Hallo, Pistachio 00.
Freu mich über Deine Meinung.- Danke, das Du mir die Augen geöffnet hast .....
Ja, ich versuche auch das Gutachten -wenns geht - unter allen Umständen zu vermeiden. 1. um dem Kind diese Befragung durch einen Pychologen zu ersparen, 2. aus Kostengründen,3. weil das Ergebnis vermutlich höchst zweifelhaft sein wird .... aber vorm OLG will sich mein Anwalt nicht den Vorwurf machen lassen, vor dem Beschwerdeweg nicht die Beweisführung über ein Gutachten angeregt zu haben....
Ganz so banal ist zumindest nach Meinung von JA-Tusse, Richter und Gegenseite das Umgangsverfahen ja nicht. Es geht ausschließlich um
Übernachtungen, Urlaub und Feiertage, weil meine Tochter dann eben partout nicht zu mir will .... indoktriniert, wie das Kind nun mal ist.
Zumindest hat ja sogar Herr Familienrichter erstmalig die Frage aufgeworfen, warum die Kleine denn nicht zu mir wolle ... ich war
baff erstaunt ....
Strategie meinerseits ist der Druck aufs Exenportemonnaie, vielleicht kommt sie dadurch noch im letzten Moment zur Vernunft mit mir zusammenzuarbeiten ( zwingen werde ich die Kleine natürlich nicht .. ), die Strategie meines Anwalts .Geld als Druckmittel einzusetzen erscheint mir schon schlüssig ....
Zudem kann das Gericht das Gutachten ja auch ohne meine/unsere Zustimmung anordnen ...
Mach ich .... das mit Verar.... war auf den Sachverhalt gemünzt, dass Exe nur einer Mediation zustimmt, wenn ich das Verfahren beende. Jetzt ist
Exe richtig sauer, huch ...
Viele Grüße
ArJa
Freu mich über Deine Meinung.- Danke, das Du mir die Augen geöffnet hast .....
(21-05-2012, 09:30)ArJa schrieb: Anwalt hat dem Gericht jetzt meine Entscheidung mitgeteilt und als strategisches Mittel psychologisches Gutachten beantragt .....
kann man mit Begründung des Kindeswohls immer noch zurückziehen ...
Ja, ich versuche auch das Gutachten -wenns geht - unter allen Umständen zu vermeiden. 1. um dem Kind diese Befragung durch einen Pychologen zu ersparen, 2. aus Kostengründen,3. weil das Ergebnis vermutlich höchst zweifelhaft sein wird .... aber vorm OLG will sich mein Anwalt nicht den Vorwurf machen lassen, vor dem Beschwerdeweg nicht die Beweisführung über ein Gutachten angeregt zu haben....
Ganz so banal ist zumindest nach Meinung von JA-Tusse, Richter und Gegenseite das Umgangsverfahen ja nicht. Es geht ausschließlich um
Übernachtungen, Urlaub und Feiertage, weil meine Tochter dann eben partout nicht zu mir will .... indoktriniert, wie das Kind nun mal ist.
Zumindest hat ja sogar Herr Familienrichter erstmalig die Frage aufgeworfen, warum die Kleine denn nicht zu mir wolle ... ich war
baff erstaunt ....
Strategie meinerseits ist der Druck aufs Exenportemonnaie, vielleicht kommt sie dadurch noch im letzten Moment zur Vernunft mit mir zusammenzuarbeiten ( zwingen werde ich die Kleine natürlich nicht .. ), die Strategie meines Anwalts .Geld als Druckmittel einzusetzen erscheint mir schon schlüssig ....
Zudem kann das Gericht das Gutachten ja auch ohne meine/unsere Zustimmung anordnen ...
(21-05-2012, 09:30)Pistachio 00 schrieb: ]
Viel zu emotional.
Ganz sachlich auf z.B. den hier verlinkten ZEIT-Artikel verweisen, der das Märchen der schlimmen traumatischen Richterbefragung ganz nüchtern und vor allem wissenschaftlich widerlegt.
Mach ich .... das mit Verar.... war auf den Sachverhalt gemünzt, dass Exe nur einer Mediation zustimmt, wenn ich das Verfahren beende. Jetzt ist
Exe richtig sauer, huch ...
Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )