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Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt
#3
Faq lesen! Da steht u.a.: Keine Gütertrennung. Wenn Ehevertrag, dann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei Scheidung ausschliessen.

Auch den Versorgungsausgleich würde ich ausschliessen. Du weisst nicht, wie es weitergeht. Vielleicht läuft einiges schief und ihr seid bald aus Mittelamerika wieder zurück. Mach das anders: Sorgt beide egal in welchem Land privat vor und du kannst sie bei höherem Einkommen durchaus dabei unterstützen. Aber das bleibt eben alles unter eurer eigenen Kontrolle anstatt bei einer Scheidung ein arschteures Zwangskorsett zu bilden, das dir die Luft abrückt und Juristen Honorarrechnungen schreiben lässt, gegen die ein Strassenraub noch billig und gerecht erscheint.

Ehegattenunterhalt ist vertraglich nur regelbar, wenn er höher wird wie im Unterhaltsrecht oder wenn sich alles in sehr fetten Verhältnissen bewegt. Ansonsten kann man sich Mühe sparen. Der beste und einzige Schutz dagegen ist, wenn die Dame in der Ehe so viel verdient wie der Herr, gesund und arbeitswillig bleibt. Arbeitspflichten lassen sich ebenfalls nicht per Ehevertrag regeln.

Du wirst dich jetzt von einer Eheschliessung eh nicht mehr abhalten lassen. Immerhin hast du über die finanziellen Folgen mit deiner Zukünftigen gesprochen, das ist ein Pluspunkt, für sehr viele Männer und Damen ist das ja ein Tabu. Es gibt aber einen Punkt, der dir vielleicht noch nicht so bewusst ist und den du sehr gut durchdenken solltest: Ist deine Zukünftige von ihrem Beruf und Kenntnissen her geeignet, im Zielland früher oder später für ein vernünftiges Einkommen zu arbeiten? An diesen Möglichkeiten hängt sehr viel, wenn nicht alles. Wenn dann das Kind mal da ist und die Mühen gross, wieder in Lohn und Brot zu kommen oder nur mit lächerlichem Einkommen, dann wird das Kind trotz aller voriger Beteuerungen zum Kindernotausgang und das zweite kommt dann auch typischerweise, du bleibst Alleinverdiener und bist damit das Ziel-Schröpfobjekt für die Meute, die bei einer Scheidung deinen Kopf fordert.
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RE: Ehevertrag - Frage zum nachehelichen Unterhalt - von p__ - Vor 18 Minuten

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