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Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss
#16
Rechtlich ist es nicht strafbar, die Kinder anzusprechen, solange du sie nicht festhälst, ihnen nichts antust was sie nicht wollen. Ansonsten geht es in den Bereich Nötigung.

Was passieren kann, ist dass die Mutter daraus irgend einen Gewaltakt konstruiert und versucht, dir per Verfügung eine Annäherung an die Kinder zu verbieten. Hat ja schon mal prima bei dir geklappt. Überleg dir wirklich, ob du dir das antun willst. Die Kinder werden dich aller Wahrscheinlichkeit nach ablehnen, bist du psychisch so stabil dass es dir dann noch gut geht?
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RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - von p__ - 13-03-2017, 23:26
RE: Wiederaufnahme Umgang nach Umgangsausschluss - von Mercedes_AMG - 02-08-2018, 23:58
Umgangsantrag nach 8 Jahren - von CheGuevara - 12-03-2017, 22:18
RE: Umgangsantrag nach 8 Jahren - von Pfanne - 12-03-2017, 23:01

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