02-07-2020, 16:19
Das Problem mit deinem Schreiben ist, dass das weder in der Sprache noch in der Denkweise der Juristen abgefasst ist. Du schreibst zum Beispiel von den Eltern der Ex. Das wird man dir als Angriff auf persönlicher Ebene auslegen und deine anderen Argumente damit schwächen.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die einseitig und im Rahmen einer ungleichen Verhandlungsposition geschlossen wird, ist gemäß der §§ 138, 242 BGB unwirksam. Das hättest du schon anfechten müssen, als dir klar wurde dass du da einen grandiosen Riesenmist unterschrieben hast. Du kannst sie jetzt zwar nicht mehr ändern, aber widerrufen sehr wohl. Du wurdest massiv benachteiligt, was dir in deiner Streßsituation damals nicht klar war. Ich würde das einfach mal probieren.
Wenn du mehr verdienst, einen Zusatzjob machst hast du bewiesen dass du das kannst und das gilt fortan als Maßstab für deine Leistungsfähigkeit! Davon kommst du kaum mehr runter. Der absoluter Oberschwachsinn wäre es, das jetzt auch noch mit einem Titel festzuschreiben. Dann hast du so gut wie alle Eigentore geschossen, die man schiessen kann.
Du hättest auf krass unterschiedliches Einkommen und Vermögen abstellen müssen und dich weigern, vollen Unterhalt zu bezahlen. Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung hast du dir freilich (freiwillig!) einen k.o. Schlag versetzt, der alle deine Möglichkeiten vernichtet hat. Du hättest Ehegattenunterhalt bekommen können und du hättest Geld des Hausanteils gehabt.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die einseitig und im Rahmen einer ungleichen Verhandlungsposition geschlossen wird, ist gemäß der §§ 138, 242 BGB unwirksam. Das hättest du schon anfechten müssen, als dir klar wurde dass du da einen grandiosen Riesenmist unterschrieben hast. Du kannst sie jetzt zwar nicht mehr ändern, aber widerrufen sehr wohl. Du wurdest massiv benachteiligt, was dir in deiner Streßsituation damals nicht klar war. Ich würde das einfach mal probieren.
Zitat:Ich musste ein Nebenjob ausführen, weil ich sonst nichts zum Überleben habe. Womit soll ich bezahlen, wenn ich meine kinder einmal die Woche abhole und mit denen etwas unternehmen möchte, wie z.b. zoo, kino, Eis, Mittag essen ect. kostet grad nicht wenig.
Wenn du mehr verdienst, einen Zusatzjob machst hast du bewiesen dass du das kannst und das gilt fortan als Maßstab für deine Leistungsfähigkeit! Davon kommst du kaum mehr runter. Der absoluter Oberschwachsinn wäre es, das jetzt auch noch mit einem Titel festzuschreiben. Dann hast du so gut wie alle Eigentore geschossen, die man schiessen kann.
Du hättest auf krass unterschiedliches Einkommen und Vermögen abstellen müssen und dich weigern, vollen Unterhalt zu bezahlen. Mit der Scheidungsfolgenvereinbarung hast du dir freilich (freiwillig!) einen k.o. Schlag versetzt, der alle deine Möglichkeiten vernichtet hat. Du hättest Ehegattenunterhalt bekommen können und du hättest Geld des Hausanteils gehabt.