Hallo Leidgenossen,
ich hoffe es geht euch gut und ihr seid alle wohlauf.
Mir geht es gut und ich kann euch sagen, so eine Insolvenz ist wie eine Erholungskur
Ich hätte eine Frage zum Thema Verwirkung an euch und hoffe das es dazu ein Beispiel/Grundsatzurteil gibt.
Der von mir zu zahlende KU ist auf 199,- fest tituliert. das heist es ist kein dynamischer titel der sich automatisch dem kindesalter oder einer neuen düsseldorfertabelle anpasst. dies gilt solange bis die gegnersche partei eine abänderung erwirkt. (dies war wohl das einzig positive in dem richterlichen beschluss)
nun bekam ich die aufforderung gemäss dem kindesalter und der seit januar geltenden neuen düsseldorfertabelle 257,- an ku zu bezahlen und das obwohl der titel auf 199,- fixiert ist. hat der anwalt wohl tomaten auf den augen.
nun fordert er mich auf den rückständigen unterhalt in höhe von 58,- zu bezahlen da sonst eine pfändung erwirkt wird.
nun würde ich es gerne auf eine pfändung ankommen lassen, da sie nicht rechtens wäre um dann eventuell eine klage auf verwirkung des eu zu stellen. gibt es hier grundsatz oder beispiel urteile?
ferner würde mich interessieren ob man eine abänderungsklage unterhalt einfordern kann, obwohl die zwei jährige frist zur auskunft seiner einkünfte noch nicht verstrichen ist. im vorliegenden fall wollte mein anwalt wegen meiner insolvenz eine abänderungsklage erwirken und forderte meine ex auf auskunft über ihre einkünfte zu erteilen. postwendend kam der hinweis das ich bereits 2008 über einen anderen anwalt die einkünfte einholte und dies erst wieder 2010 möglich sei. ich kann meinen anwalt erst morgen kontaktieren, aber es würde mich vorab interessieren ob damit gleichzeitig die chance auf eine abänderungsklage bei 0% liegt.
wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
bis dann euer monti
ich hoffe es geht euch gut und ihr seid alle wohlauf.
Mir geht es gut und ich kann euch sagen, so eine Insolvenz ist wie eine Erholungskur

Ich hätte eine Frage zum Thema Verwirkung an euch und hoffe das es dazu ein Beispiel/Grundsatzurteil gibt.
Der von mir zu zahlende KU ist auf 199,- fest tituliert. das heist es ist kein dynamischer titel der sich automatisch dem kindesalter oder einer neuen düsseldorfertabelle anpasst. dies gilt solange bis die gegnersche partei eine abänderung erwirkt. (dies war wohl das einzig positive in dem richterlichen beschluss)
nun bekam ich die aufforderung gemäss dem kindesalter und der seit januar geltenden neuen düsseldorfertabelle 257,- an ku zu bezahlen und das obwohl der titel auf 199,- fixiert ist. hat der anwalt wohl tomaten auf den augen.
nun fordert er mich auf den rückständigen unterhalt in höhe von 58,- zu bezahlen da sonst eine pfändung erwirkt wird.
nun würde ich es gerne auf eine pfändung ankommen lassen, da sie nicht rechtens wäre um dann eventuell eine klage auf verwirkung des eu zu stellen. gibt es hier grundsatz oder beispiel urteile?
ferner würde mich interessieren ob man eine abänderungsklage unterhalt einfordern kann, obwohl die zwei jährige frist zur auskunft seiner einkünfte noch nicht verstrichen ist. im vorliegenden fall wollte mein anwalt wegen meiner insolvenz eine abänderungsklage erwirken und forderte meine ex auf auskunft über ihre einkünfte zu erteilen. postwendend kam der hinweis das ich bereits 2008 über einen anderen anwalt die einkünfte einholte und dies erst wieder 2010 möglich sei. ich kann meinen anwalt erst morgen kontaktieren, aber es würde mich vorab interessieren ob damit gleichzeitig die chance auf eine abänderungsklage bei 0% liegt.
wäre sehr nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
bis dann euer monti