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mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ?
#38
Der Geburtstag ist also vorbei und das Kind ist volljährig. Damit ist eine Inverzugsetzung des Jugendamts nicht nur ungültig, sondern Amtsanmassung. Der Rest deiner Gedanken ist im Grossen und Ganzen korrekt.
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RE: mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ? - von p__ - 13-03-2010, 19:42

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