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OLG Oldenburg in 3 WF 209/09: Verwirkung von Ehegattenunterhalt wegen poppen.de
#4
(21-10-2010, 09:24)p schrieb: Also immer genau sehen, was die Noch-Ehefrau macht - es könnte ihren Unterhalt verwirken.

Offiziell wurde im Scheidungsrecht das Schuldprinzip abgeschafft.
Die angeführten Verwirkungsgründe ist nichts anderes als eine schamhafte Wiedereinführung - zumindest teilweise - des Schuldprinzips.

Aber, mir scheints, da kann man ebensogut würfeln. Mit Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit hat das in meinen Augen nichts zu tun.
Nur eine Art Feigenblatt, um die Blöße des deutschen Familienrechts ein wenig zu bedecken.
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Nachrichten in diesem Thema
Die Verwirkungsgründe begründen keine Rechtssicherheit - von Gast1 - 21-10-2010, 15:29

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