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Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen
#24
Zitat:Zitat:
Auch wenn die Vaterschaft des Unterhaltsverpflichteten (noch) nicht feststeht, kannder Kindesunterhaltsanspruch in Australien bestimmt und vollstreckt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vaterschaft vermutet werden kann. Die Vermutung kann nach Section 29 (2) Child Support Assessment Act 1989 auf verschiedenen Tatbeständen beruhen, so zB, dass die Eltern zwar nie miteinander verheiratet waren, aber zusammengelebt haben und das Kind binnen 20 bis 44 Wochen nach dem Ende des Zusammenlebens geboren ist. Die bloße Behauptung der Vaterschaft genügt dagegen nicht.

Wer hat mehr info darueber?
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RE: Deutsches Kind, australischer Vater, wie Unterhalt einklagen - von sissidieerste - 09-05-2012, 05:43

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