(01-03-2009, 12:23)p schrieb: Es geht also gar nicht nur um Kindesunterhalt, sondern auch um Ehegattenunterhalt?
ja
(01-03-2009, 12:29)Cocktail-Detlef schrieb: wenn man in der insolvenz ist, dann kümmert sich doch der eingesetzte insolvenzberater um alle belange. das verstehe ich nicht so richtig! und anhand der kindesunterhaltshöhe handelt es sich wohl noch um ein kleines kind. da macht es doch keinen sinn so frühzeitig das insolvenzverfahren zu machen?!
das macht schon sinn wenn du im monat keine 20,- euro mehr zu verfügung hast um dir etwas zum essen zu kaufen und nicht weist wie du das geld für die miete aufbringen sollst, da dich die ex mit dem eu/ku, anwaltsforderungen, kreditraten ruiniert....und das obwohl man sehr gut verdient.
aber den tip mit dem insolvenzberater nehme ich dankend an. ist mir gar nicht gekommen. muss ihm das ja eh alles melden...um meine mitarbeit zu bekunden...