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Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung
#4
@p: da ich bereits Stufe 3 bezahle und sehr vermutlich auf Stufe 4 hoch komme, ist das Kind recht gut versorgt.

Mit JA habe ich keinen Kontakt und auch KU habe ich direkt mit der EX-RAttin ausgehandelt inkl. Titel vom Notar. Mit JA will ich nix zu tun haben.

@Freaky: aber was passiert, wenn die Günstigerprüfung jetzt für den Kinderfreibetrag ausfällt? Kriege ich dann komplett die Steuererstattung für das halbe Kind und muss gleichzeitig das hälftige Kindergeld an die Familienkasse zurück zahlen oder wird das automatisch untereinander verrechnet?
Ab welcher Summe kommt denn das halbe Kind in etwa zum tragen? Laut Rechenbeispiel bei Wikipedia bereits bei 40000€ brutto in 2010.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Fragen zu Kindesunterhalt, Kinderfreibetrag & Steuererklärung - von Antragsgegner - 27-12-2014, 18:29

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