02-11-2012, 12:12
Die Unterhaltspflicht besteht ja fort, da bei dir nachweislich etwas zu holen war wird der Staatsanwalt sich sicher mit Eifer auf ein neues Verfahren stürzen, wenn du wieder in Deutschland bist. Für deinen Ladyboy musst du Einkommen und Geld nachweisen. Du lieferst damit die Munition gegen dich frei Haus. Du bist aus dessen Sicht ein straffälliger Betrüger, der in einen langjährigen Urlaub unter Palmen abgehauen ist, dort das Geld fürs Kind verjubelt und nun gerne gedenkt, mitsamt Sexproviant wieder einzureiten.
Die früheren Ratschläge erscheinen nach dieser Geschichte nur um so richtiger. Bleibe auf absehbare Zeit, wo du bist.
Die früheren Ratschläge erscheinen nach dieser Geschichte nur um so richtiger. Bleibe auf absehbare Zeit, wo du bist.