01-12-2012, 18:50
(01-12-2012, 18:45)StrengGeheimerInformant schrieb: Wie von beppo empfohlen vorgehen.
Und einem angedrohten Prozess kannst du entspannt entgegen sehen:
Es zählt der Streitwert, der sich bei dir aus der Forderung des JA abzüglich des notarlich tituliertem Unterhalt errechnet. Bsp: 309,- gefordert, 280,- bereits als Titel vorhanden entspricht 29,- Euro / Monat. Das Ganze wird aufs Jahr gerechnet, entsprechend 12*29,- Streitwert.
Dafür arbeitet kein Anwalt ;-)
Bist du dir mit dem Streitwert sicher? Strittig ist ja nur die Befristung, nicht die Höhe des Unterhaltes...das JA will ja auf "unbefristet" klagen.
PS: Wer klagt dann eigentlich? Das JA oder die KM?