09-01-2019, 11:52
Der Ehegattenunterhalt geht aber länger und in den meisten Fällen ist bei unverheirateten mit dem dritten Geburtstag finito mit den Zahlungen. Plus, die Möglichkeit, dass die Mutter schon vorher wieder arbeiten geht und die Ansprüche sinken. Nicht jeder trennt sich auch schon vor der Geburt.
Ich saß auch in so einer Situation und es lange 24 Monate BU in der Luft. Nach sechs Monaten ging die Mutter wieder arbeiten. Also reduzierte sich die Zahllast für den BU. Inzwischen mit so einem Pensum, dass ich mit den Zahlungen raus bin.
Bei den Personen wo die Mutter vorher voll erwerbstätig mit sagen wir mal 1700€ Netto war, wird es oft zu keiner vollen Zahlfähigkeit kommen. Dort liegen dann sicherlich Mangelfälle vor. Ein Bekannter zahlt seiner Ex knapp 400€ zusammen für sie und das Kind. Mehr ist nicht drin.
Da ich gut verdiene, habe ich es als Lehrgeld abgeschrieben. Ich denke, gerade die Langfristigkeit und schwere Abschätzbarkeit von den Ehegattenunterhältern zermürben den Zahler auf längere Sicht.
Ich saß auch in so einer Situation und es lange 24 Monate BU in der Luft. Nach sechs Monaten ging die Mutter wieder arbeiten. Also reduzierte sich die Zahllast für den BU. Inzwischen mit so einem Pensum, dass ich mit den Zahlungen raus bin.
Bei den Personen wo die Mutter vorher voll erwerbstätig mit sagen wir mal 1700€ Netto war, wird es oft zu keiner vollen Zahlfähigkeit kommen. Dort liegen dann sicherlich Mangelfälle vor. Ein Bekannter zahlt seiner Ex knapp 400€ zusammen für sie und das Kind. Mehr ist nicht drin.
Da ich gut verdiene, habe ich es als Lehrgeld abgeschrieben. Ich denke, gerade die Langfristigkeit und schwere Abschätzbarkeit von den Ehegattenunterhältern zermürben den Zahler auf längere Sicht.