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1 BvR 1548/03 Verfassungsbeschwerde von leiblichen Vater abgelehnt
#6
(06-03-2009, 13:46)ChrisTine schrieb: Für den Mann hat der Staat ein abwechslungsreiches Rollenmodelle parat: Samenspender und Zahlesel.

In Tateinheit sozusagen :-) Die Bandbreite der Rollen ist aber grösser:

- Gar nix. Frau treibt das gemeinsame Kind ab.
- Samenspender, siehe oben.
- Zahlvater, siehe oben. Oder beides gleichzeitig.
- Umgangsvater. Frau behält Kind, Umgangsrecht wird gewährt.
- Umgangsvater mit Sorgerecht. Frau behält Kind, Umgangsrecht wird gewährt.
- Alleinerziehender Vater. Frau haut ohne Kind ab. Variation: Sie zahlt sogar Unterhalt. Häufiger aber: Sie zahlt keinen.

Der entscheidende Punkt dabei ist, dass er für all das Null Wahlfreiheit hat. Ihm kann alles nach Massgabe der Mutter aufgezwungen werden. In jedem einzelnen Punkt hat die Mutter die Macht und das Recht, ihre Vorstellungen durchzusetzen.

So sieht Gleichberechtigung in Deutschland aus.
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RE: 1 BvR 1548/03 Verfassungsbeschwerde von leiblichen Vater abgelehnt - von p__ - 06-03-2009, 13:54

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