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Privatinsolvenz
#1
Hallöchen zusammen !
Habe mal eine Frage bezüglich der Dauer einer PI .Normalerweise beträgt die Wohlverhaltensphase ja 6 Jahre. Diese kann aber durch Zahlung von 35% der Schuldensumme und der Begleichung der Verfahrenskosten auf 3 Jahre gemindert werden. Da ich jetzt schon 12 Jahre die Raten für mein Haus lückenlos eingezahlt habe, frage ich mich,ob die bereits gezahlte Summe im Falle einer PI angerechnet wird und Auswirkungen auf die Dauer einer PI hat.
Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen ! Danke schonmal im voraus Wink
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#2
Keine Frage zu Vätern oder Familienrecht, vermutlich dort besser aufgehoben: http://www.pleite-was-nun.info/Forum.html
Aber ich werde eh nicht schau draus. Es hört sich so an, als wolltest du das, was du vor einer Insolvenz zurückgezahlt hast als Rückzahlung erst in der Wohlverhaltensperiode angerechnet haben wollen? Das kannst du nicht ernst meinen, oder?
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#3
Nein, wird natürlich nicht angerechnet. Die Retschuldsumme wird dem Amtsgericht mitgeteilt und ist Teil der Insolvenzmasse.
Von der Gesamtschuldsumme errechnen sich die 35%. Diese Regelung gilt für Verfahren, die ab dem 01.07. eingeleitet werden. Das vorgerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kann vorher eingeleitet werden.
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#4
Genau aus diesem Grunde ( Trennung / Scheidung / Zahlung von Unterhalt ) muß ich vielleicht in PI gehen, wenn mein Haus nicht bald verkauft werden kann, da mich die Belastungen vom Haus finanziell erdrücken.Aber danke für den Link ;-)
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#5
Dann wäre es sinnvoll, in einem neuen Thread zu schildern wie es dazu kam. Erst aus dem Kontext heraus kann man Tips geben. Vielleicht ist Insolvenz nicht die Beste Lösung.
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#6
@p: Richtig. Denke ich auch. Kann nach hinten los gehen.
- Unterhalt für wen? KU / BU ?
- Wem gehört die Bude?
- Wo wohnst Du selbst? In diesem Haus?
- Auto finanziert?
- Wieviele Schulden?
- Wieviele Kinder? Auftsocker?
etc
etc.
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#7
Also : Die Kredite fürs Haus laufen auf meinen Namen, aber meine Ex ist noch Sicherungsgeberin. SprichBig Grinie Kredite mußten nach 10 Jahren neu verhandelt werden und die Banken haben auch von ihr Unterschriften gefordert. Das ist jetzt auch wieder 2 Jahre her. Letztes Jahr hatte meine Ex ihr Verpsrechen dann gebrochen, solange ich das gemeinsame Haus nicht verkaufen kann und ich die Raten bezahlen muß, keinen KU zu verlangen.Sie steht auch noch im Grunbuch drinne.Ich wohne auch in diesem Haus.Muß halt nun KU bezahlen. Mein erwachsener Sohn wohnt bei mir und ist noch in Ausbildung und meine 15 jährige Tochter wohnt bei ihrer Mutter. Meine Ex geht auch arbeiten. Kontakt wurde von meiner Ex abgebrochen. Bei einer PI von mir würde also auch meine Ex zur Zahlung herangezogen werden. Mich würde interessieren, ob die Gesamtschulden bei einer PI dann geteilt werden 50/50 oder ob jeder über die Gesamtschulden gepfändet wird. 650 € Raten fürs Haus... fast 400 € Kindesinterhalt..600 € zum heizen,Strom/ Wasser etc im Monat...Da weissde bescheid... Mir bleiben, wenns hoch kommt kaum 150 € zum leben. Wenn sich dieses Jahr kein Käufer für die Hütte findet, dann kann ich es nicht mehr bewirtschaften...bzw..heizen usw...Gehe fleißig arbeiten und hatte noch nie einen negativen Eintrag in der Schufa.
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#8
Hallo, silverbiker!
Ich bin auch nicht lange in diesem Forum. Wir hatten auch Problemen mit dem Haus, allerdings die Exe ist drinnen geblieben.
Zitat:Mein erwachsener Sohn wohnt bei mir und ist noch in Ausbildung
Meine Frage: Warum forderst du kein Unterhalt für deinen Sohn? Ist diese Ausbildung die Erstausbildung?
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#9
(13-02-2014, 14:44)Silverbiker schrieb: Mich würde interessieren, ob die Gesamtschulden bei einer PI dann geteilt werden 50/50 oder ob jeder über die Gesamtschulden gepfändet wird. 650 € Raten fürs Haus... fast 400 € Kindesinterhalt..600 € zum heizen,Strom/ Wasser etc im Monat...Da weissde bescheid... Mir bleiben, wenns hoch kommt kaum 150 € zum leben.

Ich habe das in so einer ähnlichen Fallstellung schon hinter mir.
Konnte auch nicht gleichzeitig KU zahlen und eine Immobilie finanzieren.
Selber war ich Baukreditnehmer, die Ex Eigentümer und Sicherungsgeber u. a. mit dem Baugrundstück.
Gegenüber der Bank seid ihr Gesamtschuldner. Wenn bei dir also nix
zu holen ist, dann muß deine Ex für alles haften, bzw. ihr beide so lange, bis die Schuld getilgt ist. Wenn du in die Inso gehst, muß die Ex alleine für die Schulden aufkommen. Da ergibt sich ggf. im Rahmen des Zugewinnausgleiches noch ein Schauplatz für einen eheinternen Finanzausgleich, aber das ist noch eine andere Baustelle.

Die 35 % beziehen sich auf die Gesamtschuld zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insoverfahrens und nicht auf den Schuldenstand bei Kreditaufnahme. Die meisten Insolventen bekommen ja nicht mal die Verfahrenskosten (ca. 1.500 Euro) für das Verfahren in der WVP zusammen, was ein Jahr Kürzung der Inso bewirken würde.
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#10
So ein schritt muss überlegt sein. Du Deinen Fragen:

Die "neue" Verhandlung mit der Bank vor 2 Jahren war lediglich der neuen Zinsfestschreibung geschuldet.

Bezüglich des Hauses gibt es eine gesamtschuldnerische Haftung. Beide haften also im Zweifel für den hälftigen Betrag des jeweils Anderen.
Bei einer PI würde folgendes Szenario sehr wahrscheinlich: Man kann immer nur von einer hohen Wahrscheinlichkeit sprechen, da der Insolvenzverwalter Herr des Verfahrens ist und nach Belieben handeln kann. (Im Rahmen der Insolvenordnung selbstverständlich)

Zuerst wird die Bank den Kredit fällig stellen, nachdem das Verfahren eingeleitet wurde. Das heißt, dass die Kreditnehmer die Aufforderung bekommen, die Summe zu zahlen.
Das würde Deine Ex in Bedrängnis bringen, denn bei Dir ist ja nichts mehr zu holen. Alleine im vorgerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren gilt ohnehin schon ein Vollstreckungsverbot.

Kann die Ex die Summe nicht zahlen oder anderweitig finanzieren, kann die Bank das Haus zum Verkauf freigeben, da jeder Schuldner berechtigt ist, seine Sicherheiten zu verwerten.

RTut die Bank das nicht, kann der Insolvenzverwalter darüber verfügen je nachdem wie er entscheidet. Sieht er die Möglichkeit der Verwertung und der Erzielung von Geldsummen wird er versuchen das Haus zu verwerten.
Das ist aber in diesem Fall schwierig, da es sich nicht um ein Teileigentum handelt (das wäre z.B. eine Eigentumswohnung) sondern um Gesamthandseigentum, das nicht teilbar ist.

Da er den Teil der Ex nicht verwerten darf, da sie sich ja nicht in der Insolvenz befindet, kann der Insolvenzverwalter wenig machen.

Jedoch wird er für Dich klar stellen, dass Du natürlich keinen Abtrag an die Bank zu zahlen hast. Deinen Teil des Abtrages muss also die Ex tragen, da sie dafür auch haftet.

Nun kommt die Ex in Zugzwang. Sie zahlt nämlich Deine Hälfte mit ab. Nach 7 Jahren hast Du die Restschuldbefreiung, weshalb Dein Anteil schuldenfrei wäre, der der Ex jedoch nicht, für den Du aber trotzdem nicht mehr haftest.

Die Ex wird wahrscheinlich zum Anwalt laufen der ihr aber auch nicht helfen kann.

Also wird sie evtl. die Zahlungen einstellen und weg ziehen wollen. Wohin ist dann die Frage. Die Schuld bleibt natürlich bestehen. Evtl. geht sie dann selbst in Insolvenz. Kommt auf ihre Situation drauf an.
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#11
Zu Lelja : Mein Sohn hatte ( bevor er volljährig war )eine Berufsfachschule besucht und meine Ex und ich hätten uns dann nur gegenseitig den Unterhalt zugeschoben, da ja meine Tochter auch UH-berechtigt ist. Deshalb hatten wir das erst mal gelassen. Da war allerdings auch noch eine Komunikation mit meiner Ex möglich.Mein Sohn hatte dann irgenwie einige Durchhänger und hatte Ausbildungen hingeschmissen... sich nicht gekümmert, weshalb ich dann auch kein Kindergeld mehr bekam. Hatte ihm natürlich Feuer unterm Hintern gemacht, damit er was unternimmt...bzw.. ich hatte dann versucht ihm Ausbilungsstellen zu vermitteln. Nun ist er in einer Ausbildungs und Bewerbungsinitiative vom Arbeitsamt.Mein Sohn ( Ist nun 21 Jahre alt) wäre nun am Zug für sich Unterhalt von seiner Mutter einzufordern. Hat er aber bisher nicht gemacht. Er hat ja noch Kontakt zu seiner Mutter. Anscheinend heult sie ihm die Ohren voll und macht ihm ein schlechtes Gewissen, wenn er UH einfordern würde.
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#12
Zu Nappo : Vielen Dank für deine gut Verständliche Antwort ! Dabei tun sich dann schon die nächsten Fragen auf :-). Da ich gegenüber 2 Kindern Unterhaltspflichtig bin, wird man wohl von meinem Lohn nicht viel pfänden können. Wenn ich mir nun ein Pfändungssicheres Konto anlege, wie hoch ist dann das pfändbare Guthaben ? Darf ich dann nur so viel ansparen, wie das gepfändete monatliche Einkommen ?
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#13
Nein. Ein P-Konto ist zwar ein Muss, sichert Dich aber nicht ab bezüglich Deiner Unterhaltspflicht, sofern die Mutter einen vollstreckbaren Titel besitzt.

LSG Aschaffenburg vom 16.04.2007, 4 T 191/06

Das dem Schuldner pfandfrei zu belassende Erwerbseinkommen bemisst sich nach den Vorschriften zur Berechnung des Arbeitslosengeldes II (SGB II) - sprich Hartz IV

Es gibt im Forum einen langen Thread bezüglich der Pfändungsfreigrenzen bei Unterhaltsforderungen. Vielleicht ist "p" so nett und stellt den Link rein. (Ich muss gleich wieder weiter ;-)

Leitest Du die PI ein, geniest Du erst einmal Vollstreckungsschutz bezüglich aller dem Anwalt bekannten Gläubiger. Nach der neuen Insolvenzordnung ab dem 01.07. sind aber Unterhaltsschulden - auch wenn sie nicht aufgrund einer Verurteilung nach § 170 StGB festgestellt wurden (unerlaubte Handlung) - nicht unter der Restschuldbefreiung wieder zu finden.

Man sorgt also mal wieder dafür, dass der Unterhaltsschuldner ja nicht mehr auf die Beine kommt.

Du schiebst also bestenfalls das Problem vor Dir her.

Tipp: Sprich mit der Ex, auch wenn es noch so schwierig ist und stell sie vor die Wahl. Verpacke es freundlich und schaff eine gute Gesprächsatmosphäre (ich weiß, manchmal geht das nicht, dann schietert es eben) und stelle aber bestimmt fest:

Entweder wir einigen uns, dann haben wir beide etwas davon oder aber Du bestehst auf die für mich nicht machbaren Forderungen, dann melde ich die PI an und das Haus fliegt auch Dir um die Ohren.

Hat sie einen Restverstand (was manchmal schon zuviel verlangt ist, soll ja aber vorkommen) dann wird sie das evtl. kapieren.

Sollte eine Pfändung deines derzeitigen bekannten Kontos möglich sein, solltest Du ein Weiteres Konto eröffnen. Das verschafft Dir Zeit.

www.global-mastercard.de z.B. oder www.wirecardbank.de

Im Zuge einer PI wird Dir ohnehin empfohlen, sofort ein weiteres Konto ein zu richten. sofern Dein derzeitiges Konto im Saldo ist, da die Bank bei Bekanntwerden einer PI sofort den Dispo kündigt und dann stehst Du da......
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#14
Danke Nappo ! Zumindest gäbe mir die PI mal wieder Luft zum Atmen ( da ich erst mal die Kreditraten nicht mehr zahlen muß ) und ich dann für den nächsten Winter eventuell wieder heizen könnte. Meiner Ex hatte ich übrigens versteckt schonmal klar gemacht, das sie garnicht weiß, was sie anrichtet, wenn sie ihr versprechen bricht.Die ist anscheinend so doof oder uninformiert oder geblendet von dem Geldsegen, den sie jeden Monat bekommt von mir, daß sie das nicht interessert.... Prahlt auch noch damit wie oft sie shoppen geht und in den Urlaub fahren kann....( wie ich von meiner Tochter weiß....zu der ich ein tolles Verhältnis habe). Muss mir halt die Schritte genau überlegen jetzt und da bin ich sehr dankbar, das es Leute gibt wie euch...( denen offensichtlich auch schon viel mieses passiert ist )...die sich verbunden fühlen und ihre Erlebnisse und Erfahrungen weitergeben und mir somit auch weiterhelfen können !!!!!!! Looking for help in nowhere...where justice doesn`t has any effect on us... ;-)...und...wie gut das ich wieder eine tolle Frau kennengelernt habe, von der ich übrigens dieses Forum vorgeschlagen bekommen habe ! ;-)
Was mich noch interessieren würde, wäre : Wie mache ich den zukünftigen Pfändern klar, das ich für 2 Kinder noch Unterhaltspflichtig bin, sodaß ich nicht auf das Existenzminimum reduziert werden darf.... Sollte ich meine derzeitige Hausbank und somit Kreditgeber ( es sind 3 für`s Haus ) involvieren oder eher still und heimlich alles von dieser Bank erledigen ? Schuldenberatung empfahl mir : Abbuchungskonten ( Meiner Hausbank ) auf Pfändungssicher stellen lassen ( Spätestens dann riechen die den Braten ), aber vorher neues Konto bei einer anderen Bank machen und auch auf " P " einrichten und Lohn /Gehalt / Unterhalt und alle sonstigen monatlichen Haltungskosten fürs Haus von dem neuen Konto abgehen lassen. Gibts d was zu beachten ? Herzlichen dank für eure Zeit !! :-)
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#15
Lieber heimlich still und leise machen.
Bei mir führte die Ankündigung zur Durchführung eines
aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes zur sofortigen
Kündigung eines Kredits bei einer Bank.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#16
Da gibts schon noch was zu beachten, weil die Schuldenberater Blödsinn erzählt haben....

Bei Deiner Ex trifft, wie ich es vermutet habe, ein Satz aus der Finanzwirtschaft zu und sie ist mit diesem hirnlosen Tun nicht die Einzigste:
Gier frisst Hirn

Wenn man ein P-Konto einrichtet, heißt das nicht gleich, dass die Alarmglocken angehen, denn es wird sogar mittlerweile ohnehin empfohlen. Allerdings hat ein solches Konto keinen Dispo. Sollte aber auch egal sein.

Ein P-Konto kann man grundsätzlich nur Eines haben! Also nicht mehrere. An der Schufa sieht jede Bank, dass schon ein Konto besteht, wenn man noch ein beantragen wollte.

Wenn Du als Existenzminimum den Hartz IV Satz meinst, der oben erwähnt wurde, dann gilt dies nur für titulierte und vollstreckbare Unterhaltsschulden.
Andere Gläubiger müssen schon versuchen an Geld zu kommen, oberhalt der Pfändungsfreigrenzen die derzeit gelten.

Google bitte: Pfändungsfreigrenzen Tabelle

In Deinem Fall hast Du einen Grundfreibetrag von 1.409,99 Euro. Zusätzlicher Freibetrag für 1 Person für die Unterhalt gezahlt wird: ca. 220 Euro. Muss ich nachsehen.....Hinzu kommt noch Dein ältester Sohn, der ja auch noch derzeit unterhaltspflichtig zu sein scheint.

Sobald das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet worden ist, zahls Du nichts mehr. Es gilt dann das Vollstreckungsverbot!
Das ist dann schon eingeleitet, wenn der Anwalt die Gläubiger anschreibt und die Schuldsummen erfragt. Das eigehntliche Eröffnen des Verfahrens kommt erst später.

Die Schulnderberater die nichts kosten und meist auf der Diakonie oder Caritas sitzen, sind genau so viel wert wie das was sie kosten: NIX!

Das Verfaheren einleiten darf aber leider nur eine "geeignete Stelle". Das sind die eben genannten Institutionen und Anwälte.

Ich empfehle Dir die : LLDK Rechtsanwälte (einfach wieder googlen). Die sind bezahlbar, antworten auf E-Mails und machen Ratenzahlungen aus, die bis zur Eröffnung des eigentlichen Verfahrens bezahlt sind.

Eine Alternative wäre vielleicht auch, das Haus in den freien Verkauf zu geben? Eine PI nur wegen des Hauses zu machen, ist vielleicht doch nicht so optimal, weil Du darüber hinaus ja nicht weiterhin verschuldet bist in Bezug auf weitere Gläubiger. Aber um das zu beurteilen, ,üsste ich viel mehr Zahlen haben.
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#17
Danke Nappo ! Hätte hier noch eine Frage... Mein letzter PKW floß in den Kredit vom Haus zuletzt mit ein, da ich damit dann eine monatliche Rate gespart hatte. Da der Pkw somit auch zur Insolvenzmasse gehört, kann er ( theoretisch ) auch gepfändet werden. Da macht es doch Sinn den Pkw gegen einen ( nicht viel teureren - Mittelklasse Pkw ) einzutauschen, der die 5 oder 6 Jahre PI reparaturmäßig übersteht und den Brief dann auf einer fremden Bank lässt. Somit ist dieser nicht mehr mein alleiniges Eigentum und ist aus der Insolvenzmasse raus, zumal ich da dann nur eine kleine Rate zahlen müsste. Ist das ein Denkfehler ...gibts da Urteile ? Brauche auf jeden Fall einen Pkw um auf die Arbeit zu kommen !
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#18
Auch während einer Insolvenz darfst du neue Schulden machen. Solltest du aber nun gedenken ein hochpreisiges Fahrzeug während einer laufenden Insolvenz zu finanzieren, so kann nach Erfahren deiner jetzigen Gläubiger, die Versagung deiner Restschuldbefreiung beantragt werden. Im Insolvenzverfahren wirst du eng mit einem Anwalt verbunden sein. Richte deine Frage mal an ihn, wie die Rahmenbedingungen einer weiteren Finanzierung sind. Was meines Erachtens nach aber überhaupt auch nicht möglich ist, kurz vor einem Insolvenzverfahren noch einen Autokredit zu eröffnen und diesen dann zu bedienen. Kein Weg. Und während der Insolvenz wird man dir sicher keine Finanzierung mehr gewähren. Die Banken wiegeln ab. Ein gangbarer Weg ist das leihen/finanzieren eines Pkw`s über einen guten Freund. Dieser sollte selbst natürlich nicht in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Am besten einen ohne Kind und Familie.
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#19
Und zum Thema eintauschen. Auch zum jetzigen Zeitpunkt im Besitz des Kfz-Briefes zu sein bedeutet nicht, diesen nun mir nichts dir nichts zu veräussern. Da wie von dir erwähnt der Pkw in den Kredit mit hineinfloß, so steht dieser auch in den Büchern. Solltest du versuchen - sofern denn nun feststeht - das es in die Insolvenz geht, Kapital zu retten indem du es verschiebst, befindest du dich zügig in einem Betrugsverfahren.

Bei Abgabe der Vermögensauskunft taucht auch die Frage auf, ob du in letzter Zeit (meines Wissens noch 3 Jahre), durch Verkauf von Beweglichen Gegenständen noch zu Kapital gekommen bist. Es sollte klar sein, das man auf die Finger bekommt, falsch auszusagen und die Richtigkeit der Angaben zu unterschreiben. Hier mal der Fragenkatalog der Vermögensauskunft.
http://www.forum-schuldnerberatung.de/up...skunft.pdf
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#20
Das was @comment sagt ist schon so.
Ich würde von Deiner Idee Abstand nehmen. Eine Insolvenz ist in mancher Hinsicht eben kein Spaziergang.

Da der Kredit für das Auto auch bei der hausfinanzierenden Bank ist, haben die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch Dein Fahrzeug als Besicherung angeben lassen. Ist der Brief bei der Bank? Man sollte sonst nochmal genau nachsehen.

Sollte die Bank eine Verwertung des Autos vorsehen, was im Einzelfall immer mal so oder so laufen kann, dann darf eine Person in der Insolvenz ein Auto kaufen, dass den Wert von 3.000 Euro ( das ist so die Faustregel ) nicht überschreiten sollte. Ist erst einmal das Insolvenzverfahren eröffnet, entscheidet der Insolvenzanwalt nach Gutdünken, was er mit Dir vor hat. Er kann Dir auch ein Auto belassen, wenn man sagt, dass man dieses für die Arbeit braucht und in einer Insolvenz gibt es schließlich auch eine Erwerbsobliegenheit.

Im Zuge der außergerichtlichen Schuldenbereinigung, also der Vorstufe zur Insolvenz, müssen ALLE Verbindlichkeiten angegeben werden. Das was Du vorhast, währe eine Obliegenheitsverletzung.

Bitte kurz vorher keine Kredite oder ähnliches mehr aufnehmen und dann in Insolvenz gehen. Das wäre dann ein Eingehungsbetrug.
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