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Vater deutscher Kind lebt in Österreich Unterhalt
#1
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Das war mein Brief an die Justizministerin Österreich.

Sehr geehrte Frau Dr. Karl,

es ist vielleicht ein bisschen ausergewöhnlich, dass Sie eine Frau in Bezug auf Kindesunterhalt anschreibt, aber ich möchte doch einmal auf die Missstände aufmerksam machen, die in Österreich herrschen. Und das, obwohl ich eine Frau bin und ich eigentlich auf der anderen Seite stehen müsste.

Ich muss gestehen, dass mir manche Väter von Herzen leid tun und sie dem Staat gegenüber machtlos und ohne jegliche Unterstützung gegenüber stehen.

Willkür der Gerichte, Mütter die alle Rechte haben, die die Männer mit Kindesentzug bestrafen und Väter die nur zahlen dürfen.

Ich möchte Ihnen nur kurz unseren Fall schildern, damit Sie wissen um was es speziell geht und Sie sich ein Bild machen können.

Mein Mann hat einen unehelichen Sohn der seit 2007 in Salzburg lebt. Vorher lebt die Mutter und der Kleine bei meinem Mann in Stuttgart. Die Mutter zog vor 4 1/2 Jahren aus dem Haus in Stuttgart aus und nahm fast alles mit, was nicht niet und nagelfest war. Computer, Videokamera, Bügelstation, das Auto und und und...

Sie hat nicht gearbeitet, von daher gehörte alles meinem Mann. Da mein Mann sehr großzügig ist und sie ja nichts besaß hatte er ihr alles gelassen.
Sie haben sich mündlich darauf geeinigt, dass mein Mann Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlt und dafür ist mein Mann weiterhin großzügig und kaufte dem Kind einen Schreibtisch (1000Euro) "nagelneue Fahrräder, Schulranzen, Skiausrüstungen und von Kleinigkeiten ganz zu schweigen.

Jedes Jahr fuhr der Sohn mit uns 1 Woche zum Skifahren, bekam zusätzlich Anziehsachen, Spiele usw.. Mein Mann ist wie gesagt sehr großzügig.

Im April 2010 kam ein Brief vom Jugendamt Salzburg dass die Mutter den Unterhalt jetzt festsetzen möchte und daraufhin lief nun alles über das Jugendamt ohne vorher nur ein Wort mit dem Vater zu sprechen.

Wir sind seit September 2008 verheiratet. Ich wohnte in Nürnberg und hatte ein eigenes Geschäft. Juli 2009 zog ich nach Stuttgart zu meinem Mann und gab mein Geschäft nach 14 Jahren auf und arbeite seitdem nicht mehr.

Jetzt müssen wir dem Gericht beweisen, dass ich nicht mehr arbeite.. Aber wie??? Sie bezweifeln das.

Die Mutter möchte den Unterhalt rückwirkend seit dem Auszug haben, obwohl sie eine mündliche Vereinbarung hatten, dass mein Mann nach Düsseldorfer Tabelle zahlen soll. Außerdem hatte sie ja alles was wertvoll war ja eh mitgenommen und das Kind wurde von uns wohlwollend entschädigt.

Da mein Mann relativ gut Verdient ist die Unterhaltsforderung ein utopischer Betrag und völlig realitätsfremd, denn in Österreich gibt es ja keine Höchstgrenze.

Das Jugendamt rechnete 720 Euro monatlich aus, aber das Gericht stockte nochmals auf und nun sind es 835 Euro!! Für ein 11 jähriges Kind!! Die Mutter bekommt ja noch Kindergeld und sie arbeitet ganztags. Mit verlaub, aber welches Kind braucht 835 Euro im Monat? Unter und gesgt, wir wissen genau, wer das Geld einsteckt:-)

Ich selbst war auch allein erziehende Mutter, bekam 320 Euro Unterhalt fürs Kind, konnte gut Leben und hatte ein tolles Verhältnis zum Kindsvater. Es war gerecht!

In Deutschland wird zumindest das Kindergeld anteilig beim Kindesunterhalt abgezogen, in Österreich nicht! In Deutschland kann man keine 3 Jahre rückwirkend den Unterhalt nachfordern, nur in Österreich. Jetzt meine Frage.. Ist das alles förderlich für die Vater-Kind Beziehung?

Wir sind ja keine Einzelfall. Sie müssten sich wirklich mal Zeit nehmen und bei Vaterverbot.at "vorbei schauen". Es sind Schicksale dabei, da kommen einen sogar als Frau die Tränen und man schämt sich fast, dass man eine ist..

Nun weiter..

Als nicht arbeitende Ehefrau dürfte mein Mann eigentlich 3% von diesen 20% vom Nettogehalt abziehen. Dies wird aber in keinster Weise vom Salzburger Gericht mit angerechnet. Es werden die vollen 20% vom Nettogehalt gerechnet. Da unterstelle ich dann Willkür und Ungerechtigkeit. Nur weil wir Deutsche sind?

Wir haben schon Einspruch erhoben, aber ohne Erfolg! Wie kann man sich als kleiner Bürger wehren? Wissen die Politiker eigentlich so manches, was bei uns da "unten" geschieht?

Jetzt müsen wir uns einen teuren Anwalt nehmen und das wird auch nicht viel bringen, außer hohe Ausgaben.
Das Gericht kann ja argumentieren, dass von Einzelfall zu Einzellfall entschieden wird und das haben sie auch so geschrieben und getan!

Wir sind völlig verzweifelt, denn auch wir haben sehr hohe Ausgaben. Haus abzahlen, meine Krankenkasse, Versicherungen und und und. Aber das interessiert null! Es wird stur auf diese 20% vom Nettogehalt gegangen, obwohl, wie schon geschrieben haben, dass ich nicht arbeite!

Und wer ist der Leidtragende? Das Kind, denn es bekommt jetzt keinen Skiurlaub mehr von uns, keinen großen Weihnachtsgeschenke mehr, keine Geburtstagsüberraschungen... NICHTS! Kann man auch nicht, bei den horrenden Forderungen.
Man hat mal wieder eine Vater-Kind Beziehung empfindlich zunichte gemacht..

Was für Rechte haben denn Väter in Österreich? Da ist Deutschland ja noch fortschrittlicher und wesentlich gerechter, aber in Österreich denkt man, die Politik ist nur für Frauen gemacht.

Ja, Besuchsrecht.. Stuttgart-Salzburg und dann muss der Vater das Kind auch noch abholen und wieder bringen. Die Mutter muss nichts dafür tun, damit das Vater-Kind Verhältnis gut ist und bleibt. Sie bestimmt wo es langgeht und wie es läuft. Sie kassiert und bestimmt.

Ich würde die gesamte Unterhaltsregelung neu gestalten, gerechter! Es muss doch für beide Seiten fair sein! So ist der Mann nur der Zahlmeister ohne Rechte. Es müsste eine Obergrenze geben wie in Deutschland. Da ist das höchste der Gefühle 600 Euro monatlich, aber das ist schon eine sehr große Ausnahme.

Vaterverbot hat einen guten Vorschlag, siehe unter

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...echts-2012

Und dann noch eine Kleinigkeit zum Schluss.

Die Rechnung für die europaweite Zuwanderung von Umgangsverweigerung praktizierenden Mütter nach Österreich, bezahlt der Steuerzahler.

Den desolaten Zustand der österreichischen Familien-Rechtssprechung (Schlußlicht Europas), der schon fast an Beihilfe zum Kindesentzug und zur Vaterentfremdung (PAS) grenzt, nutzen immer mehr, teils persönlichkeitsgestörte Frauen aus Deutschland, Schweiz, Frankreich und den BeNeLux-Ländern aus, um nach Österreich einzuwandern. Dort werden sie von feministischen Netzwerken in den Jugendämtern bei der Umgangsvereitelung und Elternteilentfremdung unterstützt, beschreibt der Vater, Dipl.-Pädagoge und Buchautor Hermann M. in einer Pressemitteilung die Situation. Die Rechnung für die soziale Unterstützung dieser zugewanderten, alleinerziehen-wollenden Mütter zahlt dann der österreichische Steuerzahler.

Während beispielsweise in Deutschland der staatliche Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende auf maximal sieben Jahre begrenzt ist, was die Einigung mit dem Kindesvater fördert, zahlt der österreichische Staat solchen zugereisten Umgangsverweigerinnen Kindesunterhalt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Da können solche Damen dann bequem mit Wohngeld, Sozial- und gerichtlicher Verfahrenshilfe ausgestattet, die Klagen der Väter abwehren.

Diese, oftmals schon wie österreichische Väter durch Scheidung, Kindesunterhalt und Obsorge- wie Besuchsrechtsverfahren finanziell nahezu ruiniert, müssen dann auch Verfahrenshilfe bei den Bezirksgerichten und Besuchscafe-Zuschüsse bei der Jugendwohlfahrt beantragen. Neben dem EU-weiten Imageschaden können die finanziellen Schäden für die Steuerzahler pro Jahr leicht die Millionen Euro-Grenze überschreiten. Das Justiz- oder das Frauenministerium stellen hierzu aus guten Gründen keine Zahlen zur öffentlichen Verfügung.



Pressemitteilung „Österreich bald vor UN-Menschenrechtsrat“

Da viele einseitig frauenfreundliche Medien bislang über diesen Skandal geschwiegen haben, müssen sich auch österreichische Vater mittlerweile an ausländische Medien wenden. So sendete das Zweite Deutsche Fernsehen ZDF vor kurzem eine Reportage über zwei Linzer Väter, einen Wirtschaftsjuristen und einen Versicherungsmakler, die eine Strafverfolgung ihres Gutachters wegen Prozessbetrug zugunsten der Mütter eingeleitet haben.

Wir suchen Gleichgesinnte, denn wir wollen was tun.. Es kann nicht sein, dass das alles so ungerecht zugeht und man nichts dagegen tun kann. Ich will nicht untätig hier sitzen.

Mir kommen die Tränen, wenn ich in Vaterverbot.at lese und man schämt sich direkt eine Frau zu sein!!!

Meldet Euch, denn nur zusammen kann man was erreichen. Ich will nichts unversucht lassen. Will Medien und Presse auf diese Missstände aufmerksam machen. Es kann nicht sein, dass ein Vater nur zahlen darf und sonst keine Rechte hat. Ich würde auch auswandern, ganz ehrlich!!!

Meldet Euch
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#2
Hi alexerl !

Klein ist die Welt !

Frage, hat dein Mann das schriftlich das er Unterhalt nach der Düsseldorfer-Tabelle bezahlt ?

Big Grin
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#3
Unglaublich klein Big Grin
Schön!! Lass uns kämpfen!!
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#4
Und das könnte die Antwort sein:

Sehr geehrte Frau Alexerl,

zunächst möchte ich mich für Ihren Brief bedanken, in dem Sie uns einfältigen Österreichern so viele wertvolle Tipps bezüglich der Gestaltung unseres Staatswesens geben.

Es ist wirklich interessant zu erfahren, wieviel Sie in Deutschland uns doch voraus haben (Oder sind Sie vielleicht selbst gar keine Deutsche? Ihrer fehlerhaften Grammatik zufolge könnten Sie durchaus auch Nicht-Muttersprachlerin sein.)

Ihren Berechnungen zum Kindesunterhalt entnehme ich, dass Ihr Mann (Glückwunsch im Übrigen zur so fixen Hochzeit nach dem Auszug der ersten Frau und des Kindes) so um die 4.200 € netto hat. Nach Abzug des "utopischen" Kindesunterhalts dürften ihm also noch etwa 3.340 € verbleiben. Das ist eigentlich für eine Einzelperson recht auskömmlich, allerdings gebe ich zu, dass es sich von diesem Rest nicht mehr ganz so komfortabel leben lässt, wenn man sich eine Zweitfrau zulegt, deren Arbeitswillen eher ... hm ... stark unterdurchschnittlich ausgeprägt ist.

Aber keine Bange, werte Frau Alexerl, es ist ja sogar bis zu uns in unser rückständiges Österreich durchgedrungen, dass Stuttgart wohl eine der Regionen mit der geringsten Arbeitslosenquote des so fortschrittlichen Deutschlands ist. Somit dürften auch für Sie gute Aussichten bestehen, Ihren Mann beim Auffüllen der Familienkasse tatkräftig zu unterstützen.

Soweit dazu. Nun möchte ich mir doch erlauben, zu einigen Punkten Ihres Schreibens, die mir unklar waren, nachzufragen:

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Die Mutter möchte den Unterhalt rückwirkend seit dem Auszug haben, obwohl
sie eine mündliche Vereinbarung hatten, dass mein Mann nach Düsseldorfer
Tabelle zahlen soll. Außerdem hatte sie ja alles was wertvoll war ja eh
mitgenommen und das Kind wurde von uns wohlwollend entschädigt.

Ich frage mich, wie Sie darauf kommen, dass die Hausratsaufteilung etwas mit dem Kindesunterhalt zu tun haben könnte. Der Kindesunterhalt wird nach dem laufenden Einkommen und nicht nach den Vermögenswerten berechnet. Das ist im rückständigen Österreich nicht anders als im fortschrittlichen Deutschland.

Auch eine (wohlwollende) Entschädigung des Kindes (wofür Entschädigung?) hat natürlich nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Das sind freiwillige Zusatzleistungen, die Ihr Mann geben kann oder auch nicht. Wie Sie in Ihrem Schreiben erklärten, hat er diese Zusatzleistungen nun ohnehin eingestellt.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Mit verlaub,
aber welches Kind braucht 835 Euro im Monat?

Mit Verlaub, vermutlich ebenso wenig wie zwei Erwachsene 3.340 Euro "brauchen".

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Unter und gesgt, wir wissen
genau, wer das Geld einsteckt:-)

Natürlich, und unter uns gesagt, wir wissen auch genau, wer das Geld am liebsten selber einstecken würde :-)

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Ich selbst war auch allein erziehende Mutter, bekam 320 Euro Unterhalt
fürs Kind

Bitter, wie schlecht Sie damals mit der Wahl des Vaters waren. Da ist es verständlich, dass man anderen nicht das Schwarze unterm Fingernagel gönnt... Aber offensichtlich hatten Sie ja bei der Wahl Ihres jetzigen Ehemannes (der ja so "großzügig" ist) ein glücklicherse Händchen. Gratulation zu Ihrer Lernfähigkeit.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: In Deutschland wird zumindest das Kindergeld anteilig beim Kindesunterhalt
abgezogen, in Österreich nicht! In Deutschland kann man keine 3 Jahre
rückwirkend den Unterhalt nachfordern, nur in Österreich.
Jetzt meine Frage.. Ist das alles förderlich für die Vater-Kind Beziehung?

Die Liebe eines Elternteils zu seinem Kind hängt im Allgemeinen nicht davon ab, wieviel ihn das Kind kostet.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Wir sind völlig verzweifelt, denn auch wir haben sehr hohe Ausgaben. Haus
abzahlen, meine Krankenkasse, Versicherungen und und und.

Wie schon angedeutet, Arbeit hilft ungemein, den Lebensstandard zu erhöhen. Selbst bei Frauen.

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Und wer ist der Leidtragende? Das Kind, denn es bekommt jetzt keinen
Skiurlaub mehr von uns, keinen großen Weihnachtsgeschenke mehr, keine
Geburtstagsüberraschungen... NICHTS!

Auch hier verstehe ich Sie nicht ganz. Weshalb ist das Kind jetzt "leidtragend"? Vorhin hatten Sie doch noch behauptet, dass 835 Euro mehr sei, als ein Kind brauche. Was ist das Kind jetzt Ihrer Ansicht nach, zu arm oder zu reich?

(24-04-2012, 18:29)alexerl schrieb: Ich würde die gesamte Unterhaltsregelung neu gestalten, gerechter!

Tja, sehen Sie, das mit dem "gerechter" ist so eine Sache... Hätten wir alle das gleiche Gerechtigkeitsempfinden, so bräuchte es keine Gerichte. Aber selbstverständlich würde ich niemals zu bezweifeln wagen, dass Ihr Vorschlag an Gerechtigkeit nicht zu überbieten wäre.

So, nun möchte ich mich an dieser Stelle verabschieden. Wäre ich nun ein Mann, so würde ich mit einem ritterlichen "Küss die Hand" abschließen. Da wir aber in einem so skandalös feministisch verseuchten Land leben, in dem Frauen nicht nur das aktive, sondern auch das passive Wahlrecht haben und sogar Ministerinnen werden können, müssen Sie sich mit einem einfachen "Pfiat Gott" von meiner Seite begnügen.

Ihre...

PS Möge der Herrgott Ihnen die Arbeitskraft Ihres Mannes erhalten!Shy
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#5
Hallo Theodore, äh Theo

vielleicht gibt es auch eine Krankheit, die es einem unmöglich macht zu arbeiten?
Aber das ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.. und meine Sache :-)

Nur zur Info, ich war noch nie arbeitslos.. Aber jetzt gezwungenermaßen..

Deswegen immer schön den Ball flach halten und Luft holen..

Schönen Abend :-)
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#6
Schön das sich durch die Überwachung vom Justizministerium Österreichs auch hier feministische [Unterschreitung des Mindestniveaus] heute angemeldet haben und KLUGSCHEIßEN, herzlich willkommen " Theo ".

Wie kommen sie eigentlich zu der unwahren Behauptung das Gegenansprüche oder Gegenleistungen im österr. Zivilrecht nicht gegengerechnet werden dürfen?
Sorry, aber sie haben wenig Ahnung vom österr. Zivilrecht. Gegenansprüche die bei der Trennung enstanden sind können ebenso gegen gerechnet werden,wie außerordentliche Leistungen Geschenke (Schreibtisch des Kindes) welche in Form eines Naturalunterhaltes erbracht worden sind, dazu gibt es viele OGH Entscheidungen.

Hoffentlich schreiben nicht alle Leute so wie sie liebe Fr. Herta*** so einen Blödsinn !

PS: Anstatt über eine menschenwürdige Lösung nachzudenken, posten Sie nur gehässig !

schöne Grüße an ihre Chefin, zum Glück gibt es ja auch ein paar Leute mit Hausverstand im Justizbereich.

mfg.
ein "entsorgter" Vater
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#7
Hallo Karl,

natürlich war dies nur eine mündliche Abmachung. Ich habe mir aber von Vaterverbot.at auch sagen lassen, dass es egal ist ob schriftlich oder mündlich vereinbart..Beides Wertlos!


Für Unterhaltsopfer, tretet bei!

http://www.facebook.com/groups/212320445546283/
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#8
(24-04-2012, 21:15)KarlMaier schrieb: wenig Ahnung vom österr. Zivilrecht

Wäre doch eine gute Gelegenheit, die diesbezüglichen Differenzen mal hier darzustellen. Es gibt ja doch gar nicht so wenig Fälle, in denen von D nach AT und umgekehrt gezogen wird. Übrigens ziehen weitaus mehr Österreicher nach Deutschland (18.000) wie Deutsche nach Österreich (11800).
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#9
Ich habe gehört, dass viele Frauen aus Deutschland nach Österreich ziehen, da sie da WESENTLICH mehr Unterhalt bekommen. Und dann habe ich noch gelesen, dass Väter aus Österreich nach Deutschland ziehen, da bei uns das Existensminimum höher liegt (936Euro)
Stimmt das?
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#10
@alexerl,
dass Mütter wegen höherem Kindesunterhalt nach A auswandern ist mir nicht bekannt, macht auch keinen Sinn, solange der Gerichtsstandort D ist.
Bekannt ist mir, dass Mütter eher nach A auswandern, weil sie dort Kontakte zwischen Vätern und Kindern leichter noch als hier unterbinden können. Der Selbstbehalt in D liegt bei 950€ und die Zahl der Mangelfälle steigt mit jedem Jahr. In D gibt es die gesteigerte Erwerbsobliegenheit (je nach Job und Bezahlung, bis max. 48h/Woche) und fiktives Einkommen (könnte er verdienen). Wer als Vater von A nach D auswandert wird andere Gründe haben.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#11
Leider nicht wahr...

Da wo das Kind lebt, wird der Unterhalt bemessen. Leider... Deutschland hat mit dem ganzen nichts zu tun, WIr streiten seit 2 Jahren mit dem österreichischem Gericht.. Das ist dieses Haager Überinkommen..

http://www.admin.ch/ch/d/sr/i2/0.211.213.01.de.pdf

Liebe Grüße
Alexerl
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#12
@alexerl,

wer von den Dreien ist Staatsbürger welcher Nation und gab es da Änderungen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#13
Hallo Bluter :-)

Egal welche Nationalität, es ist immer der Aufenthaltsort vom Kind relevant. Zumindest bei den Staaten die das Abkommen unterschrieben haben.

Mutter ist aus Ö, wohnte in D und ging mit Kind wieder nach Ö.
Kind war D, aber jetzt Ö. Vater ist aus Deutschland. Kompliziert, gell :-)

Das ist ja das Ungerechte, in Deutschland müsste mein Mann viel weniger zahlen! Er verdient in Deutschhland, zahlt hier Steuern, aber berechnet wird nach dem Gesetz von Österreich.
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#14
Exclamation 
Hi !

1) Wenn die Mutter mit dem Kind von Deutschalnd nach Österreich gezogen ist, dann zählt das zuständige Ortsgericht des Kindes und das ist Österreich !

2) Da es vermutlich keine Zeugen für die mündliche Vereinbarung in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle gibt, kann man vermutlich wenig machen.

3) Das Österreichische Kindesunterhaltsgesetz ist leider eines der schlechtesten Weltweit.

So um jetzt deine Frage zu beantworten es gibt eine Obergrenze beim Kindesunterhalt, das ist der 2 fache Regelbedarf !
In Ausnahmen 2,5 facher Regelbedarf !


Die Regelbedarfsätze für 01.07.2011 - 30.06.2012 lauten (Quelle:BMF):

Altersgruppe
0 - 3 Jahre
Euro 186,--

3 - 6 Jahre
Euro 238,--

6 - 10 Jahre
Euro 306,--

10 - 15 Jahre
Euro 351,--


15 - 19 Jahre
Euro 412,--

19 - 28 Jahre
Euro 517,--
--------
Das bedeutet das dein Mann nicht mehr als 2x351Euro = 702 Euro bezahlen muss.

Im aller schlimmsten Fall, aber da du als seine Frau nicht arbeiten gehst, nehme ich das nicht an, den 2,5 fachen Regelbedarf >>

2,5 x 351 = 877,5 Euro als ABSOLUTE OBERGRENZE !
------------------------------------------------

Wenn die einen höheren Betrag fordern, dann ist das ungesetzlich !
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#15
@alexerl,

hätte dein Mann damals seinen Unterhalt in D und wie vereinbart tituliert, wäre es vielleicht anders gelaufen, aber jetzt egal.

Dein Mann erzielt monatliche Einkünfte i.H.v. 4175€.
Ich behaupte jetzt mal, dass ihn die geforderten 835€ damit nicht in totale Armut stürzen und unter die Brücke treiben. Die Obergrenze liegt bei 877,50€. Ist es nicht auch so, dass Unterhalt ins Ausland von der Steuer absetzbar ist?

Nach der DDT müsste er derzeit immerhin 554€ und im nächsten Jahr 648€ berappen. Und darin ist der sog. Mehr-/ und Sonderbedarf nicht enthalten.
Allerdings hat auch die DDT so ihre 'kleinen Schwächen', denn der Geringverdiener zahlt hier immer mehr als 16, 18, oder gar nur 20%, während der Gutverdiener eher verhältnismäßig geschont wird. Es stimmt aber nicht, dass in der DDT ein oberes Ende der Fahnenstange festlegt wurde, sondern:
Zitat:ab 5.101 nach den Umständen des Falles
Noch gestern hatte ich den Volltext vorliegen und heute ist er leider wieder futsch (und ich hatte den nicht gleich abgespeichert Angry). OLG Schleswig: 10 UF 220/10
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#16
Vielleicht nicht in Armut stürzen, aber es tut sehr weh,denn das Haus wurde ja wegen dem Kind gekauft, abzahlen darf er und es wird nicht angerechnet. Und nein, man darf den Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzen, es wird nicht einmal das Kindergeld anteilig angerechnet wie in Deutschland.

Mein Mann ackert wie blöd, also er muss sehr viel arbeiten für sein Geld. Bis zu 12 Stunden täglich.. Und Wochenenden obendrein.. WIrklich ein harte Job.. Und wenn ich jetzt noch arbeiten gehe, dann würde sie ja noch mehr bekommen..

Ich werde quasi nicht berücksichtigt. -3% ??

Wenn es denn dem Kind zugute kommen würde... aber.... ich weiß wer´s einsteckt!!
Vielen Dank für Eure zahlreichen Infos!!!
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#17
(26-04-2012, 17:53)alexerl schrieb: Und wenn ich jetzt noch arbeiten gehe, dann würde sie ja noch mehr bekommen..

Wenn es denn dem Kind zugute kommen würde... aber.... ich weiß wer´s einsteckt!!

Ganz schön Chuzpe muss ich sagen. Eine Frau, die auf Kosten eines Mannes lebt aus reiner bloßer Sorge darum, dass dessen Kind (und Ex) nicht mehr Geld kriegt.

Da möchte man glatt an die Tränenvase ´nen Balkon anbauen. Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Ein Wahnsinn....

www.youtube.com/watch?v=ntSkRoOFX8w&list=UU9le-Dkv5I8D1LaacBPN7hA&index=96&feature=plcp
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#19
(26-04-2012, 17:53)alexerl schrieb: Und nein, man darf den Kindesunterhalt nicht von der Steuer absetzen, es wird nicht einmal das Kindergeld anteilig angerechnet wie in Deutschland.

Der Kinderfreibetrag kann auf jeden Fall von der Steuer abgesetzt werden.
Das ist bei mir auch so. Ich kann den vollen Freibetrag absetzen obwohl ich nicht mal Unterhalt in Höhe des Freibetrages zahle.

Zitat:§ 32 (6) EStG
1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 2 184 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen.


Noch was:
Der Kindesunterhalt richtet sich zwar grundsätzlich nach den Bestimmungen des Landes in dem das Kind seinen Wohnsitz hat, für die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen werden jedoch die Bestimmungen dessen Wohnsitzlandes herangezogen.

Die Belastungen für die Immobilie können im Rahmen der Altersvorsorge bis zu einer Höhe von 4% des Bruttoeinkommens angerechnet werden.
Andererseits erhöht das selbstgenutzte Eigentum das unterhaltsrelevante Einkommen. Hier müssen dann die Zinsbelastungen und alle Kosten, die ein Mieter nicht hat, gegengerechnet werden.

Am Ende der Rechnung kommt dann ein höheres oder geringeres Einkommen heraus. Die Rechnung müsst ihr halt selbst machen.

Gruß
E.
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#20
(26-04-2012, 17:53)alexerl schrieb: Und wenn ich jetzt noch arbeiten gehe, dann würde sie ja noch mehr bekommen..

Unfug, wenn Ihr Euch getrennt veranlagen lasst, dann erhöht Deine Einkommen das Nettoeinkommen Deines Mannes gar nicht.

Aber ist ja eh nur hypothetisch. Wie Du uns mitgeteilt hast, bist Du ja nach der Hochzeit ganz schnell arbeitsunfähig geworden.

Warum nur erinnert mich die Geschichte so sehr an die Erika mit dem Fersensporn?
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#21
hi bin neu hier. bitte zu verzeihen das ich gerade nicht den nerv habe alle beiträge zu dem thema vorab durch zu lesen. habe nur den ersten gelesen. auch ich war sehr viele viele viele male versucht mich wütend an familien-, justitz und was gibt es noch obrigkeiten zu wenden. doch das wird nichts bringen.

zunächst mal als auch ehefrau von einem unterhalts"verhafteten" mann stimme ich vollkommen bei das männer dermaßen über den tisch gezogen werden und dermaßen rechtelos dastehen das einem als frau nur übel werden kann. und das betrifft aber nicht nur österreich oder deutschland, sondern spielt sich hier direkt in deutschland genauso ab.

in unserem fall:
- er darf nicht herausfinden ob er der vater ist, obwohl besagte dame ihr fremdgehen in der fraglichen zeit schriftlich vor gericht zugegeben hat. obwohl es geltendes recht ist in deutschland das er und auch das kind ein recht zur feststellung der genetischen abstammung haben wird es ihm schlichtweg als deutscher staatsbürger in deutschland verboten
- er wird zu unterhaltszahlungen mittels, in einem fall sogar, ungesetzlicher pfändungen, genötigt.
- er wird massiv beschimpft und fertig gemacht seitens eines gewissen jugendamtes.
- wussten sie das es als einziges amt keine kontroll instanz für das jugendamt gibt. wenn sie sich beschweren wollen müssen sie sich ans bürgermeisteramt wenden. in diesem fall wurden er dann von dieser seite komplett unprofessionell behandelt und wieder massiv beschimpft, genötigt und bedroht. (ist alles auf papier)
- als ehefrau werde ich als "mensch dritter klasse" beschimpft.
- er bekommt keinerlei auskunft ob des wohl des kindes wenn er nachfragt (der kontakt ist ob des gerichtskrieges den er nicht angefangen hat (er war anfangs sehr gutmütig und hat gezahlt und nicht mal seinerseits von sich aus sofort die vaterschaft bekämpft sondern war durchaus bereit eine vernünftige unterhaltssumme zu zahlen und 3 mal gerade sein zu lassen bis die vorderungen immer absurder wurden) ist komplett zusammen gebrochen. das verhältnis vater-kind interessiert auch niemanden.
- er hat keinerlei sorgerecht (weil er mit der dame nicht verheiratet war)
- er hat keine chance auch noch nach jahren von gerichts und anwaltskosten (die natürlich alle er trägt, kein cent die mutter)
auch noch um das sorgerecht zu kämpfen.
- er muss das kind quasie seinem schicksal in weniger als nicht idialen verhältnissen belassen, muss zahlen was immer die verlangen und wehe er muckt auf und meldet sein weniges recht an. dann wird erst richtig massiv auf ihn losgegangen.

fazit. männer haben keine rechte. null. gar nichts. ich gehe sogar soweit und sage gewisse grundrechte werden genommen.
sie werden gezwungen dafür hinzuhalten sich bis aufs hemd ausziehen zu lassen. und nur das interessiert die jugendämter und gerichte. wenn kann man ausziehen. mir kommen sie nicht wie ein "jugendamt" sondern eine geldeintreiberbande vor.
den nur darum geht es ihnen.

laut eines artikels darf ich ihnen versichern, meine herren und damen, die meinen verantwortung nehmen ist ja gut aber ein mindestmaß an fairness muss schon sein, verdanken sie dies der frauenbewegung und der katholischen kirche die gemeinsame sache gemacht haben diese zustände herbei zu führen.

bei uns geht die beschneidung unserer menschenrechte nun auch soweit das wir wohl auf eigene kinder verzichten müssen, da es weder unter diesen finanziellen umständen, noch unter der fuchtel einer staatswillkür der wir nicht trauen können jemals wieder zu wissen ob wir mit dem ganzen erarbeiteten verdienst am ende des monats rechenen können selbst wenn sich mein mann an die staatlich erzwungen und erpressten "auflagen" hält, eine unsren kindern gegenüber verantwortungsbewusste entscheidung wäre. die vergangenheit hat uns bewiesen das wir ihnen keine sekunde trauen können und auch keine sekunde darauf das es micht irgendeiner form von recht zu geht.

und dann steht frau merkel da und murmelt vollmundig neulich: " der staaat darf sich in die familiengründung nicht einmischen." tut er aber.

alles was mein mann möchte ist wissen ob er denn überhaupt der vater ist. mehr nicht.
und dafür wird er behandelt wie ein schwer verbrecher und zum gehorchen und parieren mit allen nur erdenktlichen
mitteln gezwungen und genötigt das ich mich ernsthaft fragen muss wie sich sowas noch demokratischer rechtsstaat
schimpfen darf. das ist reine staatswillkür und staatsgewalt.

ich habe hier auch noch keine organisation für die rechte der männer entdeckt für deutschland wie es sie in norwegen glaube ich gibt. falls jemand von sowas weis bitte pn oder hier posten.

es ist wirklich an der zeit das männer im gegenzug zusammen stehen und um ihre rechte anfangen zu kämpfen die ihnen komplett genommen wurde. und das sage ich als frau und stelle mich sogar solch einer bewegung gerne zur verfügung.
was genug ist, ist wirklich irgendwann mal einfach nur genug.
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#22
@iqsusi:

Du hast die Situation sehr treffend dargestellt.
Männer haben in Deutschland keinerlei Rechte, außer zu zahlen.
Kinder sind Eigentum der Mütter.

Widerstand gibt es praktisch keinen.

Es wird wohl noch 20-30 Jahre dauern, bis sich das ändert.
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#23
(23-05-2012, 12:54)Clint Eastwood schrieb: Es wird wohl noch 20-30 Jahre dauern, bis sich das ändert.

Du Optimist, du! :-) Schür' hier bitte keine falschen Hoffnungen :-)

Das geht solange weiter und wird schlimmer, bis das eintritt, was Männern seit Jahrzehnten pauschal unterstellt wird. Solange, bis wir Männer SCHULD an allem sind... Wenn Männer die Gerichts-, Jugendamts-, Gutachter- und Anwaltsfestungen stürmen und alles was ihnen in den Weg kommt blind dem Erdboden gleich machen! Dann heisst es "Seht ihr! Wir hatten Recht. Männer sind gefährlich und nicht fähig sich auf dem Rechtswege Gehör zu verschaffen..."

Dieses System funktioniert wunderprächtig und hat seinen Lebenszyklus in 20-30 Jahren mit Sicherheit nicht beendet.
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#24
entschuldigt bitte meine abwesenheit. die höllenfahrt nimmt kein ende hier.
dementsprechend wenig oder oft finde ich die zeit mich hier dem thema zu widmen.

@ JahJahChildren
"Seht ihr! Wir hatten Recht. Männer sind gefährlich und nicht fähig sich auf dem Rechtswege Gehör zu verschaffen..."
das argument steht aber denn doch auf wackligen beinen wenn genügend frauen dabei sind. Wink


@ Clint Eastwood
das wird sich in hundert jahren nicht von selbst ändern. schon gar nicht in 20 oder 30. dafür ist es zu durchwachsen, zu gut

etabliert (von behörden bis zum sozialen denken) und verdienen einfach zu viele leute zu gut daran das sie ausgenommen werden wie eine weihnachtsgans.

stellen sie sich mal vor die jugendämter würden von einem tag zum anderen abgeschafft. da wär aber was los bei der
bundesagentur für arbeit..
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#25
Vielleicht ist Höllenfahrt wert, erzählt zu werden? Hier wäre ein Platz für die Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11
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