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Titulierung steht bevor -geht auch befristet?
#13
(23-11-2012, 20:38)Zahlmeister schrieb: Das mit der Titulierung beim Notar klappt nur wenn Exe einverstanden ist.
Das ist falsch.
Ein Titel vom Notar ist so gut wie jeder andere auch.

Wenn dem Begünstigten irgendwas daran nicht passt, muss er dagegen klagen.
In keinem Fall muss die Ex zu irgendetwas erst ihre Zustimmung geben.

Wenn ein JA sich weigert den Titel so zu erstellen, wie man ihn haben möchte, so bleiben 2 Möglichkeiten.
Entweder JA-Gesocks so lange an den Ohren ziehen bis sie es tun oder zum Notar gehen.
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RE: Titulierung steht bevor -geht auch befristet? - von beppo - 23-11-2012, 20:48

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