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Vereinfachtes Verfahren KU - Bitte um Eure Hilfe
#20
Es gibt inzwischen ein Update. Der Postdude überreichte mir mit gleichgültigem Gesichtsausdruck den neusten Quacksalberwisch.

Wer sich wundert wo die Kohle aus frech überhöhten Rechnungen vom besonders ehrenswerten Familiengericht hingeht, dem sei versichert das das Papier mehr als 80g/m2 aufweist.

Die Gerichtsraumpflegerin hat mir gerade frisch ans Beinchen gestrullert.

Ich hatte die Trulla mal freundlich angebellt und wollte beantwortet haben:

- ob Kind und/oder KM so viel Kohle haben das ich nicht zahlen muss
- was denn eigentlich die Rechtsgrundlage sei wonach ich Einwände NUR geltend machend kann, WENN ich gleichzeitig den Fragebogen ausfülle

Was nun vom schwarzbehängten Faschingsteilnehmer zurückkam war das sie diese Fragen komplett ignoriert hat. Geschrieben hat sie das ich den Standardfragebogen vom Gericht bekommen habe und sich das alles mit §251, 252 FamFG angeblich begründen ließe.

Ich halte das für Hinterlassenschaft von männlicher Kuh.

Dann hat Perückenuschi rumgemault das das vereinfachte Verfahren nur möglich sei, wenn ich mich gleichzeitig neben Auskunft dazu verpflichte Unterhalt zu löhnen.

Da ich nicht zahlen kann, habe ich damit ein Problem.

Folgende Gedanken sacken bei mir durch den Filter:
1) Parapgraphenulla im übertragenden Sinne eins auf die Schnauze hauen. D.h. Beschwerde beim Landrat und Datenschutzbeauftragten, weil die Rechtsgrundlage für den Zwang zum ausfüllen des Fragebogens nicht gegeben ist.
2) Auskunft geben ja.
3) Gleichzeitig zu KU verpflichten, obwohl ich nicht zahlen kann um das Vereinfachte Verfahren zu erhalten. Was soll das bringen? Ich kaufe ja auch nichts, wenn ich vorher weiß das ich nicht bezahlen kann.

Habt Ihr vielleicht Rat für mich? Was kann ich machen?

Das Perverse ist sich in diesem Land selber ans Messer liefern zu müssen und am Ende noch dafür zu unterschreiben das "alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen". Gleichzeitig lügen und denunzieren Frauen ohne jede Konsequenz in der gleichen Arena. Würden sie es im Strafrecht tun, würde auch nicht viel passieren aber zumindest auf dem Papier kämen einige fette
Straftaten zusammen. Frauen sind die Arbeitsbeschaffungsmaßnahme einer degenerierten Industrie, die sich jedweder realen Kontrolle in der gelebten Realität entzogen hat.

Ist es absolut sicher das es keine Rechtsgrundlage gibt, die mich zwingen kann diesen Fragenbogen auszufüllen? Ich weiß es steht in der
Tfaq. Ich möchte sicher sein, wenn ich dagegen angehe.

Wie kann ich mich schriftlich beschweren bei Landrat und Datenschutzbeauftragten mit Namensnennung der Schreibtischtäterin und vermeiden das ich womöglich wegen übler Nachrede und/oder Verleumdung eins aufs Dach bekomme?

Nach meinen bescheidenen Erfahrungen mit Familiengerichten und Helferinnenindustrie bin ich zu dem Schluss gekommen das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Es ist eine Jobmaschine, ein eigener Wirtschaftszweig mit einer erstaunlich hohen Anzahl an abgefuckten Leuten, die für
ein bisschen Kleingeld und einen halbwegs sicheren Job bereit sind noch so verabscheuenswürdiges Verhalten der Familiengerichte gegen die Institution Familie durchzudrücken, und Nichtsnutzen ohne Werte; allerdings geschlagen mit einem Hass auf Väter.

Die fetten Karren dieses großmäuligen, handaufhaltenden Berufsstandes werden mit Kindertränen finanziert. Deren Haltung und Kostümierung hat sich seit Louis XIV, dem französischen Sonnenkönig, nicht verändert und
gehört geächtet von kommenden Generationen beim Anblick deutschen Familienrechts -wo es hingehört- auf den Müllhaufen der Geschichte.

Wie kann ich das Maximum an Arbeit verursachen  ohne rechtlich belangt werden zu können?

Wie viel Spaß kann ich mit ein paar Briefmarken haben?

Hier noch ein paar Zeilen vom aktuellen Waschzettel:

"(...) Antrag Vereinfachtes Verfahren (...) zum eventuellen Einbringen von Einwendungen, gem. §§ 251 Abs. 1 S. 1, 252 Abs. 1 S.1 FamFG (...)"

"(...) Einwendungen geltend zu machen und diese nicht nicht unter den § 252 Abs. 1 S.1 FamFG fallen, dann sind insb. die Einwendungen nach §252 Abs. 3 und 4 FamFG nur zulässig,
wenn sie zugleich erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind, gem. §252 Abs. 2 FamFG."

Wie kommt es eigentlich das die Junta sich selber als Professionals sieht? Alles was sie haben ist Rumgelaber und sie rühmen sich und praktizieren Rabulistik. In den Schreiben wimmelt es
vor Rechtschreibfehlern, welche darauf hindeuten das Leute mit fragwürdiger Qualifikation halbärschig mit Textbausteinen jonglieren und einen schlechten Job machen. 


Fun Facts
§251 Maßnahmen des Gerichts  Abs. 1 S. 2 FamFG besagt (Link: https://dejure.org/gesetze/FamFG/251.html):

"2. dass das Gericht nicht geprüft hat, ob der verlangte Unterhalt das im Antrag angegebene Kindeseinkommen berücksichtigt;"

D.h. Mutti hat neben Scheisse labern und menstruieren auch noch Jammern auf die Reihe gekriegt. Die Seppel schicken einen Antrag raus und haben nicht mal geprüft ob die ehemalige
fast Ehekuh und Kind so viel Knete haben das ich nicht zahlen muss. Jammernde Mütter kriegen wirklich alles zwischen die Hinterbacken gesteckt. Wirklich alles ... .

"3. dass über den Unterhalt ein Festsetzungsbeschluss ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, wenn er nicht innerhalb eines Monats Einwendungen erhebt;"

Einfach irre. Die Höhle des Vaters ausräubern geht, alles kein Problem. Aber vorher prüfen ob das auch gerechtfertigt ist - das passiert nicht. Ich könnte ja vielleicht klagen und die Industrie füttern.

"4. welche Einwendungen nach § 252 erhoben werden können, insbesondere, dass der Einwand eingeschränkter oder fehlender Leistungsfähigkeit nur erhoben werden kann, wenn die Auskunft nach § 252 Absatz 4 erteilt wird und Belege über die Einkünfte beigefügt werden."

Es ist von Belegen die Rede - nicht von einem ausgefüllten Fragebogen.


§252 Einwendungen des Antraggegners Abs. 1 FamFG besagt (Link: https://dejure.org/gesetze/FamFG/251.html):

"2. Andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere Einwendungen nach den Absätzen 3 und 4, sind nur zulässig, wenn der Antragsgegner zugleich erklärt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist und dass er sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verpflichtet."


Perverse Nummer. Keine Kohle aber dennoch soll ich mich verpflichten zu blechen. Wenn jemand etwas auf Rechnung kauft und weiß das er zahlungsunfähig ist begeht er wahrscheinlich Betrug.

D.h. dann also auf unbestimmte Zeit türmen sich lustige Schulden auf und ich muss mich selbst ans Messer liefern, oder?

Gibt es Gründe es auf ein "richtiges Verfahren" anzulegen? Irgendwelche Vorteile gegenüber dem Vereinfachten Verfahren?

Es geht gegen meinen Selbsterhaltungstrieb - ein Urteil käme von außen.

Ach Mäusescheisse, ich hab nen Hals von hier bis Meppen.
No one fucks you over like family.
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RE: Vereinfachtes Verfahren KU - Bitte um Eure Hilfe - von Wurstbrot - 25-05-2021, 17:50

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