26-10-2020, 12:19
Hallo ,
ersteinmal danke für eure Kommentare.
Auch wenn diese mich nicht gerade optimistisch stimmen, aber es ist die bittere Realität.
Ich habe mir am WE viele Gedanken gemacht und möchte das Haus so einfach nicht verlassen,
das "Nestmodell mit zusätzlicher Whg. anmieten mit Nochehefrau" lehne ich ab.
Sie hat mir am WE geschrieben, dass sie nicht mehr mit mir unter einen Dach wohnen will (Anm. wohne in Anbau..)
und sie jetzt zum Anwalt geht.
Klare Worte, ich denke sie versucht Wohnungszuweisung nach §1361b BGB.
Gewalt gab es wie gesagt nicht, aber nun habe ich in einen anderen Urteil gesehen, dass es
- ein Persönlichkeitsrecht auf räumliche Trennung gibt.
- Kindeswohl wird sie so auslegen, dass die Kinder bei ihr bleiben müssen, Richter entscheiden hier wohl oft Mütterlastig.
Die Frage die ich mir stelle, ob sie wirklich mit einer derartigen Klage durchkommen kann, ob ich überhaupt eine Chance habe.
Bislang bin ich immer davon ausgegangen, das Gewaltenschutz , Gefährdung etc. vorliegen muss, deshalb gehe ich ihr komplett
aus dem Weg, da sie sehr provozierend ist.
Ich will nicht den Anwaltapparat unnötig mit Geld füttern, wenn ich kein Recht auf Verbleib im Haus/Anliegerwhg. habe.
Wie seht ihr den Sachverhalt ? Es darauf ankommen lassen ?
Wie sagte Frau Merkel heute morgen...." es wird eine sehr harte Zeit im Winter für alle....
Nun, in der Tat, für mich sogar doppelt !!!
ersteinmal danke für eure Kommentare.
Auch wenn diese mich nicht gerade optimistisch stimmen, aber es ist die bittere Realität.
Ich habe mir am WE viele Gedanken gemacht und möchte das Haus so einfach nicht verlassen,
das "Nestmodell mit zusätzlicher Whg. anmieten mit Nochehefrau" lehne ich ab.
Sie hat mir am WE geschrieben, dass sie nicht mehr mit mir unter einen Dach wohnen will (Anm. wohne in Anbau..)
und sie jetzt zum Anwalt geht.
Klare Worte, ich denke sie versucht Wohnungszuweisung nach §1361b BGB.
Gewalt gab es wie gesagt nicht, aber nun habe ich in einen anderen Urteil gesehen, dass es
- ein Persönlichkeitsrecht auf räumliche Trennung gibt.
- Kindeswohl wird sie so auslegen, dass die Kinder bei ihr bleiben müssen, Richter entscheiden hier wohl oft Mütterlastig.
Die Frage die ich mir stelle, ob sie wirklich mit einer derartigen Klage durchkommen kann, ob ich überhaupt eine Chance habe.
Bislang bin ich immer davon ausgegangen, das Gewaltenschutz , Gefährdung etc. vorliegen muss, deshalb gehe ich ihr komplett
aus dem Weg, da sie sehr provozierend ist.
Ich will nicht den Anwaltapparat unnötig mit Geld füttern, wenn ich kein Recht auf Verbleib im Haus/Anliegerwhg. habe.
Wie seht ihr den Sachverhalt ? Es darauf ankommen lassen ?
Wie sagte Frau Merkel heute morgen...." es wird eine sehr harte Zeit im Winter für alle....
Nun, in der Tat, für mich sogar doppelt !!!