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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#23
Exclamation 
Wie "p" schon eben richtig festgestellt hat:

"sollen sie halt klagen"

Die versuchen wieder nur ihre Drohgebaerden und dir Angst yu machen, das du unbefristet bei denen zu unterschreiben hast.
Anscheinend sind die etwas "angepisst" das du denen nicht "vertraut" hast was sich ja nun als absolut richtig herausgestellt hat.

Ich wuerde denen noch einen schoenen Brief aufsetzen und um Referenzen erfragen und auf welcher Grundlage sich deren Behauptungen stuetzen.

Und den satz von "strenggeheimer" wuerde ich genau so mit reinsetzen:

Zitat:Ab dem 18ten Lebensjahr ist ein Kind volljährig und damit werden beide Elternteile barunterhalts- und auskunftspflichtig und spätestens ab diesem Zeitpunkt sind sie nicht mehr vertretungsberechtigt.

Auf keinen Fall beim JA nochmals unterschreiben!

Dein beim Notar erstellter Titel ist fuer dich gueltig und wenn die was anderes wollen, sollen sie halt auf Unguetigkeit dieses Titels klagen, denn das muessen sie vorher wenn sie ihre eigenen Interessen wahrnehmen wollen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von gleichgesinnter - 02-12-2012, 04:05

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