13-01-2010, 19:18
Hallo miteinander,
vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.
Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?
2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?
3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?
Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.
Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !
vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.
Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?
2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?
3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?
Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.
Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !