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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#83
hab da was ganz schönes gefunden...

Ein Volljähriger, der nach Abschluss seiner allgemeinen Schulausbildung weder eine Berufsausbildung aufnimmt noch hinreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist, verletzt nachhaltig seine Ausbildungsobliegenheit. Auch der Besuch der Abendschule begründet in diesem Fall keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber den Eltern. Vielmehr muss der Volljährige seinen Lebensunterhalt primär selbst verdienen und seine Arbeitskraft dabei nach ähnlich strengen Maßstäben nutzen wie Eltern, die minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.02.2004 - 3 WF 8/04, FamRZ 2004, 1890).



§ 1602 BGB Bedürftigkeit

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten.

(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

muss hier mal bissal sammeln das können andere vielleicht auch mal gebrauchen.
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sohn ist 18 und brief vom jugendamt wegen praktikum - von camparso - 03-11-2011, 17:57
RE: Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum - von camparso - 02-01-2012, 13:07

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