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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#28
Die Pensionskasse kann man bis zum Rentenalter liegen lassen und sie dann beziehen bzw. sich ausbezahlen lassen wenn man ins Ausland geht (nicht Europa). Den Gesamtbetrag kann man nur beziehen, wenn die Ehefrau zustimmt. Ob eine anteilige Auszahlung möglich ist, muss ich noch in Erfahrung bringen. Derzeit bleibt mir nur der lieben Ex den Geldhahn abzudrehen, da ich in der Schweiz den ersten Monat Arbeitslosigkeit kein Geld bekomme, wegen der 20 Arbeitstage Wartefrist. Von ganz oben nach ganz unten geht schnell. Wird bestimmt lustig wenn die Alte putzen gehen muss, da der Zahlesel weg ist.
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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von Pennfred - 18-06-2012, 15:40

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