29-01-2011, 05:22
(24-01-2011, 15:58)vorsichtiger schrieb: zu 1.)Auszahlung oder Verkauf und Aufteilung.
die Eheleute haben ein Haus, welches sie gemeinsam vor 20 Jahren erbaut haben...
(24-01-2011, 15:58)vorsichtiger schrieb: zu 2.)sehr pauschal - ich hätte meine Tochter sofort und ohne KU genommen. Ich hätte vor den großen Eskalationen in meinem Fall sogar freiwillig sämtliche Kosten für unsere Tochter getragen und für ausgeglichenen Umgang gesorgt.
fällt mir nix ein. Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltspflicht gehören zwar irgendwie zusammen - aber seine Folgerungen sind inkosequent durchdacht.
(24-01-2011, 15:58)vorsichtiger schrieb: zu 3.)Und wer ist Schuld, daß er arbeitsloser Alkoholiker ist - das ist vermutlich nicht so einfach feststellbar. Jedenfalls hat die Mutter nochmal drei Kinder mit ihm gezeugt. Außerdem würde es sich bei Umsetzung der anderen Punkte um eine billige und nahezu unstrittige Scheidung handeln. Da kann man auch erwarten, daß diejenige, die den Bund der Ehe verlassen will, auch die Kosten trägt.
die erwerbslose Mutter mit 3 kleinen Kindern wurde in der Ehe misshandelt, der Mann ist arbeitsloser Alkoholiker.
https://t.me/GenderFukc