01-12-2012, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-12-2012, 20:00 von StrengGeheimerInformant.)
Ja! Vgl: http://www.familienrecht-kosten.de/unter...dswert.php oder google selbst nach Streitwert und Unterhalt. Ergänzend gilt: Wenn du das titulierte monatlich bezahlt hast, somit keine rückständigen Forderungen aufgelaufen sind, dann bleibt es bei der von dir vollzitierten Beispielrechnung. Falls nicht, also Schulden aufgelaufen sind, dann kommen die Kosten obendrauf.
Edit: Es klagt das Jugendamt, da die KM offenbar eine Beistandsschaft eingerichtet oder Unterhaltsvorschuss beantragt hat. (In)offiziell verklagt dich übrigens das Kind, vertreten durch das JA!
Edit: Es klagt das Jugendamt, da die KM offenbar eine Beistandsschaft eingerichtet oder Unterhaltsvorschuss beantragt hat. (In)offiziell verklagt dich übrigens das Kind, vertreten durch das JA!