wir zwei,...wir reden immer aneinander vorbei ...
(01-03-2009, 11:49)p schrieb: Ich begreife nur die Hälfte. Wieso will dein Anwalt Auskunft von der Ex, ich denke du bist der Kindesunterhaltspflichtige, dann muss doch du Auskunft geben? Oder geht es da um was ganz anderes?das ist die frage. steht unrechtmässig zuviel gepfändeter kindesunterhalt im kontext zum eu und kann die zahlung von eu verwirkt werden wenn sich die ex "missbrächlich" verhält und mich zu unrecht (ku) pfänden lässt?
da ich mich in der insolvenz befinde und das einkommen meiner ex sich nach oben verändert hat, möchte er sich einen überblick über die tatsächlichen einkfte verschaffen um dann ggfs eine äbänderung zu erwirken.
Aufgrund einer blossen Forderung zu pfänden geht nicht. Wenn es die Ex trotzdem schafft loszupfänden, wäre das missbrächlich und lässt sich mit einer Vollstreckungsgegenklage beantworten. Ist bei dir nachweisbarer Schaden entstanden, kannst du zivilrechtlich Schadenersatz fordern.
danke für die wertvolle info.
Die Überschrift "Verwirkung" ist irreführend. Verwirkung ist etwas ganz anderes. Wenn Forderungen nicht geltend gemacht werden, kann irgendwann eine Verwirkung eintreten.