29-01-2010, 13:03
Die einzige sinnvolle Massnahme bei einer Anzeige wegen Paragraph 170 StGB ist die, dass man wirklich nichts hat. Dann sollte einem dieses Verfahren schlussendlich wurscht sein. In der Gerichtsverhandlung hinsetzen und sich vom Gelalle der Staatsdiener berieseln lassen.