08-12-2008, 15:33
Schade, dazu stand im alten Forum einiges :-(
Kurz: Prinzipiell sind Unterhaltsschulden dasselbe wie andere Schulden.
Laufender Unterhalt hat damit nichts zu tun, vor einer Insolvenz muss also erst alles so festgezurrt sein, dass laufender Unterhalt bedient werden kann, ansonsten gibts sofort neue Schulden.
Exen und Jugendämter versuchen meistens, miese Touren anzuwenden um rückständigen Unterhalt aus der Insolvenz zu bekommen. Gewöhnlich wird versucht, die Unterhaltsschulden als Schulden aus deliktischen Handlungen (§ 823 BGB) oder aus Straftaten (§170 StGb) hinzutricksen. Dagegen kann aber vorgegangen werden, wenn man konsequent ist.
Kurz: Prinzipiell sind Unterhaltsschulden dasselbe wie andere Schulden.
Laufender Unterhalt hat damit nichts zu tun, vor einer Insolvenz muss also erst alles so festgezurrt sein, dass laufender Unterhalt bedient werden kann, ansonsten gibts sofort neue Schulden.
Exen und Jugendämter versuchen meistens, miese Touren anzuwenden um rückständigen Unterhalt aus der Insolvenz zu bekommen. Gewöhnlich wird versucht, die Unterhaltsschulden als Schulden aus deliktischen Handlungen (§ 823 BGB) oder aus Straftaten (§170 StGb) hinzutricksen. Dagegen kann aber vorgegangen werden, wenn man konsequent ist.