - ich zweifle aber daran, dass derartig hassbestimmte Leute das noch können.

Gezeichnet

Fritze Müller-Sumpfhai


Ich hatte mal mit heftiger Provokation mitten im Gerichtssaal vor dem Richter Erfolg, als ich die Jugendamtsdame unerwartet angegriffen habe und ihr sagte, sie gehöre im hohen Bogen aus dem Saal geworfen und hätte nichts getan, als nachweisbare Lügen und Unfähigkeit verbreitet. Aber man muss wissen, was man tut und sagt. Wichtig ist auch, konsequent zu sein, nichts zu drohen das man nicht getan hat oder nicht durchsetzen kann. Das bedeutet, dass man zeitgleich wirklich die Einrichtung informieren muss, bei der diese Dame "arbeitet" und den Raum verlässt, wenn diese Dame jemals irgendwo auftaucht. Und dass man vorbereitet ist. Inhalte eines Telefongespräch, auf das man sich bezieht sollte man z.B. nachweisen können, wenn Gegenreaktionen auf Ebene des Strafrechts erfolgen.
Zitieren
(17-02-2026, 12:46)Sumpfhai schrieb: Die Frau am Telefon sagte ja eindeutig zu meiner Mutter "Ihr Sohn wird arbeiten müssen. Und wenn's nur Regale einräumen ist, aber er muss. Da er Unterhalt zahlen muss und ihm das sonst als Schulden angerechnet wird. Wenn er garnicht arbeiten kann, dann kann er sich auch nicht um ein Kind kümmern. Das ist Fakt. Hat uns der Anwalt bestätigt"

Lass dich nicht provozieren, die werfen nur mit Dreck. Die Trulla hat 0,0 Recht dir zu sagen, du musst arbeiten. Bis jetzt ist ja noch nichtmal sicher, ob du jemals unterhaltspflichtig bist. Sollte das Kind überwiegend bei dir leben, wäre nämlich der Zierfisch in der Pflicht. Und genau deswegen wird sie alles versuchen, das zu verhindern. 
Und selbst wenn da ne Unterhaltspflicht für dich entsteht, du bist erwerbsunfähig, da gibt´s nichts zu diskutieren. Ich hoffe, du hast das offiziell schriftlich. Und dann laufen da auch keine Schulden auf, da springt Vater Staat ein. 
Die Tante kann weder deine Erwerbsfähigkeit noch deine Erziehungsfähikeit bewerten, das könnte maximal ein Gutachten. Die knallt dir nur was vor den Latz, in der Hoffnung dass du einknickst oder laut wirst (dann haben wir die Aggressionen). Tu ihnen nicht den Gefallen, eins davon zu tun. Bleib ruhig und bei deinem Standpunkt. Du bist der Vater, der Fels in der Brandung. An dir prallt alles ab.
Und wenn´s irgendwie geht würde ich deine Mutter da raus lassen. Die hat sich erfahrungsgemäß noch weniger im Griff und lässt sich zu unbedachten Äußerungen hinreißen. No Front, nur Vorsicht.
Ich sehe da (ein) Verfahren auf dich zukommen. Sei vorbereitet.
Zitieren
Die Frau von der Vaterschaftshilfe hat mich vorhin angerufen und sich nach dem Stand der Dinge erkundigt. Ich habe ihr die Situation erklärt. Ich habe meine Mutter dazu geschaltet und wir haben für heute Abend einen Notfall Termin gemacht und treffen uns. Sie sagte meine Mutter soll auf keinen Fall die Bürgschaft morgen unterschreiben, denn sonst ist meine Frau weg und das Kind auch. So sagte sie. Sie meinte wir werden nachher eine schriftliche Trennungsvereinbarung schreiben und diese soll ich nächste Woche zum Gespräch mitbringen und vorlegen. Sollte es zu keiner Einigung kommen hilft sie uns einen guten Anwalt zu organisieren mit dem sie gute Erfahrung hat.
Sie meint, dass wir eine schriftliche Einigung finden müssen. Sonst könnte sie theoretisch das Kind in ihrer Wohnung halten und ich kann nichts dagegen tun.

Was meint ihr?
Also wir gehen da nachher hin. Und beim Gespräch nächste Woche lege ich meinen Vorschlag vor. Wenn meine Frau einen Gegenvorschlag haben sollte der mir nicht passt, dann muss ich ja nicht unterschreiben. Ich höre mir das an und lasse mich auf nichts ein mit dem
ich nicht einverstanden bin.

Soll meine Mutter trotzdem morgen die Bürgschaft unterschreiben? Dann kriegt meine Frau morgen den Schlüssel und ist raus aus der Wohnung. Ich kann den Stress mit ihr unter einem Dach nicht mehr.
Die Frau meinte meine Mutter soll erst unterschreiben wenn wir eine schriftliche Trennungsverbeinbarung gemacht haben und beide zugestimmt haben. Wie seht ihr das?
Zitieren
Trennungsvereinbarung gut und schön, aber wenn das nur zwischen euch vereinbart ist, ist das rechtlich null verbindlich. Verbindlicher wäre das nur mit Notar. Besser als nichts, kann man später drauf verweisen, wenn sie sich nicht dran hält.
Wenn sie mit dem Kind auf und davon will, macht sie das sowieso. Frauen haben da eher nichts zu befürchten. Größere Bauchschmerzen hätte ich bei der Bürgschaft mit dem Risiko, dass deine Mutter für die Miete, die deine Ex nicht bezahlt, drangenommen wird. Es wäre aber gut, sie aus dem Haus zu haben. Kann dir da keinen Rat geben.
Zitieren
Es kommt drauf an. Eine befristete Bürgschaft halte ich für ein vertretbares Risiko, wenn die Oma durch eine eingetretene Zahlungsverpflichtung nicht finanziell umkippt. Da ist der Nutzen grösser wie das Risiko. Problem: Der Vermieter wird keine Befristung wollen. Eine unbefristete Bürgschaft würde ich jetzt aber nicht mehr eingehen. Die Ex dreht ja völlig hohl und wirft mit dem Hintern um, was sie aufbauen kann. Das kann zu dauerhaften Problemen führen, die für viele Jahre anhalten.

Soweit ich weiss, enden unbefristete Bürgschaften erst bei Wegfall des Sicherungszwecks. Da muss man sich aber nochmal informieren. Da rauszukommen wird sicher schwierig sein.

Der Auszug ist und bleibt eminent wichtig. Aber nicht zu jedem Preis.
Zitieren
wenn man ein sonderkündigungsrecht eines bürgen mit einbaut?
Zitieren
Das macht die Bürgschaft wertlos, dürfte dem Vermieter gar nicht gefallen.
Zitieren
Es ist eine unbefristete Bürgschaft. Eine befristete hat der Vermieter abgelehnt.
Aber er sagte, dass man in Zukunft bei Änderungen die Notwendigkeit einer Bürgschaft erneut prüfen wird. Zb wenn sie mehr Geld bekommt oder Wohngeld. Dann kann meine Mutter auch als Bürge entfernt werden.

Ist meine Mutter eigentlich auch zur Zahlung der Kaution verpflichtet?
Mal angenommen sie unterschreibt jetzt und dann zahlt meine Frau die Kaution nicht. Muss dann meine Mutter diese zahlen? Oder gilt das nur für die Miete?
Zitieren
der bürge haftet:

- unmittelbar
- solidarisch
- uneingeschränkt

vielleicht kann die kaution ausgenommen werden.

nochmal: die ex wird euch den oberarsch zeigen samt mittelfinger!
Zitieren
Kommt vermutlich drauf an. Ihr müsst da ja eh was schriftliches aufsetzen und dann könnte man das vermutlich definieren. Wied beim Vermieter aber auch nicht gut ankommen, wenn es schon fraglich ist, ob er überhaupt die Kaution bekommt.
Ist deine Entscheidung. Ich persönlich hätte bei allem was du von ihr erzählst Angst, dass sie euch mit der Miete im Regen stehen lässt und du das dann auch noch am [Unterschreitung des Mindestniveaus] hast.
Zitieren
(17-02-2026, 18:59)netlover schrieb: der bürge haftet:

- unmittelbar
- solidarisch
- uneingeschränkt

nochmal: die ex wird euch den oberarsch zeigen samt mittelfinger!
Genau, die Mutter haftet sofort für:
- die Kaution
- jede Mietzahlung
- alle Nebenkostenabrechnungen (Heizkosten!)
- alle Schäden in der Wohnung während der Mietzeit und nach Auszug
Unbefristet! Also warum sollte sie jemals ausziehen wollen? 

Jetzt rechne mal: Deine Ex hat aktuell kein Einkommen. Die Pfändungsfreigrenze für eine Person mit Kind liegt bei 2.150 €! Sie wird dir sagen sie ist zu arm um Miete zu bezahlen. Selbst mit Ausbildungsgehalt wird sie dir den Mittelfinger zeigen und deine Mutter die Miete zahlen lassen. Einfach weil sie es kann und ihr dem zustimmt mit der Unterschrift. Nochmal: Auf keinen Fall unterschreiben!

Erinnere dich an alles womit sie dir in letzter Zeit gedroht hat. Sie wird jede Möglichkeit nutzen um dich zu schaden und unter 100% Garantie keinen einzigen Euro für die Wohnung zahlen. Sie wird das nicht als Unrecht ansehen sondern sich selbst dafür feiern. Du und deine Mutter werden für Lebzeiten nicht mehr glücklich.

War ich dieses mal deutlich genug?
Zitieren
Ich muss ein bischen zurückrudern. Unbefristet und dauerhafte Haftung gibt es nur bei einer ausdrücklichen Rettungsbürgschaft.
Ansonsten ist eine "normale" Bürgschaft auf maximal 3 Mieten begrenz.
Hier ist ganz genau der Wortlaut zu prüfen! Am besten den Vertrag mitnehmen und erst am Folgetag unterschreiben, wenn der verstanden und gegengeprüft ist.
Begriffe wie "Mietzahlungsbürgschaft" dürfe nicht fallen, denn das besagt schnell unbegrenze Haftung für unendlich oft.

Aber für nur 3 Mieten die Ex aus der eignen Wohnung rauszukaufen finde ich eine lohnende Sache.
Wie hoch ist die Miete und kann deine Mutter das verkraften auf dieses Geld zu verzichten?
Zitieren
So wir waren beim Gespräch. Wir wurden davon überzeugt die Bürgschaft nicht zu unterschreiben.
Das hat die Frau ganz deutlich gesagt und sogar meine Frau angerufen und es ihr gesagt. Also wir haben während des Gesprächs meine Frau angerufen und ihr gesagt, dass es ohne schriftliche Trennungsvereinbarung keine Bürgschaft gibt.

Sie meinte, weil ich so jung und schüchtern wirke werde ich vor Gericht verlieren. Wenn es vor Gericht geht ist das Kind weg. Weil ich nicht selbstbewusst bin und nicht den Mund auf mache. Und das merken alle.

Sie will nun mit zum Gespräch kommen nächste Woche und auch zum Jugendamt um dort sozusagen Klartext zu reden.

Meine Frau ist mit diesem Wissen zu meiner Oma gegangen und hat unseren Sohn abgeholt der solange bei ihr war während des Gespräches. Nun schrieb sie mir, dass sie und das Kind nun weg sind.
Sie will mit ihm abhauen.

Das haben wir der Frau von der Vaterschaftsstelle direkt gesagt und sie angerufen.
Also wir waren bereits draußen als meine Frau mir das schrieb.
Daraufhin haben wie die Frau vom Gespräch direkt wieder angerufen und sie meinte "Machen Sie sich keine Sorgen, ich rufe beim Jugendamt morgen an und erkläre es. Dann sie einfach mit dem Kind abgehauen ist als das mit der Bürgschaft erwähnt wurde"

Dazu meinte sie, dass ich meine Frau dann wegen Kindesentzug anzeigen soll wenn sie nicht zurück kommt.
Und falls sie ins Frauenhaus geht muss sie beweisen warum sie sich unsicher fühlt. Wir waren beim Gespräch und da kann sie sich nicht bedroht gefühlt haben. Sie meinte das Kind krieg ich schon wieder.
Zitieren
Sumpfhai, die Frau von der Beratungsstelle macht einen sehr guten Eindruck. Freut mich sehr zu hören, dass du kompetente Hilfe vor Ort hast Smile
Zitieren
Ja ich weiß sie hat wohl recht. Ich lasse mich zu schnell einschüchtern, aber ich wurde seit meiner Kinderheit immer klein geredet und mit Vorwürfen kontrolliert. Beim Jugendamt letztens wird die Frau laut und sagt zu mir "Stopp! Herr xyz, halten Sie jetzt den Mund!"
Wie soll ich da reagieren? Ich hab auch viel zu viel Angst was falsch zu machen. Sonst heißt es ich sei aggressiv.

Naja sie meinte auch, dass mein Vorschlag, dass er hauptsächlich bei mir ist nicht durchgehen wird.
Sie will das nicht und wird vor Gericht gehen und vor Gericht verliere ich. Das beste was mir passieren kann ich Wechselmodel 7/7 ohne Gericht.

Das Problem ist, sie sagte am Telefon, dass sie weiterhin auf den Wohnsitz besteht.
Ohne diesen geht sie auch vor Gericht und da verliere ich wieder. Und wenn ich ihr den Wohnsitz gebe hat sie auch gewonnen.

Was meint ihr?
Zitieren
Wenn sich die nächsten Tage kein Kontakt zum Kind herstellen lässt, sofort Anwalt und Eilantrag auf Rückführung. Du beißt dir später 1000x in den [Unterschreitung des Mindestniveaus], dass du nicht schnell genug reagierst hast. So schnell kannst du gar nicht schauen, wie das dann als neue Realität gesehen wird und wenn sie länger verschwunden bleibt wird dir Ruck zuck ne Entfremdung angedichtet und du musst froh sein über den begleiteten Umgang, den du evtl kriegst. Hier ist keine Zeit zu verlieren, wenn sie tatsächlich mit Kind weg ist.
Zitieren
Auch wollen sie, dass ich ein Coaching mache. Um selbstbewusster zu werden. Kostet 250 Euro im Monat.
Meine Mutter und Familie meinen auch, dass ich das machen soll. Weil ich sonst keine Chance habe dass mich irgendjemand für voll nimmt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Diskussion zu: das Leben kann hart sein sunzi 54 47.406 25-09-2025, 16:38
Letzter Beitrag: sunzi
  Mein Sohn wird volljährig ehrensoldstattunterhalt 1 3.193 06-01-2020, 22:00
Letzter Beitrag: p__
  Kann ein Kind mit entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte? marecello 15 31.453 06-08-2014, 14:32
Letzter Beitrag: neuleben
  Umgang Ferien Vater kann nicht Kind langweilg gurti 15 18.697 29-07-2014, 10:59
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste