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Unterhalt für 18 jährige Tochter mit eigenem Kind
#1
Unterhalt für 18 jährige Tochter mit Kind
Hallo an Allen

Ich möchte gerne meinen Fall hier in diesem Forum schildern
und möchte gerne eure Meinungen/Erfahrungen dazu hören.

Ähnliche Problemfälle sind hier ja genug geschildert ,aber
jeder Fall ist ein wenig anders.

Ich bin Vater einer nichteheliche Tochter bis zum 8
Lebensjahr hatte ich mehr oder weniger ein Umgangsrecht gehabt. Dieses war aber
leider auch nur möglich, dass ich des öfteren insgesamt 4 mal geklagt habe und
beim 4 Mal habe ich die Hoffnung in unser Rechtssystem aufgegeben.
Als meine Tochter dann 15 Jahre alt war, habe ich dann durch
eine Arbeitskollegin erfahren, dass meine Tochter schwanger war und sich im 7
Monat befindet.
Diese Nachricht hat mich erst einmal umgehauen. Nun ich habe
dann den Kontakt zum Jugendamt gesucht und mich beraten lassen. Das Jugendamt
hat wieder nach Jahren den Kontakt zu meiner Tochter hergestellt- was mich
wirklich sehr überrascht hatte.
Mit 16 Jahren hat meine Tochter entbunden ( August 2011 )
und hat auch zum Glück die Schule mit einen sehr guten Abschluss gemacht.
Seitdem macht meine Tochter ( mittlerweile 18,5 Jahre )
nichts und wohnt nach wie vor bei ihrer Mutter.
Als meine Tochter 17 Jahre war habe ich mal nachgefragt wie
es mit einer Ausbildung aussieht. Hier hat mir meine Tochter dann gesagt, dass Sie
mehre Lehrstellen hätte wo Sie anfangen könnte.
Im Februar 2013 ( ein Jahr später ) habe ich dann wieder
nachgefragt wie es nun mit der Ausbildung steht, daraufhin habe ich keine
konkrete Antwort bekommen. Ich habe immer wieder darum gebeten ( über Wochen
/Monate ), dass mir meine Tochter doch mal einige Bewerbungen zeigt ,aber
nichts kam.
Dann höre ich im März 2013 von meiner Tochter, dass Sie nur
Absagen bekommt wegen ihrem Kind. Daraufhin habe ich dann gesagt, dass Sie mir
doch bitte einmal die Absagen von den Ausbildungsstätten zeigen sollte- sie
habe ja nun mit 18 Jahren eine Auskunftspflicht mir gegenüber. Daraufhin habe
ich dann zu hören bekommen, "dass Sie sich nicht erpressen läßt und ich
keine Auskunft erhalte".
Auch auf meine mehrmaligen Anfragen mit den Unterhaltstitel
( ob Sie diesen nach 18 Jahren freiwillig heraus gibt ) erhielt ich keine
Antwort.
Somit war ich gezwungen den Unterhaltstitel ( unbefristet )
durch einen Anwalt ändern zu lassen.
Es hat nicht lange gedauert und ich habe Post vom Anwalt
meiner Tochter bekommen. In diesem Schreiben stand drin, dass meine Tochter
keinen Kontakt zu mir wünscht ( incl. Enkelkind ). Sie fühlt sich belästigt
durch die Mails , die ich ihr gesendet habe ( Mails waren Ausbildungsplätze
sowie auch Arbeitsstellen App vom Jobcenter ). Des weiteren fordert Sie die
Foto CD ( Bilder vom Enkelkind ) von mir wieder, ansonsten würde sie diese
einklagen ( infantiles Verhalten ).
Wieder ein Tag später kam dann die nächste Klage von ihr
wegen Unterhalt diesen fordert Sie nun von mir.
Heute habe ich erfahren, dass meine Tochter das TEP Programm
abgebrochen hat.Sie ist nach dem 2 Mal nicht mehr hingegangen. Auch auf
zahlreichen Anrufen, Emails und Briefen von der Sachbearbeiterin erfolgte keine
Reaktion.
Das TEP Programm ist eine Initiative für Teilzeitausbildung.
Hier werden den Jugendlichen Adressen von Ausbildunsstätten gegeben,
Bewerbungen dort geschrieben und es wird sich für einen Kita-Platz oder
Tagesmutter gekümmert.

Nun meine Frage
Muß ich meiner Tochter Unterhalt zahlen????
Mein Enkelkind ist mittlerweile 1 3/4 Jahre alt. Den Kontakt
zu mir lehnt Sie ab und gibt mir auch keine Auskunft und bricht das TEP
Programm ab.
Des weiteren hat Sie einen Ausbildungsplatz der Großeltern abgelehnt mit der Begründung Sie wäre zu überqualifiziert.

Wer kommt für Sie auf?????
Sie lebt wie gesagt bei ihrer Mutter und vom Kindesvater ist
auch nichts zu holen, da er sich in der Ausbildung befindet.

Kennt oder hat jemand von euch das gleiche Problem?

Bis jetzt habe ich immer regelmäßig den Unterhalt bezahlt
und wenn meine Tochter eine Ausbildung machen würde, bin ich sogar gerne bereit
mehr zu zahlen als ich muß.
Aber ich sehe es nicht ein, dass ich Faulheit unterstütze
und so ein ignorantes Verhalten mir gegenüber. Sie belügt mich, hat keine
Respekt und lehnt jetzt den Kontakt zu mir
ab.
Für Antworten bedanke ich mich im voraus.
LG
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#2
wenn sie ein Kind hat musst du normal nicht mehr zahlen. Das war bei meiner Ex so
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#3
Gründe dafür, dass sie unterhaltsberechtigt ist kann ich nicht sehen. Möglichkeiten hatte sie genug, aber sie ist volljährig und tut nichts. Das wars. Kopier die CD und schicke ihr das Original :-)
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#4
Zitat:Aber ich sehe es nicht ein, dass ich Faulheit unterstütze
und so ein ignorantes Verhalten mir gegenüber. Sie belügt mich, hat keine
Respekt und lehnt jetzt den Kontakt zu mir
ab.

Das gleiche Problem hatte ich auch gehabt..
All die Jahre mir Gedanken gemacht.
Und mein Sohn auch zuletzt mehrmals darum gebeten, Schule-Ausbildung zu bemühen. Aber nix geschieht!
Kontakt zum Jugendamt, auch nur den Mund fusselig geredet..
Und deren blub am Telefon, ist nichts mehr als gemachte Show..

Heute kümmere ich mich um nichts! Meine Gesundheit war auf dem Tiefpunkt..
Stattdessen schickt mir das Jugendamt regelmäßig Post wegen Unterhalt..
Sende denen meine Unterlagen zu, und das warst.. Seitdem ich mir darüber keinerlei Gedanken mehr mache, geht es mir richtig gut..

Mein Sohn ist nur nett, wenn er Geld möchte..
Damit ist nun auch Feierabend.
Ansonsten bin ich auch nur durch dank mamipulationen.. der letzte Ast.

Also, nicht aufregen.. Smile
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#5
Ich würde ihr die CD zurückschicken und eine Kopie behalten.
Zusätzlich würde ich einfach nichts mehr zahlen ohne ihr das weiter zu erläutern.
Lange Erklärungen sorgen nur für noch mehr Konfliktstoff.

Denn wer als Erwachsener was essen will muss es sich verdienen und wer es sich nicht selbst verdienen will/kann muss jemanden fragen ob er was abgibt.
Ergo: sie soll sich melden wenn sie Geld haben will und dann kannst du ja fragen auf welchen rechtlichen Anspruch (falls es überhaupt einen gibt) sie diese Forderung stützt.
Daneben kann sie ja auch Ansprüche aus anderen Gründen geltend machen, weil sie z.B. von Beruf Tochter ist oder ähnliches, aber dazu müsste sie sich erst mal wie eine "normale" Tochter verhalten. Und diese Ansprüche sind ja nicht einklagbar.

Wenn der Vater ihres Kindes nicht leistungsfähig ist, kann es dir passieren, dass du evtl. wieder für sie ran musst, allerdings spielen dann die Einkommensverhältnisse aller großeltern einer Rolle und die Selbstbehalte liegen deutlich höher.
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#6
Seit der Geburt des Enkelkindes ist dessen Vater primär unterhaltspflichtig. Darüber hinaus, kommt nur eine Ersatzhaftung deinerseits für das Enkelkind in Frage. Bis es dazu kommt müssen aber sehr viele Kriterien erfüllt sein.

Also nein, du bist nicht unterhaltspflichtig und wahrscheinlich hast du auch viel länger gezahlt als du gemusst hättest.
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#7
(03-06-2013, 12:45)Dakota71 schrieb: Das Jugendamt
hat wieder nach Jahren den Kontakt zu meiner Tochter hergestellt- was mich
wirklich sehr überrascht hatte.
Mich nicht.
Du hast viel Geld dafür ausgegeben, mit deiner Tochter Kontakt zu haben. Da liegt der Verdacht nahe, dass mit Hilfe deines Enkels noch einmal klappt.
(03-06-2013, 12:45)Dakota71 schrieb: Sie lebt wie gesagt bei ihrer Mutter und vom Kindesvater ist auch nichts zu holen, da er sich in der Ausbildung befindet.
Hast du Kontakt mit dem Vater deines Enkels? Das könnte für beide interessant sein.
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#8
Hallo an allen
Erst einmal danke, dass ihr mir geantwortet habt.
Ich wollte euch fragen, ob dies eure eingene Meinungen sind oder habt ihr selber oder Verwandte Freunde , die solch einen ähnlichen Fall gehabt haben.
Gruß Dakota71
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#9
Hier im Forum, da kannst du sicher sein, spricht nur Erfahrung
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#10
Hallo an Allen

Ich möchte euch weiter meinen Fall hier schildern. Nach zahlreichen Anwaltsschreiben behauptet nun meine Tochter , dass Sie keine Ausbildung nachgehen kann, weil Sie keinen Kita-Platz und Tagesmutter findet.
Um solche Angelegenheiten kümmert man sich ja auch erst 5 Minuten vor Toreschluß. Ich habe dann selber alle Kita-Plätze,einige Tagesmütter sowie auch die zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt angerufen und siehe da, es waren noch Kita-Plätze und Tagesmütter vorhanden.
Die nächste Lüge , die mir meine Tochter serviert. Unglaublich
Mein Anwalt hat daraufhin ein Schreiben verfasst u.a. war ein Punkt, dass die Prozesskostenhilfe meiner Tochter nicht bewilligt werden sollte.
Ich hoffe, dass dieser Punkt durchgeht, obwohl nach meiner Meinung die Chancen dafür nicht gut stehen, oder?!
Da ich in letzter Zeit vermehrt im Internet recherchiert habe, habe ich u.a. auch gefunden, dass eine Mutter bis zum 3 Lebensjahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muß. Könnte dies evtl dazu führen, dass ich zum Teil herangezogen werden kann?????
Des weiteren habe ich auch gelesen, dass der Kindesvater von meiner Enkelin ,wenn er nicht zahlungsfähig ist, diesen in Naturalunterhalt zu leisten.
Hat jemand davon schon was gehört?????
Sollte meine Tochter Sozialleistungen erhalten, würde dann die Arge/Jobcenter wieder auf mich zu kommen,obwohl meine Tochter nicht arbeitswillig ist und jedes Angebot ablehnt?????

Für die Antworten sage ich jetzt schon einmal Danke.
Gruß Dakota71
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#11
(03-07-2013, 13:23)Dakota71 schrieb: Da ich in letzter Zeit vermehrt im Internet recherchiert habe, habe ich u.a. auch gefunden, dass eine Mutter bis zum 3 Lebensjahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen muß. Könnte dies evtl dazu führen, dass ich zum Teil herangezogen werden kann?????

Nein, ist das eine Regelung die im Zusammenhang mit Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB gilt. Und der ist Sache des Vaters ihres Kindes. Da steht noch mehr drin, z.B. "Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor.". Vater ist der Vater deines Enkels, Mutter ist deine Tochter.
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#12
Hallo an Allen
Die Lügengeschichten meiner Tochter Baronin von Münchhausen ) haben kein Ende.
Gestern habe ich erfahren, dass Sie sich noch nicht einmal ( seit 2 Jahren ) arbeits- und/oder ausbildungssuchend bei der Arge gemeldet hat.
Durch ihr nicht melden bei der Arge/Jobcenter bekommt Sie kein Kindergeld und somit habe ich durch meinen Arbeitgeber den Zuschlag für Kinder ( nicht Kindergeld ) verloren, den ich auch nicht mehr erhalten werde.
Der Zuschlag ist mir ehrlich gesagt egal, aber durch ihr nicht melden zeigt meine Tochter doch, dass Sie keinen Willen hat überhaupt eine Arbeit aufzunehmen.
Wie sehr ihr das den????
Gruß Dakota71
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#13
(09-07-2013, 21:23)Dakota71 schrieb: Gestern habe ich erfahren, dass Sie sich noch nicht einmal ( seit 2 Jahren ) arbeits- und/oder ausbildungssuchend bei der Arge gemeldet hat.

Hoffentlich ist der Enkel wenigstens krankenversichert.

Wenn die Mutter deine Tochter mit durchfüttern kann, muß jene
auch nicht zwangsläufig zum Jobcenter rennen. Manche Eltern müssen
ihre Kinder ja vor allem beschützen, sogar vor Erwerbsarbeit.

Mach dir nicht so einen Kopf. Du wirst nicht mal eben das Allheilmittel
finden, was dir unmittelbar den Befreiungsschlag bringt.

Das Verhalten der Tochter ist m. E. für sie wenig aussichtsreich.
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#14
Ich denke, irgendwann wird deine Tochter hoffentlich merken, dass es so nicht geht. Sie wird vermutlich nirgendwo Leistungen bekommen, wenn sie arbeitsfähig ist aber zu faul. Nur kann einem echt dein Enkel leidtun, der ja wirklich nichts für so eine Mutter kann.
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#15
Das ist das übliche Ergebnis der überragenden Erziehungsfähigkeiten von "Alleinverziehenden"..

Da Deine Tochter Frau und Mutter ist, kommt sie wahrscheinlich damit bei der ARGE durch, Du bist höchstwahrscheinlich vom Haken - Anwaltsschreiben kannst Du getrost ignorieren - erst wenn es vor Gericht geht, brauchst Du einen Anwalt..
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#16
(10-07-2013, 03:14)Clint Eastwood schrieb: Das ist das übliche Ergebnis der überragenden Erziehungsfähigkeiten von "Alleinverziehenden"..
Überleben des Angepassten. Ob es wohl noch eine Generation funktioniert?
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#17
Hallo an allen
Seit dem letzten Brief von meinem Anwalt der mittlerweile mehr als 6 Wochen her ist, dass es ausreichend Kita-Plätze sowie auch Tagesmütter gibt, habe ich nichts mehr von der Gegenpartei ( meiner Tochter ) gehört.
Anfang September ist dann die Verhandlung. Bin mal gespannt was dabei heraus kommt.
Eigentlich kann nur ein Urteil gesprochen werden,dass meine Unterhaltspflicht erst dann wieder auflebt, wenn meine Tochter eine Ausbildung,Schule oder ein Studium macht.
Aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen.
Gruß Dakota71
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#18
Hallo an Alle
Ich brauche unbedingt eure Hilfe
Heute war der Showdown zwischen meiner Tochter und mir. Wie schon geschrieben kennt ihr ja den Fall.
Zuletzt habe ich heraus bekommen, dass sich meine Tochter noch nicht einmal arbeitsuchend gemeldet hat und somit auch kein Kindergeld erhält.
Eigentlich war ich recht positiv in der Verhandlung gegangen, aber was dann der Richter von sich gelassen hat, hat mich schon ein wenig umgehauen.
Vor ab es kam zur keiner Regelung, so dass das Gericht einen neuen Termin angesagt hat.
Der Richter meinte u.a., dass meine Tochter mit einem unter 3 jährigen Kind nicht arbeiten müßte und somit Anspruch auf Unterhalt von mir hätte. Die 3 jährige Babypause gilt diese nicht für den Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater eines Enkelkindes?????
Das Einkommen der Mutter beträgt 1400 € und meins 1950€. Der Richter hat den Schlichtungsversuch gemacht, dass ich 350 € zahlen sollte, womit ich aber ehrlich gesagt nicht einverstanden bin allein wegen dem Verhalten meiner Tochter ( siehe Berichte ).
Des weiteren bezieht meine Tochter zur Zeit ALG II ca.740€ was ich auch nicht verstehen kann.
Der Richter hat sogar der Gegenseite fast Recht gegeben, als diese meinten, dass das Kindergeld für meine Tochter nicht von der Familienkasse gezahlt wird und das ich dafür anteilsässig mitzahlen muß.
Ich verstehe die Welt nicht mehr und mein Anwalt auch nicht.
Ich kann es auch nicht verstehen, wenn meine Tochter ALG II bezieht, dass Sie mich auf Unterhalt verklagen kann.

Nun frage ich euch kennt jemand Urteile von AG oder LG mit Az , wo der Vater von der Unterhaltspflicht befreit wurde, bis die Tochter wieder eine Ausbildung,Schule oder Studium macht???
Wenn ja wäre ich euch sehr dankbar.
Ich meine auch, dass ich mal gelesen habe, wenn die Tochter mit eigenem Kind ALG II bezieht, dass der Vater erst einmal von der Unterhaltspflicht befreit ist und diesen Betrag die Arge von der Eltern auch nicht zurück verlangen kann.
Bitte schreibt nur wenn ihr persönliche Fälle kennt und auch evtl Urteile mit Az.
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#19
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7921 kennst du?
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#20
Dazu möchte ich mal gerne wissen: Ich habe aus dem SGB Bedarfsgemeinschaft gefunden und möchte einmal nachfragen, warum dies nicht zu trifft??

Bei unter 25jährigen Schwangeren und Personen,
die ihr leibliches Kind bis zum Alter
von 6 Jahren betreuen und im Haushalt der
Eltern leben, entfällt die Unterhaltspflicht
der Eltern (§ 33 Abs. 2 Nr. 3 SGB II; § 94 Abs. 1 Nr. 4
SGB XII). Werdende und junge Mütter werden
auch aus der Unterhaltsverpflichtung der
Bedarfsgemeinschaft herausgenommen (§
9 Abs. 3 SGB II; § 19 Abs. 4 SGB XII). Der volle
Regelsatz fällt diesen aber erst zu, wenn sie
als Erwerbsfähige mit dem eigenen Kind im
Haushalt der Eltern eine eigene Bedarfsgemeinschaft
bilden (§ 7 Abs. 3 Nr. 1 u. 4 SGB II).
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#21
Ich hab jetzt den Thread nochmal quergelesen, und mir stellt sich folgende Frage:
Was ist mit dem Vater deines Enkels? Der wäre vorrangig seinem Kind zu UH und auch der KM (also deiner Tochter) zu BU verpflichtet.
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#22
Hallo Jessy der befindet sich der Ausbildung 3 Lehrjahr als Gas Wasser Installateur und verdient angeblich im 3 Lehrjahr 375 €.
Habe nur eine Abrechnung gesehen und galube eher das waren dei Überstunden.
So wie die Gegenpartei behaupetet sei er nicht zahlungskräftig für Kind und Mutter sowie so nicht
Aber hat meine Tochter nicht Anspruch auf eine Bedarfsgemeinschaft.
Ansonsten wird wohkl das aktuelle Uteil vom OLG Köln zählen.
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#23
Hallo an allen
Ich wollt euch fragen, ob meine 18 jährige Tochter mit einem 2 jährigen Kind, die noch bei Ihrer Mutter lebt eine Bedarfsgemeinschaft bildet und dies auch von der Arge anerkannt wird.
Der Kindesvater ist nicht leistungsfähig.
Sollte Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden, können diese Leistungen doch nicht wieder bei den Eltern eingeklagt werden.
Über evtl Antworten wäre ich euch dankbar.
LG
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#24
Die drei bilden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.
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#25
Hallo
Meine Tochter erhält Sozialleistungen für sich und ihr Kind.
Ich gehe davon aus, dass es wegen einer Bedarfsgemeinschaft ist, die Sie bei der Arge angegeben hat, ansonsten hätte wohl meine Tochter keinen Anspruch.
Genaueres werde ich wohl innerhalb der nächsten beiden Wochen Bescheid bekommen.
Nun meine Frage,
wenn meine Tochter Sozialleistungen wegen einer Bedarfsgemeinschaft erhält,kann Sie bzw hat Sie das Recht mich trotzdem auf Unterhalt zu verklagen????
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