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BGH vom 18.3.2026 – XII ZB 227/25 zum Betreuungsunterhalt im Wechselmodell
#3
Da beide Personen Schuldner und Gläubiger gleichzeitig sind, darf verrechnet werden, was aber in der Praxis vollkommen irrelevant ist. Das verändert nur die letztliche Überweisungshöhe, also die Art der allerletzten Durchführung. Der ganze irre Wahnwust vorher, die unberechenbaren Berechungen, das bleibt alles. Deren Ergebnisse übrigens wieder verschränkte Auswirkungen haben, eigentlich kommt man da in eine Rekursion hinein.
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RE: BGH vom 18.3.2026 – XII ZB 227/25 zum Betreuungsunterhalt im Wechselmodell - von p__ - 05-06-2026, 18:53

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