29-05-2022, 22:32
Der Scheidungsantrag ist frühestens 10 Monate nach dem Trennungsdatum möglich. Die Scheidung wird frühestens 12 Monate nach Trennungsdatum verhandelt und beschlossen.
Klar, Wohnungszuweisung kannst du schon vorher beantragen. Während der Trennungszeit, § 1361b BGB. Die anderen Punkte sind Mietrecht, da kenn ich mich nicht aus.
Klar, Wohnungszuweisung kannst du schon vorher beantragen. Während der Trennungszeit, § 1361b BGB. Die anderen Punkte sind Mietrecht, da kenn ich mich nicht aus.