Vor 2 Stunden
Jetzt hast Du erst einmal die wichtig zu beachtenden negativen Versionen bekommen. Übersetzt heißt das: Du hast keine 100%ige Rechtssicherheit nach Deutschem Recht, trotz eines Ehevertrages.
Da aber nun Euer Plan ja steht, hier niemand - und du auch nicht - voraus sagen kann, ob auch alles so funktioniert, bleibt ja nur die Variante, einen Ehevertrag zu schließen, statt ihn nicht zu machen. Restrisiken bleiben immer. das ist halt so.
Grundsätzlich sehe ich kein Problem, eine Gütertrennung zu vereinbaren. Nachteile finden sich z.B. bei niedrigeren Erbschaftssteuergrenzen und anderen Pflichtteilsansprüchen, die sich zu Gunsten der Kinder verschieben. Grundsätzlich ist aber bei einer Gütertrennung der Zugewinnausgleich generell erledigt. Das ist vor Allem in Anbetracht des bestehenden Hauses ein Thema.
Sollte ich was i.S. Gütertrennung vergessen haben, bitte ich um Hinweis ,-)
Und ja, meist wird auf generelle Gütertrennung verzichtet, und es gibt eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ich habe schon ein paar notarielle Verträge gesehen. Meist beinhalteten sie die letztere Variante, wobei ich bei Euch zur Gütertrennung durchaus tendiere.
Das größte und nicht aus der Welt zu schaffende Problem ist immer der Trennungsunterhalt. Klauseln in den Verträgen lauten meist, "dass beide Parteien auf Trennungsunterhalt verzichten. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht und auf späteres Verlangen hin, nicht darauf verzichtet werden kann, sofern ihn ein Ehepartner begehrt." Heißt: TU kann man nicht anders regeln, außer nach dem Gesetz und dem Grundsatz: Zahlemann und Söhne... Und da im Streitfall gerne schon mal Scheidungen etwas verzögert werden, ist das erst mal das schärfste Schwert.
Regelmäßig gibt es Klauseln, dass "gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wird. Beide Parteien versichern, dass sie selbst in der Lage sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen." Diese Klausel sollte auch rein. Ob am Ende die Dame dann doch bedürftig wird und versucht, den Vertrag anzugreifen, steht in den Sternen. Allerdings bedarf es für einen Angriff durchaus starker Gründe. Aber vor Gericht und auf hoher See... Man weiß es nicht.
In jedem Fall schaffst Du eben mit einem Ehevertrag eine Hürde. Machst Du keinen, gibts keine... Ob die Hürde dann genommen werden kann oder nicht...Man weiß es nicht.
Kindesunterhalt wird meist in diesen Verträgen eher nicht geregelt. Den schießt dir jeder Richter aus dem Vertrag.
Wie p sagte: Zusätzlich absichern. Vermögen schaffen. Gegebenenfalls auch nicht von jeder Goldmünze erzählen ,-)
Wenn man noch Vater oder Mutter hat und ein vertrauensvolles Verhältnis, kann man zur Absicherung eines Hauses auch einen Nießbrauch eintragen lassen. Der macht das Ding für Dritte faktisch wertlos. Über Nießbrauch solltest Du dich dann aber notariell erkundigen, besonders im Falle der Pflege des Nießbrauchnehmers.
Da aber nun Euer Plan ja steht, hier niemand - und du auch nicht - voraus sagen kann, ob auch alles so funktioniert, bleibt ja nur die Variante, einen Ehevertrag zu schließen, statt ihn nicht zu machen. Restrisiken bleiben immer. das ist halt so.
Grundsätzlich sehe ich kein Problem, eine Gütertrennung zu vereinbaren. Nachteile finden sich z.B. bei niedrigeren Erbschaftssteuergrenzen und anderen Pflichtteilsansprüchen, die sich zu Gunsten der Kinder verschieben. Grundsätzlich ist aber bei einer Gütertrennung der Zugewinnausgleich generell erledigt. Das ist vor Allem in Anbetracht des bestehenden Hauses ein Thema.
Sollte ich was i.S. Gütertrennung vergessen haben, bitte ich um Hinweis ,-)
Und ja, meist wird auf generelle Gütertrennung verzichtet, und es gibt eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ich habe schon ein paar notarielle Verträge gesehen. Meist beinhalteten sie die letztere Variante, wobei ich bei Euch zur Gütertrennung durchaus tendiere.
Das größte und nicht aus der Welt zu schaffende Problem ist immer der Trennungsunterhalt. Klauseln in den Verträgen lauten meist, "dass beide Parteien auf Trennungsunterhalt verzichten. Es wird aber darauf hingewiesen, dass nach geltendem Recht und auf späteres Verlangen hin, nicht darauf verzichtet werden kann, sofern ihn ein Ehepartner begehrt." Heißt: TU kann man nicht anders regeln, außer nach dem Gesetz und dem Grundsatz: Zahlemann und Söhne... Und da im Streitfall gerne schon mal Scheidungen etwas verzögert werden, ist das erst mal das schärfste Schwert.
Regelmäßig gibt es Klauseln, dass "gegenseitig auf nachehelichen Unterhalt verzichtet wird. Beide Parteien versichern, dass sie selbst in der Lage sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen." Diese Klausel sollte auch rein. Ob am Ende die Dame dann doch bedürftig wird und versucht, den Vertrag anzugreifen, steht in den Sternen. Allerdings bedarf es für einen Angriff durchaus starker Gründe. Aber vor Gericht und auf hoher See... Man weiß es nicht.
In jedem Fall schaffst Du eben mit einem Ehevertrag eine Hürde. Machst Du keinen, gibts keine... Ob die Hürde dann genommen werden kann oder nicht...Man weiß es nicht.
Kindesunterhalt wird meist in diesen Verträgen eher nicht geregelt. Den schießt dir jeder Richter aus dem Vertrag.
Wie p sagte: Zusätzlich absichern. Vermögen schaffen. Gegebenenfalls auch nicht von jeder Goldmünze erzählen ,-)
Wenn man noch Vater oder Mutter hat und ein vertrauensvolles Verhältnis, kann man zur Absicherung eines Hauses auch einen Nießbrauch eintragen lassen. Der macht das Ding für Dritte faktisch wertlos. Über Nießbrauch solltest Du dich dann aber notariell erkundigen, besonders im Falle der Pflege des Nießbrauchnehmers.

