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Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum
#64
Hallo,

dein Sohn muss mit Eintritt der Volljährigkeit seinen Unterhaltsanspruch dem Grunde und der Höhe nach darlegen.

Abgesehen davon, dass ein Praktikum nicht unbedingt einen Unterhaltsanspruch begründet, hat er auf jeden Fall folgendes vorzulegen:

a.) Praktikumsvertrag
b.) Auskunft über eigenes Einkommen & Vermögen
c.) Einkommensunterlagen der KM der letzten 12 Monate, wie auch den in diesen Zeitraum fallenden Steuerbescheid, die Höhe des Wohnvorteils gehört hier auch dazu!

Ohne Vorlage dieser Informationen ist es doch gar nicht möglich den Unterhaltsanspruch an sich und den sich daraus ergebenden Haftungsanteil zu berechnen.

Ich hab jetzt nicht alles vorher gelesen.
Besteht denn noch ein Titel aus der Minderjährigenzeit?

Falls nicht, würde ich zwar die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft (schriftlich) signalisieren. Die tatsächliche Zahlung jedoch von der Vorlage der entsprechenden Belege abhängig machen.

Eine Klage deines Sohnes gegen dich wäre in diesem Fall doch wohl [/quote] mutwillig.

Gruß
Eifelaner
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sohn ist 18 und brief vom jugendamt wegen praktikum - von camparso - 03-11-2011, 17:57
RE: Sohn ist 18 und Brief vom Jugendamt wegen Praktikum - von Eifelaner - 21-12-2011, 12:31

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