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Sonderbedarf / Mehrbedarf für 16-jährige Tochter
#14
Moin..

Hab mich da ebenfalls mal eingelesen.. Tatsache ist wohl, dass die gesetzliche KV Verhütungsmittel also Kontrazeptiva neuerdings ( Änderung im SGB V ab 03/19 ) bis zur Vollendung des 22. LJ übernimmt, bis zum 18. LJ sogar ohne Zuzahlung. Man möchte wohl Schwangerschaften von Minderjährigen möglichst verhindern ..

Wie das bei mir läuft ( Beihilfe + Privatversicherung ... ) kann ich noch nicht sagen, die Anfrage an die Beihilfestelle bzw. PKV läuft … ich hatte ja bereits einige Diskussionen hier, weil ich mein Kind ab dem 18. LJ nicht mehr in meiner Privatversicherung haben möchte...

Da allerdings  die Beihilfeberechtigung als Studentin bis zum 25. LJ läuft ( und nach Auskunft meiner PKV auch ab 18 der bisherige relativ niedrige PKV Beitrag trotz Volljährigkeit weiter gilt ), habe ich die Befürchtung, auch nach dem 18sten weiter mit den PKV Beiträgen herangezogen zu werden... ich muss sehen, ob ich dann irgendwie die Exe daran beteiligen kann ..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Sonderbedarf / Mehrbedarf für 16-jährige Tochter - von ArJa - 17-10-2019, 11:11

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