22-03-2013, 17:05
Was soll denn durch das kopieren einer Akte aktiviert werden, was nicht sowieso schon aktiviert ist? Ein eventueller Strafbefehl kann deswegen nicht besser als vorher zugestellt werden, das Ergebnis einer eventuellen Verhandlung ändert sich nicht. Wenn ein Eintrag im Bundeszentralregister steht, ändert der sich auch nicht.