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Frage zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt und Verjährung
#26
Es ist noch nicht mal klar, wie hoch die Schulden eigentlich sind.

Zitat:Habe ich nicht ganz verstanden.

Es gibt Lebensprobleme, in denen Fragen nach einer Lösung schon das Problem sind. Weil schon die Frage zeigt, dass man sie nicht lösen kann. Beispiel ist die Frage, in welche Länder man abhauen kann, um Unterhalt zu entkommen. Es zeigt, dass schon die Denkweise nicht passt. Man bewegt sich nur im Antwortraum, der einem nach einer Frage präsentiert wird. Kein eigenes Denken, die nötige Basis fehlt.
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#27
(Vor 6 Stunden)p__ schrieb: Es ist noch nicht mal klar, wie hoch die Schulden eigentlich sind.

Heißt das, ich sollte zunächst die Festsetzung abwarten, um genau zu wissen, wie hoch die rückständige Schuldenlast tatsächlich ist, und erst danach Schritte wie eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen?

Mir ist dieser ganzer Ablauf halt nicht bekannt und ich weiß nicht was auf mich zukommt.  Huh
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#28
Es ist jetzt einfach kein Thema. Es kann sein (und sogar wahrscheinlich), dass du aus dem Gerichtsverfahren mit einem Titel rausgehst, den du den nicht bedienen kannst. Dann laufen monatlich neue Schulden auf. Wieso soll jemand eine Privatinsolvenz erwägen, wenn er monatlich neue Schulden macht?

Sinn, Zweck und Möglichkeiten einer Insolvenz bei Unterhaltsschulden sind dabei noch gar nicht erwogen (nebenbei: die sind trübe). So weit braucht man aber gar nicht zu denken, wenn schon die erste Hürde, die der Entschuldung durch die Situation unmöglich ist.
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#29
(Vor 6 Stunden)p__ schrieb: Es ist jetzt einfach kein Thema. Es kann sein (und sogar wahrscheinlich), dass du aus dem Gerichtsverfahren mit einem Titel rausgehst, den du den nicht bedienen kannst. Dann laufen monatlich neue Schulden auf. Wieso soll jemand eine Privatinsolvenz erwägen, wenn er monatlich neue Schulden macht?

Sinn, Zweck und Möglichkeiten einer Insolvenz bei Unterhaltsschulden sind dabei noch gar nicht erwogen (nebenbei: die sind trübe). So weit braucht man aber gar nicht zu denken, wenn schon die erste Hürde, die der Entschuldung durch die Situation unmöglich ist.

Wie wäre hier das richtige Vorgehen? Sollte ich warten, bis das Kind 18 ist (momentan 16), um dann die bis dahin aufgelaufenen Schulden in eine Privatinsolvenz einzubeziehen? Oder ist es so, dass Unterhaltsschulden grundsätzlich gar nicht in die Privatinsolvenz aufgenommen werden können? Bitte entschuldige meine Nachfrage – für dich mag das Verfahren selbstverständlich wirken, aber für mich ist es neu und schwer zu überblicken. Ich weiß einfach nicht, welche Schritte in meiner Situation die klügsten wären, um möglichst wenig Schaden zu erleiden und das Ganze bestmöglich zu bewältigen.  Mein Ziel ist es, die Schäden so weit wie möglich zu begrenzen bzw. abzuwenden.
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#30
Konzentriere dich auf die Gegenwart, du hast keine wirtschaftliche Grundlage und ein Unterhaltsverfahren vor dir. Das sind die beiden Hammer-Hauptpunkte.
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